aus: BLJA Mitteilungsblatt 4/2004
Vorbeugung und Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz
Situation und Ursachen
In Deutschland wie in fast allen europäischen Ländern ist die Entwicklung recht ähnlich: Verstärkt seit den neunziger Jahren werden die in allen Altersstufen überwiegend steigenden Kriminalitätszahlen mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit bedacht. Andere Phasen wie in den Jahren nach 1998 (in Deutschland Stagnation bei Heranwachsenden, leichter Rückgang bei Jugendlichen) wurden jedoch kaum beachtet. Auch wird wenig berücksichtigt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik PKS (Zahlenbasis aufgrund polizeilicher Ermittlungstätigkeit) auch nach Feststellung etwa des Bayerischen Landeskriminalamtes aus diversen Gründen nicht mit der Verurteiltenstatistik vergleichbar ist. Auch wenn die Zahlen zu keinem Zeitpunkt so dramatisch stiegen wie öffentlich "wahrgenommen", sind sie doch Anlass zur Sorge und begründen die Notwendigkeit ständiger Prüfungen, was präventiv und auch reaktiv getan werden kann, Rechtsverletzungen so gering wie irgend möglich zu halten. Denn Rechtsbrüche bedeuten neben der Infragestellung allgemeiner Prinzipien zur Sicherung friedlichen Zusammenlebens insbesondere Beeinträchtigung/Schädigung/Gefährdung/Verletzung Dritter. Und besonders spektakuläre Gewalttaten, wenn auch sehr selten, beunruhigen die Öffentlichkeit erheblich, zumal sie medial sehr betont werden: Bei Begehung, bei Zuordnung des Tatverdachts, bei Anklageerhebung, beim Prozess...
Trotz der genannten Problematik seien einige Zahlen für Bayern genannt, wobei eben der Großteil der Delikte im Bagatell- oder mittleren Delinquenzbereich liegt (weit überwiegend Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beförderungserschleichung etc.):
| im Jahr 1997 | im Jahr 2002 | |
|---|---|---|
| Tatverdächtige * | ||
| Kinder | 14.515 | 15.392 |
| Jugendliche | 32.131 | 34.778 |
| Heranwachsende | 28.524 | 32.155 |
| Verurteilungen ** | ||
| Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln | 15.469 | 17.149 |
| Jugendstrafe mit Bewährung | 2.276 | 2.313 |
| Jugendstrafe ohne Bewährung | 1.032 | 1.232 |
| * (Zahlen: Bayer. Landeskriminalamt) ** (Zahlen: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) |
Abgesehen davon, dass sich etliche Beschuldigungen als nicht gerechtfertigt oder nicht so gravierend wie zunächst polizeilich vermutet herausstellen, wird bei einem erheblichen Prozentsatz der Normverletzungen durch Eltern angemessen und ausreichend reagiert. Und/oder es genügt für die Normverdeutlichung eine richterliche Ermahnung und gegebenenfalls zusätzlich eine richterliche Auferlegung von Verpflichtungen, so dass das Verfahren ansonsten eingestellt werden kann. Polizeiliche Registrierung ist ohnehin gegeben und damit in Wiederholungsfällen Kenntnis des vorher Vorgefallenen, was auch viele junge Menschen schon entsprechend beeindruckt.
Jugendliche und Heranwachsende weisen seit jeher wesentlich höhere Kriminalitätsbelastungszahlen auf als Erwachsene, d.h. bezogen auf die selbe Anzahl von Mitgliedern der entsprechenden Bevölkerungsgruppe treten sie strafrechtlich mehr in Erscheinung. Weit überwiegenden Anteil daran hat die entwicklungsbedingte Umbruchsituation und nicht selten, insbesondere bei männlichen Jugendlichen, "eruptive" Identitätsentwicklung: Kennenlernen und Austesten der zunehmend heterogenen, also uneinheitlichen und zum Teil widersprüchlichen Erwachsenen-Normen, deren Infragestellung und erst nach und nach erfolgende Aneignung. Hinzu kommen allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, wonach Lebenswege, früher weitgehend etwa schichtspezifisch "vorgegeben", in höherem Maß selbst gesucht, errungen und erarbeitet werden können und müssen (Pluralisierung, Individualisierung). Für die einen überwiegen dabei die Chancen, für andere die Risiken.
