Direkt zum Textbeginn
Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bayerisches Landesjugendamt


Home Schriften Service

Ende der Servicenavigation
Ende der Navigation

Externer Link: Eltern im Netz

Externer Link: Das Jugendamt Unterstützung, die ankommt.






Externer Link: Valid CSS!

Externer Link: Valid XHTML 1.0!

Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe


Hinweise zum Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen nach § 35a SGB VIII. Cover: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe
Dokumentation eines Workshops 2005.

Redaktion: Hans Hillmeier, Gisela Eschenbach
 

München 2005

3,30 Euro

 

 

Inhalt

Vorwort

A. Häufig gestellte Fragen

  1. Wer stellt den Eingliederungshilfebedarf abschließend fest?
  2. Welche Merkmale sind bei der Prüfung des Teilhaberisikos heranzuziehen?
  3. Aus welchen klinisch-psychiatrischen Störungsbildern erwachsen erfahrungsgemäß Leistungsansprüche?
  4. Unter welchen Voraussetzungen führen Suchtkrankheiten zu einem Eingliederungshilfebedarf der Kinder- und Jugendhilfe?
  5. Wie ist mit (vermeintlicher) Mehrfachbehinderung umzugehen?
  6. Löst "Hochbegabung" einen Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe aus?
  7. Unter welchen Voraussetzungen erhalten seelisch behinderte junge Volljährige Eingliederungshilfe?
  8. Welche Schritte in der Hilfeplanung sind wesentlich?
  9. Muss in jedem Fall ein formelles fachärztliches Gutachten erstellt werden?
  10. Wie ist mit bei der Antragstellung mitgebrachten Gutachten umzugehen?
  11. Welche Qualitätsmerkmale gelten für die fachärztliche Stellungnahme?
  12. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe abzulehnen?
  13. Welche Rolle spielen die "Landesärzte für geistig und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche?
  14. Können gleichzeitig die Leistungsvoraussetzungen nach § 27 und nach § 35a SGB VIII erfüllt sein?
  15. Was ist bei der Bedarfsfeststellung infolge so genannter Teilleistungsstörungen besonders zu beachten?
  16. Was hat es mit den so genannten Prozenträngen und T-Wert-Differenzen auf sich?
  17. Welche Kernkompetenzen müssen leistungserbringende Fachkräfte mitbringen?
  18. Wie ist mit dem Wunsch nach einer förmlichen Anerkennung leistungserbringender Fachkräfte umzugehen?
  19. Kommt die Gewährung eines Internatsbesuchs als Eingliederungshilfe infrage?
  20. Ist eine "Deckelung" der Eingliederungshilfeleistungen legitim?
  21. Welche Methoden der Eingliederungshilfe erscheinen als nicht geeignet?
  22. Erscheint eine Leistungserbringung in Gruppen zulässig und zielführend?
  23. Unter welchen Voraussetzungen können Eingliederungshilfen in Familienpflege erbracht werden?
  24. Erscheinen individualpädagogische Maßnahmen im Ausland als Eingliederungshilfe für seelish behinderte Kinder und Jugendliche denkbar?
  25. Wie können Wirkung und Erfolg überprüft werden?
  26. Wie können vorrangige Leistungsverpflichtungen der Krankenversicherung nach SGB V eingefordert werden?
  27. Erfolgt mit Vollendung des 21. Lebensjahres ein automatischer Zuständigkeitswechsel an den Sozialhilfeträger?
  28. Welche Gesichtspunkte müssen bei der Zuständigkeitsklärung gemäß § 14 SGB IX beachtet werden?
  29. Ist das Jugendamt zur Übernahme von Kosten für selbst beschaffte Leistungen verpflichtet?
  30. Wer finanziert Schulwegbegleiter oder Integrationshilfe im Schulunterricht?
  31. Muss das Jugendamt Maßnahmen der beruflichen Eingliederung finanzieren?
  32. Sind Mischfinanzierungen mehrerer Rehabilitationsträger denkbar, möglich und sinnvoll?
  33. Wer muss mit wem kooperieren?
  34. Welche Eckpunkte sollte eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule berücksichtigen?
  35. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen zu gestalten?
  36. Welche Eckpunkte sollten in einer Kooperationsvereinbarung mit der Arbeitsverwaltung festgeschrieben werden?
  37. Welche Eckpunkte müssen für die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelten?
  38. Wie sollte die Beteiligung der Jugendämter an den Servicestellen aussehen?
  39. Wie können die staatlich geförderten Erziehungsberatungsstellen stärker in die Pflicht genommen werden?

B. Materialteil

Arbeitshilfe zur Feststellung der Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

zurück zu Schriften. Service

 


verantwortlich
für diese Seite:


Stil wechseln: [ Standard ] [ blau-gelb ] [ Großschrift ] [ Druckansicht ]

top