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aus: BLJA Mitteilungsblatt 2/1998
Familienbildung, Familienberatung, Familienerholung


Präventive Leistungen für Familien

Die Leistungen, wie sie im § 16 SGB VIII formuliert sind, richten sich prinzipiell an alle Eltern und Erziehungspersonen, und sie verstehen sich nicht als Einzelfallhilfen in Krisensituationen von Familien mit Kindern. Gerade in solchen Leistungen liegt die Chance der Jugendhilfe, mit ihren Angeboten viele Familien unabhängig von bedrängenden Problem- Krisensituationen zu errechen, ihren Zugang zu Familien zu verbessern und damit auch ihr gesellschaftliches Image.
Auch der 5. Familienbericht der Bundesregierung weist auf den Ausbau von Dienstleistungsangeboten als eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür hin, dass Familie weiterhin als attraktive Lebensform gelebt werden kann. Die Definition von Familie muss in diesem Zusammenhang weit gefasst werden: Familie ist als soziale Gruppe zu verstehen, in der mindestens eine erwachsene Person und mindestens ein leibliches oder rechtlich gleichgestelltes Kind in einer Beziehung zueinander stehen. Diese Beziehung ist ein dynamisches, sich veränderndes System.
Wenn über Familie im Familie im Rahmen des § 16 SGB VIII gesprochen wird, ist es notwendig, sich die Vielfalt gegenwärtiger Wandlungsprozesse von Familie zu verdeutlichen. Sie lassen sich im wesentlichen in folgenden Punkten zusammenfassen:

- In den Veränderungen von familienbezogenen Wertvorstellungen und Leitbildern:

Die Erwartungen an Ehe und Familie haben sich verändert; Treue, Wärme, Geborgenheit und Intimität werden erwartet; hohe Anforderungen an Elternverhalten und Erziehungskompetenz bestehen, weil Kindheit in diesem Jahrhundert eine neue Bewertung erfahren hat.

- In den Veränderungen von Familienformen (Pluralisierung):

Neben die sogenannte "Normalfamilie" treten immer häufiger alleinlebende Eltern mit Kindern, nicht-eheliche Partnerschaften, neu zusammengesetzte Familien etc. Immer weniger Kinder werden in immer weniger Familien geboren. In Großstädten beträgt der Anteil der Einzelkinder bis zu 50 Prozent; insgesamt wachsen drei von zehn Kindern in Deutschland als Einzelkinder auf. Die Zahl der Ehescheidungen liegt nach wie vor auf einem hohen Niveau.

- In den Veränderungen der Arbeitsteilung und der sozialen Rollen in Familien:

Dazu gehört die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die nach wie vor gerade für Frauen wichtig ist. Familienbedingte Unterbrechungen dauern oft nur noch weniger Jahre; die Ansprüche an Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind gestiegen.

- In den Veränderungen der sozialen Einbettung von Familien (sozialen Netzwerke):

Mit dem Bedeutungsrückgang von Kontakten auf verwandtschaftlicher Basis steigt die Bedeutung von Beziehung zu Freunden, Nachbarn. Solche Beziehungen erfordern aktive Bemühungen.
Der soziale Wandel von Gesellschaft und Familie ist an sich keine neue historische Erfahrung. Neu ist an den gegenwärtig ablaufenden gesellschaftlichen Wandlungsprozessen vor allem, dass sie stark beschleunigt ablaufen. Was sich früher im Laufe von Generationen verändert hat, vollzieht sich heute in derselben Generation.
Hieraus erwächst der Familienbildung eine besondere Bedeutung: Neben der Vermittlung von Einsichten in die sich verändernden Lebenssituationen muss Familienbildung u. a. Orientierung ermöglichen und Kompetenzen für den Familienalltag vermitteln. Aus den familialen Wandlungstendenzen sind daher Ansatzpunkte und Ziele für Familienbildung abzuleiten. Um die Entwicklung von Ansatzpunkten, Zielen und in der Folge die notwendigen Angebote der Jugendhilfe zu konkretisieren, ist es notwendig, sich Familie, ihr verschiedenen Lebensphasen, Aufgaben, besonderen Lebenssituationen und Belastungen genauer anzuschauen.
Der Familienlebensphasen-Ansatz geht davon aus, dass Familien während der gesamten Lebensspanne bestimmte Phasen durchlaufen, in denen Entwicklungsaufgaben zu erfüllen sind. Die Übergange von einer Phase in die nächste sind immer geprägt von Unsicherheiten und Schwierigkeiten beim Finden neuer Verhaltens- und Beziehungsmuster, bei der Neuordnung des Familienalltags.
In der gesamten Lebensspanne sind vier Phasen als besonders kritisch für die Familie zu bewerten, auf die sich auch die Jugendhilfe in besonderer Weise mit ihren Unterstützungsleistungen konzentrieren muss:

- Der Übergang zu Elternschaft und Familie mit Kleinkindern:

In dieser Phase erfolgt die Etablierung der Familie als Ganzes. Die Paarbeziehung der Erwachsenen rückt an den Rand, die Elternrolle muss gelernt werden, häufig geben Frauen erst einmal die Berufstätigkeit auf. Hinzu kommt, das Vorstellungen über das Zusammenleben mit einem Kind häufig in der Alltagsrealität nicht erfüllt werden, was zu Enttäuschungen und Versagensängsten führt und die Paarbeziehung belastet. Die hohen Scheidungszahlen im Zeitraum zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr des Kindes liefern dafür den traurigen Beweis. Junge Eltern müssen sich heute bewusster und aktiver auf ihre Elternrolle einlassen. Familienbildung kann sie dabei unterstützten und begleiten.

- Eintritt in Kindergarten und Schule:

Damit erfolgt der erste entscheidende Ablösungsprozess des Kindes. Die Eltern werden damit konfrontiert, dass außerfamiliäre Erziehungsinstanzen in die Familie hineinwirken. Das Kind wird zunehmend mit den Leistungsanforderungen der Gesellschaft konfrontiert, Gleichaltrigenkontakte gewinnen an Bedeutung.

- Übergang ins Jugendalter und anschließende Verselbständigung der Kinder:

Weitreichende Veränderungen in den bestehenden Familienstrukturen sind zu erwarten. In diesem Spannungsfeld zwischen Bindung und Loslösung werden bestehende Regeln innerhalb der Familie mehr und mehr in Frage gestellt. Neue Beziehungsmuster und Kommunikationsstrukturen müssen gefunden werden.

