aus: BLJA Mitteilungsblatt 1/2002
Entwicklungen in der Jugenhilfeplanung
"Es gehört zu den Prinzipien einer wirksamen und modernen Sozialpolitik, den Bedarf an sozialen Einrichtungen und Diensten mittel- und langfristig zu ermitteln. Für die Jugendhilfe ist die Planung insbesondere auch deshalb wichtig, weil für die notwendige Intensivierung nur knappe Mittel zur Verfügung stehen, deren wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz sorgfältig erwogen werden muss, und weil dazu im besonderen die Anstrengungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe auch mittel- und langfristig aufeinander abgestimmt werden müssen." So lautete die Regierungsbegründung zu § 80 SGB VIII, der die Jugendämter mit Einführung des KJHG am 1.1.1991 ausdrücklich zur Jugendhilfeplanung verpflichtet.
Wichtig ist, dass Ergebnisse schriftlich vorliegen und anhand dieser weiter geplant werden kann. Die Einhaltung der vorgegebenen Schritte bringt planungstechnisch nur dann etwas, wenn man diese nachvollziehen und Öffentlichkeitsinteresse dafür erzielen kann. Deshalb empfiehlt das Bayerische Landesjugendamt die Erstellung eines Jugendhilfeplans, anhand dessen nicht nur Dinge festgeschrieben, sondern eben auch weiterentwickelt werden können. Planungsprozesse sollen festgehalten, bewertet und optimiert werden. Ziel ist es, von Fortschreibung zu Fortschreibung weniger Kraftaufwand zu benötigen, um die Anpassung der Planung an die vielleicht veränderten Verhältnisse zu bewerkstelligen.
Diesem Thema hat sich auch eine Arbeitsgruppe des Landesarbeitskreises Jugendhilfeplanung (LAK) unter dem Motto "automatisierte Jugendhilfeplanung" verschrieben. Interessant ist hierbei, dass die Gesamtentwicklung weggeht von der Argumentation, Jugendhilfe sei nicht messbar und ihre Wirkung nicht nachprüfbar. Im Gegenteil, es wird vielerorts versucht, Jugendhilfe in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang zu stellen und die Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf die Jugendhilfe nachzuweisen, aber auch umgekehrt zu prüfen, was verändert sich in der Gesellschaft, wenn sich Jugendhilfe verändert. Diverse Wirksamkeitsstudien bzw. Studien über die Zusammenhänge von ambulanten und erzieherischen Hilfen sowie kleinräumige Sozialraumanalysen haben im Planungsverständnis in Bayern einiges bewegt.
Dies gilt insbesondere für den Punkt der Bedarfserhebung und Maßnahmenplanung. So beweist Jugendhilfe inzwischen vielerorts den Mut, sich messen zu lassen. Aus Erfahrungsberichten der einzelnen Planerinnen und Planer sowie aus dem engen Kontakt mit den Leitungen der Jugendämter wurde in den letzten Jahren immer wieder deutlich, dass Jugendhilfe ein "gesellschaftliches Rädchen" ist, an dem sehr wohl gedreht werden kann; wenn aber zum Beispiel Schule oder Arbeitsverwaltung in die andere Richtung drehen, so wird sich an der Gesamtsituation nichts verändern. Interdisziplinäre Kooperationen vor Ort sind daher wichtige Eckpunkte in den Kommunen, die auch Planung positiv beeinflussen.
Und es bewegt sich etwas in der Planungslandschaft. Das zeigen auch die Ergebnisse einer Umfrage zur Jugendhilfeplanung, die das Landesjugendamt durchführte. Um möglichst eine Gesamtschau über die Planungen in Bayern zu erhalten, verzögerte sich die Auswertung, da gewartet wurde, bis zumindest 95 Jugendämter den Fragebogen beantwortet hatten. Zusätzlich wurden Erfahrungswerte aus nunmehr 8 Jahren Landesarbeitskreis Jugendhilfeplanung mit ausgewertet, der ebenfalls in den letzten Jahren eine starke Vorwärtsbewegung gemacht hat. So ist zwar festzustellen, dass die Fluktuation beim Planungspersonal der Jugendämter sehr hoch ist, sodass alle 1 bis 2 Jahre eine Neueinsteigerschulung mit 8 bis 10 Personen durchgeführt wird; aber es kommen immer wieder neue Jugendämter hinzu, die sich Ratschläge und Tipps zu den verschiedenen Planungsphasen von den Kolleginnen und Kollegen einholen und auch an grundsätzlichen Visionen des Landesarbeitskreises mitwirken möchten.
