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aus: BLJA Mitteilungsblatt 6/1993
Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
gemäß § 16 SGB VIII


Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das Jahr 1994 zum "Internationalen Jahr der Familie« ausgerufen. Ein Anlass, den starken familienpolitischen Akzent des neugeordneten Kinder- und Jugendhilferechts aufzunehmen und sich intensiver mit dessen Umsetzung in der Praxis der Jugendhilfe zu befassen. Das Angebot familienbezogener Leistungen, wie sie in § 16 SGB VIII formuliert werden, trägt der Leitvorstellung der Prävention besonders Rechnung. Prinzipiell soll Jugendhilfe nicht erst bei akuten Problemen oder Krisen einsetzen, sondern sich bereits bei der Schaffung von lebenswerten, stabilen Verhältnissen beteiligen und sich im Vorfeld von kritischen Lebensphasen und -ereignissen problemmindernd engagieren. Die Aktivitäten der bayerischen Jugendhilfe in diesem Bereich sind vielfältig, nicht nur im Rahmen der klassischen Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Familienfreizeit. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Studie zum § 16 SGB VIII gingen wir den Fragen nach, welcher inhaltlich-konzeptionelle Orientierungsrahmen für die "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie abgesteckt werden, und im Rahmen einer Umfrage bei den Jugendämtern, was alles an Alltagsempirie mit dem § 16 SGB VIII in Verbindung gebracht werden kann.

Regelungsgehalt

Dem Förderangebot gemäß § 16 SGB VIII liegt kein ausschließlich traditionelles Familienverständnis zugrunde. Es richtet sich an Mütter, Väter, junge Menschen, Stiefeltern, Großeltern, nichteheliche Lebenspartner und andere mögliche Erziehungsberechtigte gleichermaßen. Ihnen allen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung angeboten werden, damit sie Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Im Mittelpunkt stehen Angebote der Bildung, Beratung sowie der Freizeit und Erholung. Sie zielen darauf ab, von belastenden situativen, sozialen und ökonomischen Umständen zu entlasten, die Erziehungssituation von Kindern und Jugendlichen durch Stärkung ihres familialen Bezugssystems zu verbessern, Wissen zu vermitteln, Handlungskompetenzen zu erweitern und Selbsthilfekräfte zu aktivieren. Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie können vom Jugendamt selbst und von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. werden. Dem Jugendamt obliegt in jedem Fall die Gesamtplanung und die Gewährleistungsverantwortung dafür, dass die erforderlichen Angebote zur Verfügung stehen (§ 80 SGB VIII Jugendhilfeplanung).

Konzeptioneller Orientierungsrahmen

Familiäre Erziehung fördern heißt nicht nur Stärkung der Erziehungskompetenz von Familie. Es geht auch um eine Sensibilisierung der Gesellschaft für Familienfragen, die Erhöhung des Stellenwerts von Familie in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Familien sollen für ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen interessiert werden. Familie im Wandel muss unterstützt werden, sich und diese zu meistern. Das beginnt bereits mit der Vorbereitung auf Partnerschaft, Ehe und Familie. Leben mit Kindern will im praktischen Familienalltag organisiert und bewältigt sein. Dabei gilt es, Möglichkeiten der Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu erkennen und zu nutzen damit möglichst weitere Teile der Bevölkerung erreicht werden, bedarf es vielfältiger verschiedener Angebote. Dies gilt auch und gerade im Hinblick auf die Trägervielfalt. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung sollen insbesondere in belastenden Familiensituationen greifen und die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.

Das Leistungsangebot gemäß § 16 muss begrifflich und rechtlich eingeordnet werden. Familienbildung im Kontext der Jugendhilfe muss zur Erwachsenenbildung, Beratung nach § 16 muss von der Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII abgegrenzt werden. Nur am Rande erwähnt werden kann in diesem Zusammenhang die Bedeutung des § 16 SGB VIII für die qualitative und strukturelle Grundlegung der Arbeit der Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, die daran täten, nicht nur auf den § 28 SGB VIII zu insistieren. Vielleicht ist es insgesamt sinnvoll, mit dem Frankfurter Kommentar besser von Familienarbeit als umfassendem Handlungskonzept für familienbezogene Jugendhilfeleistungen zu sprechen, das Elemente der Erwachsenenbildung, der Erziehungs- und Jugendberatung, der Jugendarbeit und der Arbeit mit Kindern ebenso enthält wie Elemente der Familiengruppenarbeit, der Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit. Die Verortung der so verstandenen Familienarbeit im Kontext der Jugendhilfe ist auch deshalb wichtig, weil sie hier als integraler Bestandteil eines komplexen Leistungssystems verstanden werden kann, das auch dann greift, wenn es Unterstützungsleistungen weitergehender Natur, etwa im Bereich der Erziehungshilfe, bedarf.