Nach, wie vor bleiben Delinquenzerfahrungen der einzelnen jungen Menschen weit überwiegend einmalig oder seltene Einzelfälle ("episodenhaft"), jedenfalls zumeist beschränkt auf diese Altersphase; sie verlieren sich dann also mit zunehmender Reife im Jungerwachsenenalter.
Wichtig ist daher, die für die Umgebung und oft auch die jungen Menschen selbst "unguten" Entwicklungen nicht zu verfestigen. Sei es einerseits durch Überreaktionen, die stärker als die Normerwartung selbst vermitteln, dass die Umgebung vom jungen Menschen ohnehin "nichts Gutes" erwartet, ihm keine eigenen Anstrengungen und Erfolge zutraut, also letztlich nicht positive Aspekte und Eigenkräfte stärkt, sondern tendenziell entmutigt. Verfestigung unerwünschten Verhaltens kann andererseits erfolgen durch Laissezfaire-Haltungen Erziehungsberechtigter und -verpflichteter, die den Eindruck vermitteln, das Verhalten sei "in Ordnung".
Besonders aufmerksam und behutsam, zeitnah und angemessen muss bei Kindern reagiert werden: Frühe, massiv sozial schädigende Verhaltensweisen bergen in sich die Gefahr, sich zu verfestigen. Daher bedarf es neben der liebevollen Aufmerksamkeit und erforderlichenfalls Grenzsetzung durch Eltern und andere Bezugspersonen, etwa in Kindergarten oder Schule, in entsprechenden Fällen der sorgfältigen Prüfung durch die Fachkräfte der Jugendhilfe, ob und gegebenenfalls welche Hilfen den Familien und insbesondere den betroffenen Kindern/Jugendlichen angeboten bzw. mit ihnen zusammen entwickelt werden sollen. Erforderlichenfalls bedarf es hier auch intensiver Motivationsarbeit, um die Einsicht erst zu entwickeln, dass Unterstützung und gegebenenfalls Korrektur unerlässlich ist. Und bei manifester, nicht anders abzuwendender Gefährdung der Entwicklung des jungen Menschen ist im Rahmen des Wächteramtes der Jugendhilfe die richterliche Genehmigung zu entsprechenden Eingriffen in die Familien zu erwirken.
Die gesellschaftliche Situation und damit die Belastung von Familien wurde zunehmend komplexer:
- Ängste vor Arbeitslosigkeit,
- gewaltförmige und massenmedial als quasi "rnodellhaft" vermittelte "Konfliktlösungen", auch im politischen Bereich,
- mangelnde Zukunftsoptionen und vieles andere ...
Zunehmend mehr Erziehungsverantwortliche fühlen sich überfordert. Sie weichen z.T. in Aggression und/ oder "Gleichgültigkeit" aus, so dass Kinder ohne die liebevoll-stabile Aufmerksamkeit, Bindung, Wertschätzung und ethische Führung heranwachsen, die sie zu einer wiederum stabilen Persönlichkeitsentwicklung mit der Fähigkeit zur Achtung anderer Menschen und der gemeinsamen Lebensressourcen benötigen. Daher sind flächendeckende "Feldarbeit" durch Familienbildung, Jugendarbeit und Erziehungshilfe sowie enge Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Beratungs- und Unterstützungsinstitutionen erforderlich, um zum einen Warnhinweise frühzeitig aufzunehmen und zum anderen zielgerichtet Hilfen anzubieten.
Insbesondere ist die Palette der ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz wie Betreuungshilfe oder Soziale Gruppenarbeit (hier auch speziell z. B. Anti-Gewalt-Trainings) sowie Konfliktschlichtung im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleichs flächendeckend vorzuhalten und weiter auszudifferenzieren.
Soweit unmittelbar justizielle Reaktionen erforderlich sind, ist eine intensivierte Zusammenarbeit einerseits zwischen Jugendgerichtshilfe sowie anderen Unterstützungsinstitutionen außerhalb des Justizvollzugs und dem Vollzugsdienst sowie andererseits den sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräften im Arrest- und Jugendstrafvollzug erforderlich. Ebenso, wie die Gewährleistung quantitativ und qualitativ angemessener justizeigener Dienste zur (Nach-)Reifungshilfe erforderlich ist.
Am Anfang stehen muss indes eine nachhaltige Stärkung der Erziehungskraft der Familie, flankiet und unterstützt durch verschiedenste Strategien der Übernahme öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.
zurück zur Startseite Fachbeiträge aus dem Mitteilungsblatt