Besonders wichtig erscheint die Konzeption des Familienlebenszyklus für Familienbildung deshalb, weil sie Probleme und Krisen in den Phasenübergängen als strukturell bedingte und nicht als individuelle oder personelle Defizite versteht, was für die Betroffenen zu einer wesentlichen psychischen Entlastung führen kann.
Der aufgabenorientierte Ansatz der Familienbildung setzt nicht bei Lebensphasen oder Situationen von Familien an, sondern an den Aufgaben, die für die Gestaltung des alltäglichen Zusammenlebens von den Beteiligten zu bewältigen sind. Darunter fallen verschiedene Aufgaben wie z. B. die Organisation der innerfamiliären Arbeitsteilung, die Pflege der familiären Außenbeziehungen, die Verwaltung der verfügbaren Haushaltsmittel oder die Planung der gemeinsamen Freizeitgestaltung. Sie lassen sich unter den Stichworten "Beziehungsarbeit", "Erziehungsarbeit" und "Haushalt" zusammenfassen. Ihre Bewältigung erfordert lang- und kurzfristige Entscheidungen, Regelungen und Absprachen, wenn ein partnerschaftliches Zusammenleben gelingen soll. Deshalb muss Familienbildung nicht nur Probleme der Aufgabenbewältigung in besonderen Lebenslagen von Familien thematisieren, sondern auch Orientierung bei der Bewältigung der Aufgaben im "normalen" Familienalltag geben.
Die gegenwärtigen Familienwirklichkeiten verlangen, dass die Förderung der Familie in besonderen Lebenssituationen, in Krisen und Brüchen im Familienzyklus ein wichtiger Ansatzpunkt für die präventive Jugendhilfe ist. Prävention bedeutet hier die Befähigung der Familienmitglieder zur Konfliktbewältigung, das Vermitteln von Lernprozessen, die es erlauben, Krise als Chance für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens zu verstehen, neue Lebensperspektiven zu finden. Das gleiche gilt für besonders belastete Familiensituationen, wie sie z. B. durch Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, wirtschaftliche Not, Krankheit usw. entstehen.
Jugendhilfe nimmt Familie in ihrem gesamten Lebenszusammenhang wahr und versteht sich als ihr Partner. Daraus und mit Hilfe der dargestellten Zugehensweisen lassen sich Ziele und konsequenterweise Leistungen und Angebote der Familienförderung darstellen. Diese wiederum sind so vielgestaltig und komplex, dass sie hier weder vollständig noch detailliert zu beschreiben sind. Der Phantasie der Jugendhilfe sind hier keine Grenzen gesetzt. Eine eindeutige Zuordnung von Angeboten und Maßnahmen zu den Zielen ist nicht immer möglich, da es natürlich eine Menge Angebote gibt, die verschiedene Ziele verfolgen.
Es ist zu unterscheiden zwischen Generalszielen, - wenn man so will - für die gesamte Jugendhilfe mit ihrem präventiven Charakter gelten, und Teilzielen, die sich an dem orientieren, was Familien in konkreten Situationen brauchen.

Generalziele

Das gesamte Kinder- und Jugendhilferecht ist an der Aufgabe orientiert, vorrangig die Erziehung junger Menschen in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Die Stärkung der Erziehungskraft der Familie ist damit prioritäres Ziel aller Leistungsangebote.
§ 16 SGB VIII beschreibt Angebote der Familienbildung, der Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen sowie Angebote der Familienfreizeit und -erholung als namentliche Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie. Dabei ist das Tätigwerden der Jugendhilfe in erster Linie auf das Kindeswohl ausgerichtet, was untrennbar mit der Unterstützung der Erziehungsberechtigten verknüpft ist.
Der Auftrag der Jugendhilfe, Familien bei Übernahme von Erziehungsverantwortung zu unterstützen, zu begleiten und zu beraten bedeutet auch, dass die Bedingungen, unter denen Familie in unserer Gesellschaft gelebt wird, Berücksichtigung finden. Familien erleben mangelndes Interesse und Engagement seitens der Gesellschaft für ihre Belange, nehmen wirtschaftliche Nachteile, Karriereknicks, ungenügende Kinderbetreuungsstrukturen und vieles mehr in Kauf. Der Familienalltag ist weitgehend von den Erfordernissen der Arbeitswelt geprägt.
Es muss Ziel der Jugendhilfe sein, die Gesellschaft für Familienfragen zu sensibilisieren und Familien darin zu bestärken, mit ihren Interessen und Belangen an die Öffentlichkeit zu treten, für sich und ihre Kinder eine Lobby zu schaffen.
Die Übernahme von Verantwortung für ein Kind sollte für Eltern bedeuten, mit größerer Aufmerksamkeit und Sensibilität gesellschaftliche und politische Entwicklungen zu erkennen und darauf zu reagieren, eigene Einstellungen und Positionen zu hinterfragen, auf Fragen und Ängste der Kinder zu antworten. Jugendhilfe kann dabei unterstützen.