Natürlich muss die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie im familienpolitischen Kontext gesehen werden. So wenig es ein allgemeingültiges Bild von Familie gibt und so grundverschieden die Vorstellungen vom Familienideal sind, so facettenreich ist Familienpolitik. Genaugenommen betrifft jede Art von Politik die Familien. Kindergeld, Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, Steuervorteile für Familien, Ausbildungsförderung und Sozialversicherungsleistungen sind hier, ebenso zu nennen wie arbeitsweltbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie zum Beispiel Arbeitszeitregelungen, Kindertagesbetreuung oder die Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs. Eherecht, Kindschaftsrecht und Scheidungsrecht spielen eine Rolle. Neben familienrechtlichen Entwicklungen haben mietrechtliche und baurechtliche Maßnahmen Einfluss auf die Familienförderung, nicht zu vergessen die Gestaltung des Wohnfeldes der Spielplätze, Grünflächen, Verkehrspolitik. Umwelt, Ernährung und Gesundheit sind weitere politische Ressorts, die das Zusammenleben mit Kindern und deren Lebenschancen in existentieller Weise prägen. Die Bereiche Bildung und Medien, Sport und Kultur stehen hier am Ende einer Auflistung, die problemlos fortgesetzt werden könnte. Dies alles darf uns allerdings, und erst recht im Internationalen Jahr der Familie, nicht erschlagen. Es geht, wie in der Familienpolitik, um die Kunst des Machbaren in der Ausführung des § 16 SGB VIII. Neben den "großen" Aktivitäten wie Landesentwicklungs- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung, sind 1994 und darüber hinaus auch regionale, kommunale, kleinräumige, Vorhaben von Bedeutung, um den Geist des Kinder- und Jugendhilfegesetzes praktisch Geltung zu verschaffen; fiskalpolitisch antizyklisch, sagen, weil wir wissen, wie teuer Defizite und Versäumnisse "im 16er" werden können, auch wenn sich das nicht so leicht mit spitzem Bleistift beweisen lässt. Wie sieht nun aber die Momentaufnahme der Aktivitäten der sehen Jugendämter aus? Wir fragten im Frühjahr 1993 und erhielten von insgesamt 42 der 96 Jugendbehörden Antwort.

Umfrageergebnisse

Die Umfrage beinhaltete Fragen über die angebotenen Leistungen, die Aktivitäten anderer Träger im Einzugsbereich, die Koordinations-, Öffentlichkeitsarbeit und Perspektiven bis hin zur Finanzierung der Umsetzung des § 16 SGB VIII. Die Inhalte der Umfrage lassen sich analog zu den Ausführungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt-Bericht 3/1993, Köln) über die Tätigkeiten des Jugendamtes im Rahmen des § 16 SGB VIII in Beziehung setzen. Die Jugendämter wurden gebeten, bei der Beantwortung der Fragen die Einrichtungen Dienste und Veranstaltungen zu § 16 SGB VIII nach den Bereichen Familienberatung und Familienfreizeit und -erholung unterscheiden. Die durchaus spannende Frage, was die Jugendämter an präventiver Familienförderung alles beantworten wir im folgenden anhand der einzelnen gestellten Fragen.

1. Welche Leistungen werden vom Jugendamt angeboten?

Die KGSt führt zu den Tätigkeiten des Jugendamtes im Kontext des § 16 SGB VIII aus, dass unter dem Überbegriff "Planung des erforderlichen Angebots" der Bestand und Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen festzustellen ist und die erforderlichen Vorhaben dazu planen sind. Absatz 3 bezieht sich auf die Notwendigkeit, eigene Aktivitäten zu planen, zu verwalten und durchzuführen, einschließlich der Erhebung von Teilnahmebeiträgen.