Ergebnisse der Umfrage (Stand 7/2000)
| Jugendämter insgesamt | Rücklauf von | Angabe, planungs- aktiv zu sein | zusätzliche Planstelle für Planung1 | Freistellung für Planung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Oberbayern | 23 | 22 | 22 | 9 | 4 |
| Niederbayern | 12 | 12 | 11 | 3 | 3 |
| Oberpfalz | 10 | 10 | 10 | 5 | 0 |
| Oberfranken | 13 | 13 | 12 | 3 | 4 |
| Mittelfranken | 12 | 12 | 12 | 6 | 3 |
| Unterfranken | 12 | 12 | 12 | 1 | 5 |
| Schwaben | 14 | 14 | 14 | 5 | 4 |
| Bayern insges. | 96 | 95 | 93 | 32 | 23 |
| 1 Planstelle heißt in diesem Fall nicht, dass eine volle Stelle hierfür eingesetzt wurde. | |||||
Vergleicht man also die Ressourcen für Planung mit den Jugendämtern, die Planungsaktivitäten angeben, so ergibt sich hier eine hohe Diskrepanz, die zum Teil dadurch zu erklären ist, dass vielerorts Jugendhilfeplanung als Leitungsaufgabe definiert wird und somit der Leitung - ohne zusätzliche personelle Unterstützung - zugeschrieben wird - ist sie ja zentrales Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Trotz vielfacher Unterstützung der Leitungskräfte durch "Planungsinstitute"* sollte aber hierbei nicht die aufwendige Koordinationsarbeit im Jugendamt unterschätzt werden, die in den Hochphasen der Planung sehr zeitintensiv sein kann.
Die geforderte Koordination lässt sich aus den Punkten "Beschlusslage vor Ort" und "Planungsgremien" der Umfrage nochmals verdeutlichen:
Beschlusslage (soweit angegeben)
| kein Beschluss | 4 |
| ablehnender Beschluss | 1 |
| Beschluss im JHA/KT/SR | 88 |
| insgesamt | 93 |
Planungsgremien (soweit angegeben)
| JHA und UA | 33 | JHA und Arbeitsgruppen nach SGB VIII-Bereichen | 14 |
| JHA und UA und Planungsgruppe | 7 | JHA und Arbeitsgruppen nach SGB VIII-Bereichen und Planungsgruppe | 3 |
| JHA und UA und Arbeitsgruppen nach SGB VIII-Bereichen | 9 | JHA und Arbeitsgruppen nach SGB VIII-Bereichen und Planungs- und Projektgruppen | 1 |
| JHA und UA und Konzeptgruppe und Arbeitskreis zu Teilbereichen | 1 | JHA und Arbeitsgruppen nach SGB VIII-Bereichen und Steuerungsgruppe | 1 |
| JHA und UA und Institut | 1 | JHA und Arbeitsgruppen nach SGB VIII-Bereichen und Arbeitskreis Jugendhilfeplanung | 1 |
| JHA und UA und Institut und Projektgruppe | 1 | JHA und zum Teil Arbeitskreise | 1 |
| JHA und Planungsgruppe | 5 | Verwaltung (Beschlüsse durch JHA) | 1 |
Betrachtet man sich die Aufschlüsselung der unterschiedlichen Planungsgremien genauer, kann man schon erahnen, wie koordinationsintensiv Jugendhilfeplanung ist. Zum Beispiel bedeutet die ergebnisorientierte Moderation einer Arbeitsgruppe, das komplexe Thema Jugendhilfeplanung zum einen so aufzubereiten, dass aktiv mitdiskutiert werden kann, zum anderen die Arbeitsergebnisse der unterschiedlichen Planungsgremien so darzustellen, dass darüber beschlossen und das Ergebnis öffentlichkeitswirksam präsentiert werden kann.
