Aktuelles
107. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 04. bis 06. November 2009 in Hamburg
[07.11.2009]
Zu ihrer 107. Arbeitstagung trafen sich die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter vom 04. bis zum 06. November in Hamburg.
Zentrale Ergebnisse waren:
Beschluss einer Kampagne zur Verbesserung des Images der Jugendämter in der Öffentlichkeit
Beschluss der Arbeitshilfe "Beteiligung von Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe"
Beschluss der 6. Neufassung der Empfehlungen der Adoptionsvermittlung
Beschluss der fachlichen Empfehlung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen
Zu ihrer 107. Arbeitstagung trafen sich die Leiterinnen und Leiter der Landesjugendämter vom 04. bis zum 06. November in Hamburg.
In einem ersten Beschlussteil verständigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Vorbereitung einer Kampagne zur Verbesserung des Images der Jugendämter in der Öffentlichkeit. Im Rahmen eines einheitlichen Konzepts sollen zentrale Botschaften über die hilfreiche Funktion der Jugendämter als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe in einer konzertierten Aktion unter Beteiligung möglichst vieler örtlicher Jugendämter in die Öffentlichkeit vermittelt werden. Als Zeitpunkt der Kampagne wurde das Frühjahr 2011 in Aussicht genommen.
Unter dem Titel "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe" wurde eine Arbeitshilfe für die Aufsicht nach §§ 45 ff. SGB VIII beschlossen, mit der differenziert Eckpunkte für die stärkere Berücksichtigung des Partizipationsgedankens in der Heimerziehung beschrieben werden.
Die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, anerkannter Standard des Vollzugs des Adoptionsvermittlungsrechts, wurde in einer 6. Fassung neu beschlossen; sie nimmt die zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (insbesondere das FamFG) auf.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen erfordert neben den rein quantitativen Gesichtspunkten die Sicherstellung einer möglichst hohen Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in dieser Altersstufe. Hierzu wurden auf der Arbeitstagung fachliche Empfehlungen beschlossen, die sich sowohl an die Kindertageseinrichtungen als auch an die Kindertagespflege richten.
Der fachliche Erfahrungsaustausch spielt bei den Arbeitstagungen der Leitungen der Landesjugendämter eine wichtige Rolle; er ermöglicht, rechtzeitig weiterführende oder notwendige Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe aufzugreifen und verschiedene Sichtweisen und thematische Zugänge zu vertiefen. Zu den Themen auf dieser Arbeitstagung zählten die fachliche Diskussion über die künftige Organisation der Eingliederungshilfen (im Rahmen der Jugendhilfe § 35a SGB VIII) und hierbei insbesondere die sogenannte "Große Lösung", also die Zusammenführung aller Eingliederungshilfen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe; das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Ganztagsschule (insbesondere in den verschiedenen "gebundenen" Formen); die Bedeutung der EU-Jugendstrategie für die öffentliche Jugendhilfe sowie die Weiterentwicklung des Kosten- und Zuständigkeitsrechts des SGB VIII.