Im Bereich Familienbildung bieten 16 der befragten Jugendämter eine Reihe von eigenen Leistungen an. Zum Angebot der Jugendämter für junge Eltern gehören der Versand von Informationsbroschüren, Erziehungsbriefen und Peter-Pelikan-Briefen. Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit der Fortschreibung und Überarbeitung dieser Schriften auch für ausländische Eltern, Informationsveranstaltungen zu pädagogisch interessanten Themen wie Medien und Kinder, Spielzeugkauf, Drogen etc. sollen Familien erreichen und zur Auseinandersetzung mit familienbildenden Themen motivieren. Die Vorbereitung junger und werdender Eltern auf ihre Elternschaft findet in Form von Gruppenarbeit und Kursen statt. Begleitung und Unterstützung von Elterngruppen, Mutter-Kind-Treffs, Mütter-Treffs, Frauengruppen und Krabbelstuben erweitern Angebot und Bemühen der Jugendämter um die Förderung junger Familien, Familienselbsthilfe wird als bedeutsamer Bereich erkannt und in Form selbstorganisierter Gruppen u. a. im Eltern-Kind-Bereich und in den Mütterzentren anerkannt und unterstützt.

Jugendämter starten Initiativen im Kindergarten- :und Schulbereich, um interessierte Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher- und Erzieherinnen über aktuelle Themen aus Erziehungs- und Familienalltag zu informieren und zur Zusammenarbeit anzuregen. Die Fachkräfte der Jugendämter halten z.B. Referate, nehmen an Elternabenden teil, führen Elterngespräche in enger Kooperation mit den entsprechenden Institutionen. Um Familien in den verschiedenen Lebenslagen und besonders auch in belastenden Situationen zu erreichen, veranstalten einige Jugendämter Familienseminare am Wochenende z. B. für Alleinerziehende, Pflege- und Stieffamilien. Für diese Zielgruppe findet zusätzlich themenbezogene Elterngruppenarbeit statt.

Um das Engagement der Jugendämter im Bereich Familienbildung zu verdeutlichen, zwei. Beispiele: Das Stadtjugendamt Erlangen hat mit der Zielsetzung, Frauen und ihren Familien Unterstützung für die veränderten familiären Aufgaben und Hilfen für problembelastete Situationen anzubieten, einen "Müttertreff" eingerichtet. In einer 3-Zimmer-Wohnung und betreut von einer Sozialpädagogin treffen sich Frauen, treten heraus aus ihrer Isolation, übernehmen Verantwortung und stützen sich gegenseitig. Die Leitlinien des "Müttertreffs" orientieren sich an der feministischen Bildungs- und Sozialarbeit. Bedürfnisse der Frauen werden ernst genommen, Rollenzuweisungen überprüft, gegenseitige Akzeptanz und Solidarität gefördert. Der "Müttertreff" ist räumlich dort angesiedelt, wo ein direkter Bezug zur Lebenswelt der Frauen hergestellt werden kann. Durch die Mitarbeit von Sozialpädagogen des allgemeinen Sozialdienstes nicht nur im "Müttertreff", sondern auch bei anderen stadtteilbezogenen Aktivitäten wie z. B. Sommerfesten, Projekten, Mutter-Kind-Gruppen-Fahrten, entwickelt sich ein direkter vertrauensvoller und offener Kontakt, der präventive Sozialarbeit deutlich erleichtert. Die Angebote des "Müttertreffs" dienen dem Aufbau eines sozialen Netzwerkes, innerhalb dessen Krisen vermieden und somit präventive Aufgaben übernommen werden können. Das Programm des "Müttertreffs" beinhaltet offene, Formen des Treffens für Mütter und Kinder, eine Krabbelgruppe, Mutter-Kind-Gruppen und eine Sprechstunde der Fachkräfte des ASD. Themenzentrierte Veranstaltungen, medizinische Beratung, Freizeitangebote und Erholungsfahrten vervollständigen das Angebot. Mütter, werden bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt, indem spezielle, auf die jeweilige Altersstufe der Kinder abgestimmte Angebote gemacht werden und, falls nötig, gezielte Förderung stattfindet. Die Fachkräfte des Jugendamtes begleiten und vermitteln erforderlichenfalls auch die Kontaktaufnahme mit anderen Fachdiensten, z. B. der Frühförderung. Die Rolle des Jugendamtes erfährt durch diese Form der präventiven Arbeit mit Familien einen deutlichen Wandel, von der eingreifenden Behörde zum Partner der Familien.

