Verzeichnis der Frühförderstellen in Bayern
Aufgabe der Frühförderstellen ist die frühzeitige Erkennung von drohenden oder bereits vorhandenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen und deren unverzügliche Behandlung im Rahmen der Eingliederungshilfen nach dem SGB II und SGB XII (BSHG). Dabei sind die Frühförderstellen für alle Kinder bis zum Schuleintritt zuständig, unbeschadet der Art ihrer Behinderung. Nach dem Schuleintritt beginnt die Zuständigkeit der Jugendhilfe für die seelisch behinderten Kinder und Jugendlichen (§ 35a SGB VIII).
Ein ausführliches und aktuelles Verzeichnis der bayerischen Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren enthält das Internetangebot der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern unter
www.fruehfoerderung-bayern.de
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