Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe
Hinweise zum Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen nach § 35a SGB VIII. 
Dokumentation eines Workshops 2005.
Redaktion: Hans Hillmeier, Gisela Eschenbach
München 2005
3,30 Euro
Inhalt
Vorwort
A. Häufig gestellte Fragen
- Wer stellt den Eingliederungshilfebedarf abschließend fest?
- Welche Merkmale sind bei der Prüfung des Teilhaberisikos heranzuziehen?
- Aus welchen klinisch-psychiatrischen Störungsbildern erwachsen erfahrungsgemäß Leistungsansprüche?
- Unter welchen Voraussetzungen führen Suchtkrankheiten zu einem Eingliederungshilfebedarf der Kinder- und Jugendhilfe?
- Wie ist mit (vermeintlicher) Mehrfachbehinderung umzugehen?
- Löst "Hochbegabung" einen Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe aus?
- Unter welchen Voraussetzungen erhalten seelisch behinderte junge Volljährige Eingliederungshilfe?
- Welche Schritte in der Hilfeplanung sind wesentlich?
- Muss in jedem Fall ein formelles fachärztliches Gutachten erstellt werden?
- Wie ist mit bei der Antragstellung mitgebrachten Gutachten umzugehen?
- Welche Qualitätsmerkmale gelten für die fachärztliche Stellungnahme?
- Unter welchen Voraussetzungen ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe abzulehnen?
- Welche Rolle spielen die "Landesärzte für geistig und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche?
- Können gleichzeitig die Leistungsvoraussetzungen nach § 27 und nach § 35a SGB VIII erfüllt sein?
- Was ist bei der Bedarfsfeststellung infolge so genannter Teilleistungsstörungen besonders zu beachten?
- Was hat es mit den so genannten Prozenträngen und T-Wert-Differenzen auf sich?
- Welche Kernkompetenzen müssen leistungserbringende Fachkräfte mitbringen?
- Wie ist mit dem Wunsch nach einer förmlichen Anerkennung leistungserbringender Fachkräfte umzugehen?
- Kommt die Gewährung eines Internatsbesuchs als Eingliederungshilfe infrage?
- Ist eine "Deckelung" der Eingliederungshilfeleistungen legitim?
- Welche Methoden der Eingliederungshilfe erscheinen als nicht geeignet?
- Erscheint eine Leistungserbringung in Gruppen zulässig und zielführend?
- Unter welchen Voraussetzungen können Eingliederungshilfen in Familienpflege erbracht werden?
- Erscheinen individualpädagogische Maßnahmen im Ausland als Eingliederungshilfe für seelish behinderte Kinder und Jugendliche denkbar?
- Wie können Wirkung und Erfolg überprüft werden?
- Wie können vorrangige Leistungsverpflichtungen der Krankenversicherung nach SGB V eingefordert werden?
- Erfolgt mit Vollendung des 21. Lebensjahres ein automatischer Zuständigkeitswechsel an den Sozialhilfeträger?
- Welche Gesichtspunkte müssen bei der Zuständigkeitsklärung gemäß § 14 SGB IX beachtet werden?
- Ist das Jugendamt zur Übernahme von Kosten für selbst beschaffte Leistungen verpflichtet?
- Wer finanziert Schulwegbegleiter oder Integrationshilfe im Schulunterricht?
- Muss das Jugendamt Maßnahmen der beruflichen Eingliederung finanzieren?
- Sind Mischfinanzierungen mehrerer Rehabilitationsträger denkbar, möglich und sinnvoll?
- Wer muss mit wem kooperieren?
- Welche Eckpunkte sollte eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule berücksichtigen?
- Wie ist die Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen zu gestalten?
- Welche Eckpunkte sollten in einer Kooperationsvereinbarung mit der Arbeitsverwaltung festgeschrieben werden?
- Welche Eckpunkte müssen für die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten?
- Wie sollte die Beteiligung der Jugendämter an den Servicestellen aussehen?
- Wie können die staatlich geförderten Erziehungsberatungsstellen stärker in die Pflicht genommen werden?
B. Materialteil
Arbeitshilfe zur Feststellung der Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen



