REGIONALE ANLAUF- UND BERATUNGSSTELLE FÜR EHEMALIGE HEIMKINDER IN BAYERN
- IM RAHMEN DES FONDS „HEIMERZIEHUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DEN JAHREN 1949 BIS 1975“ -
Wir begrüßen Sie herzlich auf der Internetseite der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern!
Im Folgenden finden Sie umfangreiche Informationen zu der Anlaufstelle, dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und dem zugrunde liegenden Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“.
1. Aktuelles
Gewährung von Fondsleistungen
Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Fonds und die Errichtung der Geschäftsstelle sowie der regionalen Anlaufstellen geschahen und geschehen unter großem Zeitdruck. Es sind umfangreiche Vorbereitungen geleistet worden. Allerdings konnten bis heute noch nicht alle notwendigen Vorarbeiten erledigt werden. Momentan wird geklärt, dass Leistungen des Fonds nicht auf Sozial- bzw. Transferleistungen (etwa Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, Grundsicherung) angerechnet werden. Dazu ist ggf. eine gesetzliche Regelung notwendig. Wir werden hier tagesaktuell über die weiteren Entwicklungen informieren.
2. Hintergrundinformationen
2.1 Der Petitionsausschuss
Im Jahr 2006 wurden verschiedene Petitionen zum Thema „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren in der alten Bundesrepublik“ an den Deutschen Bundestag gerichtet.
Im Mittelpunkt der Petitionen standen die Aussagen von Personen, die als Kinder oder Jugendliche während ihres damaligen Heimaufenthalts großes Unrecht erlitten und Leid erlebt haben.
Der Petitionsausschuss fasste diese Petitionen schließlich zu einer Sammelpetition zusammen. Nachdem sich der Petitionsausschuss mehr als zwei Jahre mit der Thematik der Heimerziehung auseinandergesetzt hatte, kam er zu der Erkenntnis, dass für eine generelle Regelung hinsichtlich Entschädigung und Rentenanerkennung keine Rechtsgrundlage vorliege. Eine angemessene Aufarbeitung der Heimerziehungspraxis könne zudem in einem parlamentarischen Verfahren allein nicht gewährleistet werden. Hieraus hat sich der Auftrag des Bundestages an den Runden Tisch ergeben:
- Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen: Darin sind einzubeziehen:
- Die Rechtsgrundlagen und die Praxis der Heimerziehung,
- die rechtlichen Regelungen der Heimaufsicht und ihre tatsächliche Wahrnehmung und
- die Beschreibung der Ziele und Praxis der Heimerziehung aus der Sicht der damaligen Erziehungswissenschaft und Pädagogik.
- Die Prüfung von Hinweisen auf Heimkindern zugefügtes Unrecht.
- Aufarbeitung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen (körperlichen und/oder geistig-seelischen) Folgen der Heimerziehungspraxis.
- Förderung der Kommunikation zwischen den Betroffenen und den "Nachfolge"-Organisationen der damaligen Heimträger sowie der Hersteller von Kontakten zur individuellen Bearbeitung von Heimbiographien.
- Information ehemaliger Heimkinder.
- Vermittlung von psychologischen, sozialen oder seelsorgerischen Beratungsangeboten der beteiligten Institutionen und Organisationen an ehemalige Heimkinder bei Bedarf.
- Entwicklung von Kriterien zur Bewertung der Forderungen ehemaliger Heimkinder und Aufzeigen möglicher Lösungen.
- Öffentlichkeitsarbeit
(vgl. Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Berlin, 26. November 2008 und Runder Tisch Abschlussbericht 2010, S. 4)
2.2 Der Runde Tisch Heimerziehung
Der Runde Tisch wurde gemäß der Empfehlung des Petitionsausschusses im Dezember 2008 fraktionsübergreifend und einstimmig vom Bundestag beschlossen. Der Runde Tisch konstituierte sich am 17. Februar 2009 unter der Moderation der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer. Im Januar 2010 legte er einen Zwischenbericht vor, im Dezember 2010, nach beinahe zweijähriger Beratung, den Abschlussbericht. Darüber hinaus sind im Zuge des Runden Tisches verschiedene Expertisen entstanden. Der Runde Tisch spricht in seinem Abschlussbericht umfangreiche Lösungsvorschläge aus:
- Rehabilitative Maßnahmen für die gesamte Betrofenengruppe
- Anerkenntnis von Unrechten
- Bitte um Verzeihung
- Einrichtung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen
- Finanzielle Maßnahmen für die gesamte Betroffenengruppe
- Finanzielle Maßnahmen für überindividuelle Aufarbeitung
- Prävention und Zukunftsgestaltung
- Heimaufsicht und Schutz der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen
- Vormundschaft
- Ausbildung und Qualifikation
- Gesetzgeberische Initiativen
- Begriff "Verwahrlosung" in Art. 6 Abs. 3 GG
- Datenschutz/Erleichterung der Einsichtnahme in Akten/Dokumente der Kinder- und Jugendhílfe bzw. Vormundschaft
- Weitere gesetzgeberische Initiativen
- Übergangsregelungen
- Anlaufstelle
- Aktenverbleib
(vgl. Runder Tisch Abschlussbericht 2010, S. 36 ff.).
