Das Amt
Anschrift/Kommunikation: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Hausanschrift : Marsstraße 46, 80335 München
Postanschrift : Postfach 400260, 80702 München
Telefon : 089/1261-04 (Vermittlung)
Fax : 089/1261-2280
Email : poststelle@zbfs-blja.bayern.de
S-Bahn: S-Bahn-Stammstrecke: Haltestelle Hackerbrücke
Straßenbahn : Linie 17 Richtung Nymphenburg: Haltestelle Hopfenstraße
Fußweg vom Hauptbahnhof ca. 14 Gehminuten
Anfahrtskizze/Wegbeschreibung zum Bayerischen Landesjugendamt
Bürozeiten: Im Bayerischen Landesjugendamt ist die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Die Mitarbeiter/innen können am besten Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr erreicht werden. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter/innen haben unterschiedliche Arbeitszeiten; sie sind aber grundsätzlich am Dienstag Vormittag erreichbar (das ist unser "Scharniertag").
Mitarbeiter- und Nebenstellenverzeichnis Scientology- Krisenberatungsstelle
nähere Informationen zur Scientology-Krisenberatung: Scientology-Krisenberatungsstelle:
City Call 0180-100 00 42
Die wichtigsten Funktionen:
Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet.
Mit dem 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz vom 26.07.2005 (GVBl S. 287) wurden die bisherige Verwaltung für Versorgung und Familienförderung, die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sowie das Bayerische Landesjugendamt zu einer neuen zentralen Landesbehörde "Zentrum Bayern Familie und Soziales" zusammengefasst. Es soll als leistungsfähige Behörde bürgernah und dienstleistungsorientiert auf verschiedenen Feldern der Familienförderung, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Sozialrechts tätig sein und sich insbesondere hinsichtlich der Unterstützung von Familien zu einem zentralen Ansprechpartner und Dienstleister entwickeln. Sitz des Zentrums als landeszentrale Fachbehörde ist Bayreuth, als Dienstort für das Landesjugendamt wurde München bestimmt.
Im Zentrum Bayern Familie und Soziales nimmt das Bayerische Landesjugendamt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 AGSG wahr. Aufgabenschwerpunkte sind: Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten. Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Konkrete Beratung der Jugendämter bei der Durchführung von Hilfen zur Erziehung junger Menschen. Jugendhilfeplanung, Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei den Verbänden. Durchführung von Aufgaben des Jugendmedienschutzes und anderer Jugendschutzgesetze. Zentrale Adoptionsstelle (insbesondere Adoptionen mit Auslandsberührung, Vermittlung schwieriger Einzelfälle).
Einer jugendhilfespezifischen Tradition folgend ist das Landesjugendamt (wie auch die örtlichen Jugendämter) eine "zweigliedrige Behörde": Sie besteht aus der Verwaltung des Landesjugendamts und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch; der Ausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen. Weitere Informationen:
Leitbild für die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts
Organigramm für die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts
Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
Ad-hoc-Arbeitsgruppen des Landesjugendhilfeausschusses
Geschäftsordnung für den Landesjugendhilfeausschuss
Gesetzliche Grundlagen >>> SGB VIII
Gesetzliche Grundlagen >>> BayKJHG