Da verwundert es nicht, dass viele Jugendämter eine Gesamtplanung mit zeitgleicher Bearbeitung aller Bereiche nicht präferieren, wie die folgende Tabelle zeigt:
| insgesamt | Städte | Landkreise | |
|---|---|---|---|
| Jugendämter | 19 | 5 | 14 |
| davon in welcher Phase? | |||
| Vorbereitung | - | - | - |
| Bestandserhebung | 3 | - | 3 |
| Bedarfsanalyse | 2 | 1 | 1 |
| Maßnahmenplanung | 3 | 1 | 2 |
| Umsetzung | 7 | 1 | 6 |
| Fortschreibung | 4 | 2 | 2 |
Erfreulicherweise befinden sich von den 19 Kommunen bereits 11 in der Umsetzungs- bzw. Fortschreibungsphase. Dies spiegelt sich auch in dem großen Interesse an der Arbeitsgruppe "automatisierte Jugendhilfeplanung" im Landesarbeitskreis wider. Bei der Fortschreibung soll vieles einfacher werden, weniger zeitintensiv und so manches eben schlicht "automatisch". Die Arbeitsgruppe überlegt daher, wie man Jugendhilfeplanung prognostisch soweit automatisieren kann, dass viele aufwendigen einmaligen Datenerhebungen auf der Basis von Sozialraumanalysen ersetzt werden können durch "Sozialberichterstattungen", d. h. laufende gemeinsame Fortschreibung von zunächst blankem Zahlenmaterial in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
Bei der Gesamtplanung mit zeitversetzter Bearbeitung der einzelnen Teilbereiche, aber gemeinsamer Prioritätenliste, waren Mehrfachnennungen möglich, daher ist die Auswertungstabelle hier bereits etwas komplexer:
| Vorbe- reitung | Bestands- erhebung | Bedarfs- analyse | Maß- nahmen- planung | davon beschlos- sen im JHA | Um- setzung | davon beschlos- sen im KT/SR | Fort- schrei- bung | Ge-samt | Städte | Land- kreise | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| §§ 11 - 14 | 1 | 2 | 3 | 2 | - | 3 | 3 | 3 | 14 | 5 | 9 |
| Verteilung | 1 LKR | 1 LKR/ | 2 LKR/ 1 ST | 2 LKR | - | 1 LKR/ 2 ST | 2 LKR/ 1 ST | ||||
| § 16 ff | 1 | 2 | - | - | - | 2 | 2 | - | 5 | 2 | 3 |
| Verteilung | 1 LKR | 1 LKR/ 1 ST | - | 1 LKR/ 1 ST | |||||||
| § 22 ff | - | - | - | 1 | 1 | 2 | 2 | 3 | 6 | 3 | 3 |
| Verteilung | 1 ST | 1 LKR/ 1 ST | 2 LKR/ 1 ST | ||||||||
§ 27 ff
| 1 | 2 | - | - | - | 2 | 2 | 2 | 7 | 3 | 4 |
| Verteilung | 1 LKR | 1 LKR/ 1 St | - | - | 1 LKR/ 1 ST | 1 LKR/ 1 ST | |||||
| andere Bereiche, nämlich | |||||||||||
| Spielraum- entwicklung | - | - | - | - | - | - | 1 | 1 | 1 | - | |
Aber auch hier befindet sich der überwiegende Teil der Planungsbereiche in Phasen der Umsetzung oder Fortschreibung. Die Vermutung liegt hier nahe, dass eine gemeinsame Prioritätensetzung für die einzelnen Teilbereiche die Planung insgesamt vorantreibt.