2.3 Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“
Der Fonds soll zum 01. Januar 2012 eingerichtet werden. Er soll ein Volumen von 120 Millionen Euro haben. Er wird zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen getragen. Der Fonds unterteilt sich in einen „Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“ mit dem Ziel, ein Hilfesystem zu schaffen, das Folgeschäden der Heimunterbringung ausgleichen oder mildern kann, und in einen Rentenersatzfonds, der Leistungen wegen Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge erbringen soll.
Die Hilfen und Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens leisten; ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht nicht.
Die endgültigen Dokumente des Fonds werden wir hier veröffentlichen, sobald sie vorliegen.
2.4 Das Bayerische Landesjugendamt
Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet. Das Bayerische Landesjugendamt nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Bayern gemäß Art. 24 AGSG wahr. Aufgabenschwerpunkte sind: Beratung und Unterstützung der örtlichen Jugendämter in den Landkreisen und Städten. Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Förderung der Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände) und Durchführung von Projekten, zum Beispiel bei Vorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik „Das Amt“.
Das Bayerische Landesjugendamt war – anders als viele andere Landesjugendämter – in Vergangenheit nicht unmittelbar mit (operativen) Aufgaben der Heimaufsicht betraut. Die Verantwortung der Fürsorgeerziehung lag in Bayern bei den Kommunen. Der Freistaat Bayern betrieb im genannten Zeitraum eine einzige staatliche Einrichtung der Jugendhilfe (die Staatserziehungsanstalt bzw. später den Landesjugendhof Lichtenau). Auch aus diesen Gründen ist das Bayerische Landesjugendamt aus Sicht der bayerischen Jugendhilfeexpertinnen und -experten und vor allem der ehemaligen Heimkinder, mit denen wir zusammen arbeiten, eine fachlich und strukturell geeignete Stelle, die Anlaufstelle zu betreiben.
Aber bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Wir gehen nicht davon aus, dass wir für Missstände und Unrecht in der Heimerziehung der Vergangenheit keine Verantwortung tragen. Im Gegenteil: Auch wir sind Teil der Verantwortungskette, die damals an entscheidenden Stellen versagt hat. „Die Mahnung Adornos, dass nie wieder Kinder und Jugendliche, die der Jugendhilfe anvertraut werden, Opfer von Unrecht und Leid sein dürfen, bleibt dem Bayerischen Landesjugendamt bewusste und nachhaltige Verpflichtung.“ (vgl. Stefan Rösler/Hans Hillmeier: Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren – Lehren für die Zukunft. ZBFS-BLJA 2011)
Nicht zuletzt aus diesem Grund arbeiten wir – unabhängig der Anlaufstelle – seit Jahren an präventiven und zukunftsgerichteten Strategien, wie beispielsweise an der Weiterentwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten in der stationären Jugendhilfe (wie sie der Runde Tisch auch fordert).
3. Die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern
Die regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern wird ab dem 01.01.2012 beim Zentrum Bayern Familie Soziales – Bayerisches Landesjugendamt eingerichtet.
Die Anlaufstelle unterstützt ehemalige Heimkinder in Bayern bestmöglich im Sinne des Abschlussberichts des Runden Tisches Heimerziehung (vgl. v. a. S. 36ff.) bzw. der Fondssatzung und wirkt maßgeblich an der Aufarbeitung der bayerischen Heimerziehung der Jahre 1949 bis 1975 mit. Die Anlaufstelle legt dabei besonderen Wert auf transparente und vernetzte Arbeitsweisen und auf die Einbeziehung ehemaliger Heimkinder.