Das Kreisjugendamt Altötting bietet ein anschauliches Beispiel dafür, wie in Form einer Gesamtkonzeption mit dem § 16 SGB VIII umgegangen werden kann. Es würde den Rahmen sprengen, hier das ganze Konzept darzustellen, Auszüge daraus verdeutlichen jedoch bereits die vielfältigen Möglichkeiten der Familienförderung nach § 16 SGB VIII. Ein wesentlicher Teil der mit der Familienbildung im Altöttinger Konzept beschäftigt sich mit dem Thema Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern, die das gleiche Ziel verfolgen, Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgabe und ihres Alltags zu unterstützen. Die Konzeption, Vernetzung und Organisation des gesamten Veranstaltungsprogramms auf Landkreisebene ist in Planung, dazu kommen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung. Konkret sieht die Zusammenarbeit, so aus, dass z. B. ein Seminar über mehrere Abende für Paare die gerade Eltern geworden sind, in Kooperation mit der Volkshochschule angeboten wird. Ebenfalls in Kooperation mit VHS und Arbeiterwohlfahrt werden Wochenendseminare für Alleinerziehende durchgeführt. Eine Fachkraft des Jugendamtes beschäftigt sich zehn Stunden wöchentlich mit dieser vernetzten Art der Umsetzung des § 16 SGB VIII.

Die Palette der Beispiele für das, was Jugendämter im Bereich Familienbildung leisten, könnte problemlos fortgesetzt werden. Freilich muss es wohl der Kreativität und vor allem der Kapazität der Jugendämter überlassen bleiben, wie und in welchem Umfang der Auftrag des § 16 SGB VIII umgesetzt wird.

In Sachen präventiver Familienberatung bestätigen 19 Jugendämter, dass sie selbst zu allgemeinen Fragen der Erziehung. und Entwicklung junger Menschen beraten.

Diese Form der Beratung ist darauf ausgerichtet, Problementwicklungen rechtzeitig wahrzunehmen, Bewusstseinsbildung zu fördern und durch alltagsorientierte Hilfen Eltern zu befähigen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen zu können. Die Fachkräfte der Jugendämter, überwiegend der allgemeinen Sozialdienste, beraten laufend Familien in verschiedenen Lebenslagen. Die Antworten zu dieser Frage waren eher allgemein, so dass Beratungsinhalte im einzelnen hier nicht berichtet werden können. Es hat allerdings den Anschein, als würden sich Themen und Problemenbereiche verändern und verschieben. Zukunftsängste, Entwurzelung und Vereinzelung, durch Trennung, Scheidung und Wiederverheiratung entstehende Konflikte, aber auch Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung, scheinen zuzunehmen. Die Beratungstätigkeit findet in Einzelfällen im übrigen auch als Gruppenberatung für Familien statt. Die Unterscheidung der Beratungsformen nach § 16 SGB VIII und in Krisen und Konfliktfällen in Sonderheit nach §§ 27 ff. bereitet den Jugendämtern offensichtlich Probleme. In der Studie zu § 16 SGB VIII wird diese Frage ausführlicher behandelt.

Im Familienfreizeit- und erholungsbereich engagieren sich 7 der befragten Jugendämter. Sie bezuschussen Familienfreizeiten und Kindererholungsmaßnahmen, zahlen Beihilfen für kinderreiche Familien und informieren über Möglichkeiten und Angebote anderer Träger. Angebote im Freizeit- und Erholungsbereich für besonders belastete Familien gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ziel ist die Stärkung und Erhaltung der Erziehungskraft der Familien sowie die Vermittlung von sinnvollem Umgang mit Freizeit.