Betrachtet man dagegen die Teilplanungen ohne eine gemeinsame Prioritätensetzung, so verlagern sich die Phasen, mit Ausnahme der Jugendarbeit, mehr in die Anfänge - von Vorbereitung bis Bestandserhebung- bzw. Bedarfsbewertung. Auch hier waren Mehrfachnennungen innerhalb einer Matrix möglich.
| Vorbe- reitung | Bestands- erhebung | Bedarfs- analyse | Maß- nahmen- planung | davon be- schlossen im JHA | Um- setzung | davon be- schlossen im KT/SR | Fort- schrei- bung | Gesamt | Städte | Land- kreise | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| §§ 11 - 14 | 4 | 7 | 11 | 10 | 10 | 15 | 14 | 5 | 52 | 15 | 37 |
| Verteilung | 3 LKR/ 1 ST | 7 LKR | 7 LKR/ 4 ST | 7 LKR/ 3 ST | 12 LKR 3 ST | 1 LKR/ 4 ST | |||||
| § 16 ff | 10 | 3 | 9 | 3 | 1 | 9 | 9 | 2 | 36 | 11 | 25 |
| Verteilung | 8 LKR/ 2 ST | 3 LKR | 6 LKR/ 3 ST | 1 LKR 2 ST | 7 LKR/ 2 ST | 2 ST | |||||
| § 22 ff | |||||||||||
| Verteilung | 1 ST | 1 LKR/ 1 ST | 6 LKR/ 1 ST | 9 LKR/ 1 ST | 14 LKR/ 3 ST | 1 LKR/ 4 ST | |||||
| § 27 ff | |||||||||||
| Verteilung | 4 LKR/ 3 ST | 3 LKR/ 1 ST | 6 LKR/ 3 ST | 3 LKR/ 1 ST | 7 LKR/ 1 ST | 2 ST | |||||
| andere Bereiche nämlich: | |||||||||||
Spielraum- | 1 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Sozialraum- analyse | - | 1 | - | 3 | 1 | 1 | 1 | 2 | 7 | 1 | 6 |
| andere Aufgaben der Jugendhilfe | - | 1 | 1 | 1 | - | 1 | 1 | - | 4 | 1 | 3 |
§§ 42, 43
| - | - | - | 1 | 1 | - | - | - | 1 | - | 1 |
| JGH/ Beistandschaft | - | - | - | 1 | 1 | - | - | - | 1 | - | 1 |
| außerschulische Betreuung | - | - | 1 | - | - | - | - | - | 1 | 1 | - |
| Jugendsozial- arbeit / erz. Kinder- und Jugendschutz | - | 1 | - | - | - | - | - | - | 1 | - | 1 |
Dies lässt vermuten, dass Planung oft dort in Teilen ohne Gesamtschau praktiziert wird, wo eben keine ausreichenden Koordinationsressourcen zur Verfügung stehen. Im Gegensatz hierzu sind dem Landesjugendamt aus dem LAK aber auch einige Jugendämter bekannt, in denen eine "ganze Stelle Jugendhilfeplanung" - aufgrund des Gesamtüberblicks über alle Bedarfe - Möglichkeiten von Förderprojekten mit in die Planung einfließen lassen konnte und hierdurch wiederum neue Ressourcen geschaffen werden konnten.
Betrachtet man sich die angegebenen anderen Aufgaben der Planungspersonen einmal genauer, so lässt sich Folgendes feststellen:
| Planungspersonen1 | Erstperson | Zweitperson2 |
|---|---|---|
| andere Planungs- bzw. Koordinations- sowie Leitungsaufgaben | 14 | 0 |
| kommunale Jugendarbeit | 13 | 2 |
| fachliche sozialpädagogische Aufgaben | 9 | 1 |
| fachliche wirtschaftliche Aufgaben | 3 | 1 |
| Sonstiges | 2 | 0 |
| 1 Gemeint sind hier nicht die ausgewiesenen zusätzlichen Stellen oder freigestellte Personen, sondern Personen, die von den Jugendämtern namentlich als mit der Planung betraut genannt wurden. 2 Es gab einige wenige Jugendämter, die eine Zweitperson angaben. Dies heißt nicht, dass automatisch mehr als eine Vollzeitstelle mit Planung betraut ist. Die Planung wurde lediglich auf mehrere Schultern verteilt. Von einer Auswertung der genannten Drittperson wurde insgesamt abgesehen. | ||
Die Zahl der Planungspersonen mit dem Hintergrund in Leitungs- bzw. anderen Planungsaufgaben beträgt ein Drittel der gesamten angegebenen, mit Fremdaufgaben betrauten Personen. Ein weiteres Drittel der Nebenaufgaben stellt die Jugendarbeit. Das letzte Drittel der "Teilzeitplanerinnen und -planer" stellen die sozialpädagogischen bzw. wirtschaftlichen Fachkräfte. Zählt man die Planungskräfte dazu, die 38,5 bzw. 40 Std. die Woche planen - also eine volle Stelle für Planung aufwenden -, sind insgesamt in 51 Jugendämtern 55 Teil- bzw. Vollzeitplanerinnen und -planer tätig (in 4 Jugendämtern wurde neben einer zusätzlichen Planungsstelle noch eine weitere Person stundenweise freigestellt).