3.1 Aufgaben/Angebote
- Wir beraten und unterstützend ehemalige Heimkinder bei jeglichen Anliegen, die Ihre Heimerziehung im genannten Zeitraum betreffen.
- Wir beraten ehemalige Heimkinder im Hinblick auf Leistungen des Fonds. Sofern Sie Leistungen des Fonds beantragen möchten, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ihren Antrag, der dann an die bundeszentrale Geschäftsstelle in Köln versandt wird. Eine mehrmalige Antragstellung ist – bis zu der Obergrenze von Leistungen für Folgeschäden in Höhe von 10.000,00 Euro möglich.
- Wir leisten einen Beitrag zu der überindividuellen Aufarbeitung der Heimerziehung in Bayern.
Schließlich leisten wir mit den gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungswerten einen Beitrag für zukunftsgestaltende und präventive Maßnahmen und Strategien der Jugendhilfe und insbesondere der stationären Jugendhilfe.
3.2 Beteiligung ehemaliger Heimkinder
Es ist unser Ziel, ehemalige Heimkinder an der Aufarbeitung der Heimerziehung der Jahre 1949 bis 1975 soweit als möglich zu beteiligen. Dieses Ziel erwächst direkt aus den Empfehlungen des Runden Tisches (vgl. Abschlussbericht S. 36 ff.). Um dieses Ziel zu verwirklichen, werden wir einen Beirat aufbauen, an dem Ehemalige beteiligt sind. Die genauen Aufgaben und Kompetenzen des Beirats werden gegenwärtig entwickelt.
3.3 Antragstellung
Die Anträge auf Fondmittel können bei der Anlauf- und Beratungsstelle gestellt bzw. gemeinsam erarbeitet werden. Von dort aus werden sie an die bundeszentrale Geschäftsstelle des Fonds in Köln weiter geleitet. Mit deren Zustimmung erlangt der Antrag Wirksamkeit.
Die genauen Modalitäten der Leistungsgewährung werden momentan noch geklärt.
Wir werden hier tagesaktuell über die weiteren Entwicklungen informieren.
3.4 Beschwerdewege
Es ist unser Ziel, ehemalige Heimkinder so gut als möglich zu beraten und zu unterstützen. Sollten Sie dennoch mit der Beratung, dem Prozess oder dem Ergebnis der Antragstellung auf Leistungen des Fonds unzufrieden sein und sich beschweren wollen, steht der Leiter der Anlaufstelle Herr Rösler für Vermittlungsgespräche zur Verfügung. Kann auch im Rahmen von Vermittlungsgesprächen keine gemeinsame Lösung gefunden werden, richten Sie Ihre Beschwerde bitte an die Geschäftsstelle des Fonds.
3.5 Kontakt:
Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt
Büroräume: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberbayern
Bayerstraße 32
80335 München
Telefon: 089/18966-1211
Telefax: 089/18966-1499
E-Mail:anlaufstelle@zbfs-blja.bayern.de oder stefan.roesler@zbfs-blja.bayern.de
3.6 Das Team
Stefan Rösler
Leiter der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern
Telefon: 089/18966-1211
Telefax: 089/18966-1499
E-Mail: stefan.roesler@zbfs-blja.bayern.de oder anlaufstelle@zbfs-blja.bayern.de
Das Bayerische Landesjugendamt hat aktuell mehrere Stellen für die regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern zu besetzen. Näheres ist den Stellenausschreibungen zu entnehmen.
3.7 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Fonds und die Errichtung der Geschäftsstelle sowie der regionalen Anlaufstellen geschahen und geschehen unter großem Zeitdruck. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Runden Tisches liegt zwar bereits ein Jahr zurück. Die notwendigen politischen und rechtlichen Abstimmungen waren allerdings komplizierter, als man zunächst dachte. Aus diesem Grund bitten wir Sie herzlich um Verständnis, dass sich die Anlaufstelle vorerst im Aufbau befindet. Der Betrieb der Anlaufstelle ist zunächst „provisorisch“. Momentan steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Stefan Rösler
Leiter der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt
Büro: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberbayern
Bayerstraße 32
80335 München
Telefon: 089/18966-1211
Telefax: 089/18966-1499
E-Mail: stefan.roesler@zbfs-blja.bayern.de oder anlaufstelle@zbfs-blja.bayern.de
So erreichen Sie uns:
S-Bahn-Linien S1 bis S8, Haltestelle Hackerbrücke
Tram-Linien 18 und 19, Haltestelle Hermann-Lingg-Straße
Näheres ist dem Lageplan zu entnehmen.