2. Welche sonstige Aktivitäten im jeweiligen Wirkungskreis sind dem Jugendamt bekannt?

Familienbildung, Familienberatung und -erholung ist mit einer breiten Palette von Angeboten und Maßnahmen seit langem Bestandteil des Engagements freier Jugendhilfeträger und Selbsthilfeinitiativen. Die Frage zwei beantworteten 27 Jugendämter. Für werdende und junge Familien wird offensichtlich einiges getan. Ehevorbereitungskurse, Bildungsseminare zu Themen wie Partnerschaft, Ehe und Familie, Schwangerschaftsgymnastik und Vorbereitungskurse auf die Geburt und das Leben mit dem Kind begleiten junge Paare, aber auch Alleinstehende in einer entscheidenden Phase ihres Lebens. Eltern-Kind-Gruppen, Mutter-Kind-Gruppen, Stillgruppen, Kommunikationstraining für Paare, Eltern-Lern-Programme, die Aufzählung der Angebote ließe sich fortsetzen und zeigt, dass Familie gerade in ihrer Entstehungsphase ernst genommen werden und Prävention an der Steile ansetzen muss, wo "Jugendhilfekarrieren", beginnen oder aber vermieden werden können. Ein weiterer Schwerpunkt, der aus den Antworten der Jugendämter deutlich wird, sind Maßnahmen und Veranstaltungen für Familien in besonderen Lebenslagen. Für Alleinerziehende, Pflegeeltern, Eltern mit behinderten Kindern, Stiefeltern usw. bieten freie Träger Gesprächsgruppen, Seminare, Vorträge, Kurse an. In Vortragsform findet die Information zu aktuellen, pädagogischen, alltagsbezogenen oder gesellschaftlich relevanten Themen statt.

Die Bedeutung der Familienselbsthilfe nimmt in vielen Bereichen der Jugendhilfe zu. Ob in Form von Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfegruppen für Menschen mit den gleichen Problemen oder Mütterzentren, von denen es in Bayern bereits etwa 60 staatlich geförderte gibt, ist Familienselbsthilfe als besondere Qualität gerade auf kommunaler Ebene nicht mehr wegzudenken. Diese Tatsache wird auch aus den Antworten der Jugendämter deutlich, die Aktivitäten der Familienselbsthilfe in ihrem Bereich immer wieder nannten. Zwangsläufig begegnen Familien mit Kindern im Laufe ihrer Entwicklung außerfamiliären Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, allen voran Kindergarten und Schule. Familienbildende Maßnahmen, die hier ansetzen, erreichen eine große Zahl von Eltern. Bisher findet diese Elternarbeit in Form von Elternabenden, Sprechstunden, Einbindung in Aktivitäten wie Feste und Ausflüge in Kindertagesstätten statt.

Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung geschieht außerhalb der Jugendämter in den meisten Fällen durch die inzwischen flächendeckend etablierten Beratungsstellen. 16 Jugendämter verorteten die präventive Beratung in den Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, den Ehe- Familien- und Lebensberatungsstellen, und verschiedenen Beratungsstellen im Umfeld von Schwangerschaft und Geburt. Ein Jugendamt nannte in diesem Zusammenhang den Verein "Frauen helfen Frauen".

Familienfreizeit- und -erholungsmaßnahmen sind 17 Jugendämtern in ihrem Umfeld bekannt. Neben den traditionellen Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren des Müttergenesungswerkes gewinnen Familienfreizeiten, Familienferien und Freizeitmaßnahmen für Familien in besonderen Lebenslagen an Bedeutung. Die zunehmende Zahl berufstätiger Mütter, Alleinerziehender und Familien in angespannten finanziellen Verhältnissen erfordert mehr Engagement im Bereich Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Ferienbetreuung. Erholungs- und Kurangebote für Kinder sollen u. a. Kindern aus Familien in besonderen Belastungssituationen Gelegenheit zu Regeneration und Entspannung geben.

Die Zahlen der Jugendämter, die die ersten beiden Fragen beantwortet haben, lassen den Schluss zu, dass zwar etwa die Hälfte eigene Aktivitäten zur Ausgestaltung des § 16 SGB VIII anbietet, viele Jugendämter scheinen jedoch über das Angebot in der Stadt oder im Landkreis nur unzureichend informiert. Vielleicht ordnen sie zahlreiche Maßnahmen nicht unter § 16 SGB VIII ein oder haben wir sie für unsere Umfrage nicht genug begeistern können?

3. Wie unterstützen die Jugendämter die Aktivitäten anderer Träger, z. B. Beratung, Beteiligung und/oder Gewährung von Fördermitteln?

Die KGSt führt über die Tätigkeiten des Jugendamtes im Sinne des § 16 SGB VIII als weiteren wesentlichen Schwerpunkt aus, dass Jugendämter die Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger anregen, fördern und abstimmen sollen.