Teilziele

Vorbereitung auf Partnerschaft, Ehe und Familie

Die Nachfrage nach qualifizierter Begleitung und Beratung von Ehen, Partnerschaften und Familien steigt ständig; die Erfahrungen mit vorliegenden Programmen in Deutschland und in den USA sind dabei positiv. Neben der Erhaltung einer deutlich höheren Stabilität in den Erwachsenen-, Eltern-, Kind- und Familienbeziehungen werden die kommunikativen Kompetenzen gesteigert und die Ehe- und Lebenszufriedenheit stabilisiert. Paare erhalten die Gelegenheit, individuelle (Glücks-) Erwartungen durch Konfrontation mit strukturellen Rahmenbedingungen von Familienleben zu relativieren, Erziehungsziele und -stile zu reflektieren und Verhaltenssicherheit zu gewinnen.

Angebote:

  • EPL - Ein partnerschaftliches Lernprogramm, Kommunikationstraining für Paare;
  • "Wenn aus Partnern Eltern werden" (Deutscher Familienverband) Ehevorbereitungskurse;
  • Gruppenangebote für Mädchen und/oder Jungen zum Thema "Erwachsenwerden";
  • Geburtsvorbereitung, Stillgruppen, Krabbelstuben, Mutter-Kind-Gruppen;
  • EKB - Eltern-Kind-Programm e.V., kinderzentrierte Elternbildung;
  • Projekt "Familie und Krippe" (1987 - 1991 in München): Ziel des Familienteils war, junge Paare im Veränderungsprozess, Eltern zu werden, präventiv zu unterstützen und zu begleiten. Im Anschluss an das Projekt wurden die Ergebnisse des Projekts in die Arbeit von Familienbildungsstätten integriert.

Kompetenzvermittlung für den Familienalltag

Familienleben findet heute nicht mehr in selbstverständlichen bekannten und allgemein akzeptierten Strukturen statt. Die Fertigkeiten, die sich für die Bewältigung des Familienalltags als notwendig erweisen, sind nicht automatisch vorhanden, sie entwickeln sich in der handelnden Auseinandersetzung mit den Alltagsrealitäten.
Lebensweltorientierte Jugendhilfe kann mit einem breiten Spektrum an Bildungsangeboten auf die Bedürfnisse von Familien reagieren. Die Möglichkeiten rechen von purer Wissensvermittlung und Information über die Verknüpfung von theoretischem Wissen und praktischem Tun bis zu Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und gemeinsamen Aktivitäten.

Beispiele:

Die klassischen Familienbildungsstätten halten gerade in diesem Bereich ein umfangreiches Angebot vor. Die Palette erstreckt sich von geschlossenen Kursangeboten bis hin zu offenen Formen der Arbeit und spricht Familien in allen Lebenslagen an. Volkshochschulen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen usw. sind hier ebenfalls aktiv. Elternbriefe (z. B. Peter-Pelikan-Briefe oder Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V.) werden von vielen Jugendämtern verschickt und geben Anregungen und Informationen für die jeweilige Altersstufe des Kindes.