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/images/blvf/aemter/region_oberbayern2.gif]
Herr Rösler ist im Februar 2012 zu folgenden Zeiten erreichbar:
| Wochentag | Datum | Uhrzeit |
Uhrzeit |
| Freitag | 03.02.2012 | 12.00 bis 14.30 | |
| Dienstag | 07.02.2012 | 10.00 bis 12.00 | 13.30 bis 15.00 |
| Donnerstag | 09.02.2012 | 10.00 bis 12.00 | 14.00 bis 18.00 |
| Montag | 13.02.2012 | 10.00 bis 12.00 | 13.30 bis 15.00 |
| Freitag | 17.02.2012 | 10.00 bis 12.00 | 13.00 bis 15.00 |
| Montag | 20.02.2012 | 10.00 bis 12.00 | 13.30 bis 15.00 |
| Freitag | 24.02.2012 | 10.00 bis 12.00 | 13.00 bis 15.00 |
| und nach Vereinbarung | |||
3.8 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an:
Anna Maria Richter
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Beauftragte für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: 0921/605-3300
Telefax: 0921/605-3939
E-Mail: presse@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de
4. Dokumente und Links
4.1 Dokumente
Folgende Dokumente werden an dieser Stelle eingestellt, sobald sie auf Bundesebene beschlossen wurden:
- Die Verwaltungsvereinbarung des Fonds
- Die Satzung des Fonds
- Die Leistungskriterien des Fonds
- Der Leitfaden für die Arbeit in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen.
Darüber hinaus finden sich weitere Informationen zur Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder im:
- Konzept der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern.
- Das Konzept der Anlaufstelle wird fortlaufend weiterentwickelt. An dieser Weiterentwicklung sind ehemalige Heimkinder maßgeblich beteiligt. An einer Festschreibung wird derzeit gearbeitet.
- Artikel „Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren – Lehren für die Zukunft“ von Stefan Rösler und Hans Hillmeier, erschienen im Jahresbericht 2010 des ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt.
4.2 Links
Hier finden Sie in Kürze den Internetauftritt des Fonds:
http://fonds-heimerziehung.de/
Hier finden Sie den Internetauftritt des Runden Tischs Heimerziehung einschließlich vieler wichtiger und interessanter Unterlagen, wie zum Beispiel den Abschlussbericht des Runden Tisches:
http://www.rundertisch-heimerziehung.de/
Hier finden Sie den Internetauftritt der Anlaufstelle Heimerziehung, die eingerichtet ist, bis der Fonds umgesetzt ist:
http://www.anlaufstelle-heimerziehung.de/
Hier finden Sie den Internetauftritt der bundeszentralen Geschäftsstelle des Fonds in Köln:
http://www.bafza.de/das-bundesamt/home.html
5. Service
Empfehlungen therapeutischer Dienste und Einrichtungen
Ehemalige Heimkinder haben den Wunsch, dass wir therapeutische Dienste und Einrichtungen empfehlen, mit denen ehemalige Heimkinder gute Erfahrungen gemacht haben. Wir arbeiten daran, diesem Wunsch zu entsprechen. Datenschutzrechtliche Aspekte müssen aber noch geprüft werden.
Sofern Sie uns Dienste, Einrichtungen, Therapeutinnen und Therapeuten, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, empfehlen wollen, wenden Sie sich bitte an uns. Herzlichen Dank vorab!
Unterstützung ehemaliger Heimkinder bei der Suche nach anderen ehemaligen Heimkindern
Ehemalige Heimkinder haben den Wunsch, dass wir sie bei der Suche nach anderen Heimkindern der damaligen Einrichtung/en unterstützen. Aus diesem Grund arbeiten wir an einer entsprechenden Datenbank. Datenschutzrechtliche Aspekte müssen noch geprüft werden. Selbstverständlich führen wir Ihre Daten nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis bzw. nur in Ihrem Auftrag. Bei Fragen zu diesem Service, wenden Sie sich bitte an uns.