29 Jugendämter haben die Frage nach ihrem diesbezüglichen Engagement positiv beantwortet. Die Unterstützung der Aktivitäten anderer Träger erfolgt zum großen Teil durch die Gewährung finanzieller Mittel. Die Zuschüsse werden genehmigt für Beratungsstellen, Erholungsmaßnahmen, Betriebs- und Personalkosten der Maßnahmeträger sowie Kinderbetreuungskosten. Eine finanzielle Beteiligung an Projekten mit Familien, Wochenendseminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie die Übernahme von Teilnehmergebühren muss im Einzelfall geprüft werden. Einzelne Jugendämter sind in der Lage, Räume zur Verfügung zu stellen und Arbeitskreise finanziell zu unterstützen. Gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Trägern finden statt, wobei Fachkräfte des Jugendamtes beraten und referieren.

Beratung und Begleitung leisten die Fachkräfte im Bereich der Familienselbsthilfe z. B. bei Aufbau und Betrieb von Familienzentren, Nachbarschafts- und Selbsthilfeprojekten und Elterninitiativen. Die Jugendämter beteiligen sich neben der finanziellen auch an der inhaltlichen Ausgestaltung von Projekten, die der Familie zugute kommen. Die Beratungstätigkeit wird u. a. in Form von Supervision für Lehrer, Erzieher, Elterngruppenleiter angeboten.

4. Leisten die Jugendämter Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit den Aufgaben der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie?

Präventive Arbeit für und mit Familien sollte im Bewusstsein unserer Gesellschaft einen deutlich höheren Stellenwert erhalten als bisher. Die Jugendämter können dazu einen wichtigen Beitrag , leisten und tun dies z. B. in Form von Vortragsveranstaltungen, Erstellung und Veröffentlichung von Informationsmaterial sowie Vermittlung und Bereitstellung von Referenten für Veranstaltungen. Eigene Maßnahmen und Veranstaltungen für Familien werden über die Presse angekündigt und vorgestellt Das Jugendamt auf dem Weg von der eingreifenden Kontrollbehörde hin zum Dienstleistungsträger nach dem neuen Verständnis der Jugendhilfe kann davon nur profitieren. Basierend auf einem gemeinwesenorientierten Arbeitsansatz vernetzen Jugendämter soziale Dienste im Stadtteil und arbeiten mit diesen eng zusammen. Die Zusammenarbeit und Koordination bezieht Beratungsstellen, Vereine, Verbände und freie Träger maßgeblich ein. Davon haben uns 14 Jugendämter berichtet.

5. Welche Möglichkeiten und Perspektiven sehen die Jugendämter, bei der Umsetzung des § 16 SGB VIII innovativ tätig zu werden?

Neben einer Reihe von Jugendämtern, die aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ausstattung keinerlei Perspektiven für die Umsetzung des § 16 SGB VIII sehen, zerbrechen sich doch viele Jugendämter den Kopf über die an sie gerichtete Frage. 13 antworten uns dazu. Als notwendige Grundlage für die Umsetzung des § 16 SGB in die Praxis der Jugendämter wird die nähere gesetzliche Interpretation des Aufgabenbereichs im Rahmen eines fachlichen Ausführungsgesetzes auf Landesebene gefordert. Die Orientierung der Praxis sollte, so die Jugendämter, durch den Landesjugendhilfeausschuss, eine mittelfristige überörtliche Jugendhilfeplanung und die Erstellung kommunaler Jugendpläne gefördert werden. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt nach Meinung der Jugendämter bei der Förderung und Motivierung der freien Träger und Organisationen, Maßnahmen nach § 16 SGB VIII anzubieten. Die unterschiedlichen Angebote bedürfen einer intensiveren Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit, damit die Familien umfassend informiert sind und entsprechend ihren Bedürfnissen frei wählen können. Das Selbsthilfepotential der Familien sollte aktiviert und unterstützt werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben und die notwendige Erweiterung des eigenen präventiven, zielgruppenorientierten Angebots für Familien erfordert allerdings zusätzliche Personalkapazitäten. Die bürgernahe und bürgergerechte Aufgabenerfüllung könnte durch regionalisierte soziale Dienste erreicht werden. Familien brauchen Orte, wo sie sich treffen und nachbarschaftlich austauschen können, alltagsorientierte Hilfen angeboten bekommen und sich in lebendigem Miteinander entfalten können.

Um diese vielfältigen Möglichkeiten der Umsetzung des § 16 SGB VIII für das jeweilige Jugendamt vor Ort zu konkretisieren und koordinieren, bedarf es eines Gesamtkonzeptes auf örtlicher, letztlich auch auf überörtlicher Ebene. Freilich sagten uns die Jugendämter deutlich, dass Konzeptentwicklung und Innovation viel mit Kapazitäten und Ressourcen zu tun haben, die allenthalben fehlen.