Aktivieren von Selbsthilfekompetenzen

Nutzen und Bedeutung von Netzwerken im Sinne von Stützsystemen im lebensweltlichen Gesamtzusammenhang von Familien sind bereits lange eindeutig belegt. Sie verhindern familiäre Isolation, entlasten bei der Bewältigung des Familienalltags, fördern Eigeninitiative und schaffen einen öffentlichen Raum - gerade für Frauen und Familien. Die gezielte Förderung von Familienselbsthilfe schafft für Familien Möglichkeiten zur Erweiterung, Vertiefung und Intensivierung ihres familialen und privaten Lebens. Sie ist die Antwort auf die vorherrschende gesellschaftliche Situation von Frauen und Familien mit Kindern.
Am Beispiel von Mütterzentren (Familienzentren ...) soll hier auf diese Form präventiver Jugendhilfe etwas näher eingegangen werden. Mütterzentren gibt es seit ca. 15 Jahren; in Bayern sind es derzeit rund 60. Der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat sich mit Beschluss vom 15. Juli 1992 für Mütterzentren eingesetzt. Sie sind als Baustein im örtlichen sozialen Netz nicht mehr wegzudenken. Mütterzentren sind Anlaufstelle für Frauen aus verschiedenen sozialen und kulturellen Lebensräumen mit Kindern aller Altersstufen. Besonders Frauen mit kleinen Kindern fühlen sich angesprochen, Flexible Öffnungszeiten, Prinzipien der Selbstorganisation, der Selbstverwaltung und der Selbsthilfe prägen das Profil der Mütterzentren. Kinder sind immer dabei und willkommen; die Mütter sind die Praxisexpertinnen im Zentrum. Die von ihnen geleistete Arbeit wird in Form von Aufwandsentschädigungen und Honoraren bezahlt. Angebote von Dienstleistungen wie Mittagstisch für Schulkinder, Kinderbetreuung während des Aufenthalts im Zentrum, Informationsbörse, Notmütterdienst und vieles mehr erleichtern den familiären Alltag. Die Stärkung des Selbstbewusstseins als Frau, die Reflexion von Wertvorstellungen und Erziehungsverhalten tragen maßgeblich zur Entwicklung elterlicher Erziehungskompetenzen bei. Für Kinder im Zentrum bedeutet das Zusammensein mit anderen Kindern und Erwachsenen soziales Lernfeld, die Möglichkeit schrittweiser Ablösung in einem geschützten Raum, mehr Selbständigkeit und Entwicklungschancen.
Die staatliche Förderung ist derzeit noch gesichert. Doch sollte den Kommunen bewusst sein, dass Mütterzentren als Ereignis des § 16 SGB VIII zu den kommunalen Aufgaben gehören und kommunaler Unterstützung bedürfen.

Prävention durch Beratung

Gemeint ist hier weniger die Erziehungsberatung in Form von Klärung und Bewältigung konkreter Problemlagen, sondern vielmehr die präventive, unterstützende Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Gemeint ist Beratung im Vorfeld problematischer Entwicklungen, wenn die Familie noch durchaus in der Lage ist, in hohem Maße selbstbestimmt zu handeln.
Beratung im Sinne des § 16 SGB VIII ist zu verstehen als Beziehungsangebot, als ein Dialog, der es ermöglicht, Probleme zu erkennen und Möglichkeiten zu deren Lösung selbst zu finden. So verstanden, findet Beratung in unterschiedlichsten Formen und unter wechselnden Rahmenbedingungen statt. Neben der Beratung in klassischen Beratungsstellen wie zum Beispiel den Erziehungsberatungsstellen erfolgt präventive Beratung häufig in situativer Form, zum Beispiel bei Hausbesuchen, Sprechstunden, Gruppenangeboten, Freizeiten.

Entlastung durch Freizeit und Erholung

Von den vielfältigen Anpassungsleistungen, die Familien heute erbringen müssen, sind in besonderem Maße Familien in belastenden Familiensituationen betroffen.
Für Alleinerziehende, Scheidungsfamilien, von Armut und Arbeitslosigkeit betroffene, kinderreiche Familien haben Familienfreizeit und —erholung zum Beispiel hohen präventiven Wert für alle Familienmitglieder. Bedürfnisse nach Ruhe, Entspannung, Kommunikation und Regeneration können befriedigt werden und geben Kraft für den oft so schwierigen Alltag. Die körperliche Entwicklung von Kindern wird unterstützt und gefördert. Für viele Familien wird die bewusste, aktive Freizeitgestaltung zu einem neuen Erlebnis des gemeinsamen Handelns, Spielens und Aktiv-Seins.
Die verschiedenen Kurmaßnahmen (Mütter-Kuren, Kinderkuren) und Angebote der Kinder- und Jugenderholung wie zum Beispiel die Stadtranderholungsangebote, Urlaub auf dem Bauernhof usw. gehören zum Angebotsspektrum.
Nicht weniger wichtig sind aber auch Freizeitangebote, Freizeit- und Erholungsflächen, die für Familien wohnortnah zur Verfügung stehen.