Planung findet überall in Bayern im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten statt. Diese sind manchmal begrenzt, aber durchaus ausbaufähig.
Es zeigt sich immer wieder, dass Jugendhilfeplanung - sinnvoll mit Gesamtschau betrieben — nicht nur mittelfristig Jugendhilfemittel sinnvoll und sogar kostengünstig verteilen kann. Sie ist auch in der Lage, Einmischungsstrategien zu verfolgen, um langfristig gesellschaftliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Jugendhilfe einschätzen zu können, und sie gibt die Möglichkeit an die Hand, zusammen mit anderen Sozialplanungen nicht nur negativen Einflüssen auf junge Menschen und ihre Familien vorzubeugen, sondern für diese auch positive Lebensbedingungen zu schaffen. Dies ist der einzig sinnvolle Weg, wenn Jugendhilfe nicht weiterhin finanziell als "Sorgenkind" gesehen werden will, ohne diese gesellschaftlichen Kosten wirklich verursacht zu haben - und dieser Weg wurde in den letzten Jahren auch erkannt.
Dass es funktionieren kann, zeigt die Umfrage: Die Planungen, die fachlich fundiert begonnen wurden - ausgestattet mit Personal und begleitet von engagierten Kommunalpolitikern und Fachleuten der freien Träger -, die Planungen, die versuchten, gesellschaftliche Zusammenhänge und Bedarfe aufzuzeigen, diese Planungen werden Schritt für Schritt umgesetzt, haben einen hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit und haben sich eingefügt in den Gesamtkomplex öffentlicher Planung in der Kommune.
Aus den Berichten im Landesarbeitskreis fällt auf, dass insbesondere bei Landkreisen, die Jugendhilfeplanung mit einer Sozialraumanalyse koppeln, die Zusammenarbeitsbereitschaft der Gemeinden wesentlich unproblematischer ist, ja Gemeinden sogar von sich aus aktiv werden und initiativ in den Planungsfortschreibungen sind. Dies soll nicht heißen, dass Jugendhilfeplanung automatisch immer eine Sozialraumanalyse benötigt. Es besagt nur, dass in Landkreisen die Überzeugungsarbeit wesentlich größer sein muss als in Städten, da hier die Gemeinden mit ins "Planungsboot" geholt werden müssen. Dies wird bei der Erstellung einer Sozialraumanalyse aber automatisch gemacht, sodass in diesen Kommunen die Gemeinden bereits mit beteiligt sind und Jugendhilfeplanung hier auch Servicefunktion bekommt. In jedem Fall scheint es nach wie vor so zu sein, dass eine gute Vorbereitung der Planungsarbeiten - auch in den politischen Gremien - die "halbe Miete" ist. Dies wird auch in den Neueinsteigerschulungen im Landesarbeitskreis immer wieder verdeutlicht. Je detaillierter vorab schon klar ist, wie Planung konkret ablaufen soll und wer involviert ist, desto weniger Koordinationsaufwand ist während der verschiedenen Planungsphasen nötig. Und desto eher gelingt es, Jugendhilfeplanung in den Gesamtkomplex der Planungen einer Kommune einzufügen.
Der Landesarbeitskreis Jugendhilfeplanung wird in seinen vielfältigen thematischen Arbeitsgruppen auch weiter seinen Beitrag hierzu leisten.
Marion Dollmann
* Dies wurde zwar nicht abgefragt, die Referenzlisten diverser Anbieter sind dem Landesjugendamt jedoch größtenteils bekannt.
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