6. Wieviele Mitarbeiter des Jugendamtes sind für Aktivitäten im Sinne des § 16 SGB VIII zuständig?

Bis auf wenige Jugendämter, die in der Lage sind, eigene Fachkräfte dafür zur Verfügung zu stellen, sieht die Realität so aus, dass häufig mehrere Fachkräfte des Jugendamtes arbeitsteilig, die Aufgaben des § 16 SGB VIII mit übernehmen müssen. Stadtteilorientierung, Bürgernähe und ganzheitlicher Arbeitsansatz sind darauf ausgerichtet, dass die Mitarbeiter einmal mehr, einmal weniger die präventive Arbeit im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben für Familien mit erledigen. Von den 42 Jugendämtern, die auf die Umfrage geantwortet haben, beschäftigt kaum ein Jugendamt Fachpersonal ausschließlich für die Aufgabenerfüllung gemäß § 16 SGB VIII. Vor dem Hintergrund der Komplexität und Unübersichtlichkeit bezüglich der Zuordnung im Bereich des § 16 besitzen diesbezügliche Zahlenangaben kaum Aussagekraft; außer vielleicht der Feststellung, dass es zuwenig Fachkräfte gibt, die diesem Aufgabenbereich explizit zugeordnet werden.

7. In welchem Umfang stehen kommunale Mittel für die Umsetzung des § 16 SGB VIII zur Verfügung?

Auch die Auswertung dieser Frage lässt nur bedingt Schlüsse über die Höhe der verwendeten finanziellen Mittel zu, da die Zuordnung der Aktivitäten zu § 16 SGB VIII im Rahmen des Jugendamtes sehr unterschiedlich ausfällt. Jugendämter, die Beratungsstellen, Mütterzentren oder Kindertagesstätten bezuschussen, erreichen je nach Größe mitunter Millionenbeträge. Man kann aber nicht umstandslos behaupten, dass dies ausschließlich auf die Umsetzung des § 16 SGB VIII gerichtete Mittel wären. Die angegebenen Beträge schwanken zwischen 5000.- DM und 2,8 Millionen DM jährlich.

Zusammenfassung und Ausblick

Die bayerischen Jugendämter haben heute möglicherweise oft andere Sorgen, als ihren Schwerpunkt auf das Engagement im § 16 SGB VIII zu legen. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache ihrer Gewährleistungspflicht bezüglich der Leistungserbringung, wie sie der Gesetzgeber in § 16 SGB VIII vorsieht. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass sich im Kontext vielfältiger Aktivitäten freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe eine Menge abspielt, was mit den Leistungen er allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie empirisch, systematisch und planvoll in Verbindung gebracht werden kann. Eine Umfrage bei den bayerischen Jugendämtern zeichnet ein buntes Bild von Bildungs-, Beratungs- und Freizeitangeboten vom klassischen Wochenende für Alleinerziehende über neue offene Beratungsangebote im Stadtteil bis hin zur "alternativen Schwangerschaftsgymnastik für nichteheliche Lebensgemeinschaften". Die Jugendämter müssen von ihrem Verständnis her nicht jede einzelne Familie persönlich glücklich machen, aber sie müssen mit dafür Sorge tragen, das Kinder und Familien glücklich werden können. So richtet sich der konzeptionelle Orientierungsrahmen für die Aktivitäten des Jugendamtes im "16er" wohl sinnvoll an den drei wesentlichen Eckpunkten Infrastruktur- und Konzeptentwicklung, Information und Vernetzung sowie politischer und finanzieller Förderung aus. Dieser Weg korrespondiert mit Prinzipien einer modernen Leistungsphilosophie wie Pluralität, Subsidiarität, Lebensweltbezug, Kleinräumigkeit und Selbstorganisation. Dieser Weg zeigt Erfolg, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Das kommende Jahr ist das Internationale Jahr der Familie. Eigentlich sollte ja jedes Jahr ein Jahr der Familie, ein Jahr des Kindes, ein Jahr der Jugendhilfe sein, einschließlich der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, gemäß § 16 SGB VIII.

Inge Däxl, Patrizia Hager, Hans Hillmeier

 

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