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Aktuelles

106. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 25. bis 27. März 2009 in Halle

[28.04.2009]  Zu Ihrer 106. Arbeitstagung trafen sich die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter vom 25. bis 27.03.2009 in Halle a.d. Saale.

 

Beschluss eines Diskussionspapiers zum Persönlichen Budget in der Jugendhilfe;
Beschlüsse rund um die Adoptionsvermittlung;
Fachlicher Austausch u.a. zum Aus- und Fortbildungsbedarf / Diskussionsstand Bachelor-Ausbildung

Zu ihrer 106. Arbeitstagung trafen sich die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter vom 25. bis 27.03.2009 in Halle (Saale).

Einen zentralen Beschluss der Tagung stellt das Diskussionspapier zum Persönlichen Budget in der Jugendhilfe dar.
Die Leistungsform des Persönlichen Budgets im SGB IX eröffnet jedem behinderten Menschen unabhängig von dessen Art und Grad der Behinderung oder dem Alter die Möglichkeit, von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget zu wählen. Hieraus bezahlen sie die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Damit wird den Leistungsberechtigten mehr Eigenverantwortung und Selbständigkeit zugesprochen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
In der Jugendhilfe sind grundsätzlich alle Leistungen darauf ausgerichtet, den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit zu fördern. Umfangreiche Beteiligungsrechte und -möglichkeiten für den Jugendlichen selbst und seine Sorgeberechtigten sichern dies ab. Aufgrund der Tatsache, dass die größtenteils erzieherischen Leistungen der Jugendhilfe auch im Falle der Eingliederungshilfen nicht über monetäre Mittel kompensiert werden können, wird im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII sorgfältig geprüft und begründet werden müssen, ob das Persönliche Budget als Form der Leistungsgewährung nach § 35a SGB VIII bei Minderjährigen in Betracht kommt. Bei Eingliederungshilfen für junge Volljährige (§ 35a i. V. mit § 41 SGB VIII) kann das Persönliche Budget im Einzelfall allerdings geeignet sein, die Führung eines selbstbestimmten Lebens zu erleichtern.

In Bezug auf die Adoptionsvermittlung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitstagung beschlossen, die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung fortzuschreiben. Eine Veröffentlichung des überarbeiteten Papiers ist für Herbst dieses Jahres vorgesehen. Zudem wird sich die Mitgliederversammlung in Kürze vertieft mit der Reform des Adoptionsrechts auseinandersetzen.

Im Zuge der Umstrukturierungen von Ausbildungsgängen, die 1999 mit dem Bologna-Prozess angestoßen wurden, steht die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe vor zahlreichen, derzeit noch ungeklärten Fragen. Die Landesjugendämter sind hiervor sowohl als Ausbildungsträger, Arbeitgeber aber sehr wohl auch als Fachbehörde der örtlichen öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe betroffen. In einem umfassenden Austausch haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv mit den aktuellen Entwicklungen auseinander gesetzt und dabei den Eindruck gewonnen, dass entgegen ursprünglicher Erwartungen die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge der Sozialen Arbeit derzeit ein völlig uneinheitliches und für die Anstellungsträger schwer überschaubares Bild vermitteln.

Die 107. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter wird vom 04. bis 06.11.2009 in Hamburg stattfinden.



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