Angebots- und Finanzierungsstrukturen

Die Angebots- und Finanzierungsstruktur ist so unübersichtlich wie die Angebotspalette selbst. Die freien Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Erwachsenenbildungsträger, Jugendverbände, Kindertageseinrichtungen sowie die Jugendämter gehören zu den Hauptanbietern der Leistungen nach § 16 SGB VIII. Daneben entstehen immer mehr Selbsthilfeinitiativen, Elterngruppen und Vereine. Die Szene ist vielfältig und sehr verschieden, der Überblick schwierig.
Für den Anbieter "Jugendamt" gilt das Motto "ich muss nicht alles selbst tun, aber ich muss dafür sorgen, dass die Leistungen der Familienbildung, -beratung und Freizeit den Familien, Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen". Das Jugendamt ist auch hier letztlich der Gewährleistungsträger für ein angemessenes Leistungsangebot. Es handelt sich nicht um freiwillige Leistungen, sondern um Soll-Leistungen des KJHG, die am Bedarf orientiert angeboten werden müssen.
Eine Umfrage des Landesjugendamts bei den Jugendämtern zu § 16 SGB VIII im Jahre 1993 hatte ergeben, dass die Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird und eine detaillierte Auswertung kaum möglich war. Durchgängiges Ergebnis war, dass es in kaum einem Jugendamt eine Fachkraft gibt, die ausdrücklich und ausschließlich mit der Umsetzung der Aufgaben des § 16 SGB VIII befasst ist. Vielmehr werden die Aufgaben eher als Querschnittsaufgabe vom ASD und den Fachdiensten der Jugendämter wahrgenommen. Diese Tatsache ist durchaus zu problematisieren, da zu Wahrnehmung dieser Gesamtverantwortung im Bereich "Förderung der Erziehung in der Familie" die Erstellung eines Konzepts für die Umsetzung in die Praxis unabdingbar ist. Das passiert nicht, wenn Familienbildung von jedem ein "bisschen mitgemacht" wird.
Wie es gehen kann, hat schon 1992 das Jugendamt Altötting gezeigt, das eine Fachkraft mit der Konzepterstellung und Umsetzung des § 16 SGB VIII beauftragt hat. Das Konzept beinhaltet:

  1. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern von Familienbildung;
  2. Die Definition der Zielgruppen;
  3. die Ziele, die verfolgt werden sollen;
  4. die Methoden und Veranstaltungsformen, z. B. Wochenendseminare, Abendveranstaltungen, Fachvorträge;
  5. die Inhalte, die über diese Methode vermittelt werden sollen;
  6. Veranstaltungsorte, Mitarbeiter, Medien, Materialien;
  7. Finanzierung.

Das wesentliche Instrument für die Planung der Leistungen und Angebote des § 16 SGB VIII im Jugendamt ist die Jugendhilfeplanung. darüber kann erfasst werden, was regional an Angeboten und Leistungen vorhanden ist und was daraus folgend Eltern und Kinder vor Ort noch brauchen.
In Zeiten knapper Mittel ist die Gefahr groß, Prävention als "Luxus der Jugendhilfe" zu vernachlässigen und sich auf die Bewältigung der brennenden, akuten Probleme der Jugendhilfe zu konzentrieren. Der Nutzen von Prävention lässt sich oft nicht unmittelbar nachweisen, ist oft langfristig angelegt. Die letzte Statistik zur Ausgabenentwicklung in der Jugendhilfe weist für die allgemeine Förderung der Familie eine Steigerung von 1991 - 1995 von ca. 13 % aus, während die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung im selben Zeitraum um 60 % gestiegen sind.
Jugendhilfe kann es sich auf Dauer nicht leisten, auf Prävention zu verzichten. Und Prävention ist ohne angemessene finanzielle Ausstattung nicht machbar.

Inge Däxl

Gesetzestext (§ 16 SGB VIII)

§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere
1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten.
2. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.
(3) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.

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