Gesetze. Verordnungen
Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze
(AVSG)
Teil 6 SGB VIII
Teil 7 Rehabilitation
Teil 9 SGB XII
Teil 11 sonstige Regelungen im Sozialwesen wie BErzGG und OEG
Inhalt
Teil 6 Vorschriften über den Bereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - und für weitere Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts
Abschnitt 1 Bayerisches Landesjugendamt
- § 22 Bezeichnung
- § 23 Wahrnehmung der Aufgaben
- § 24 Vorsitz des Landesjugendhilfeausschusses
- § 25 Sitzungen
- § 26 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung, Wahlen
- § 27 Unterausschüsse
- § 28 Reisekostenvergütung
- § 29 Leiter oder Leiterin der Verwaltung
- § 30 Unaufschiebbare Geschäfte
- § 31 Geschäftsordnung
Abschnitt 2 Übertragung von Aufgaben der überörtlichen Jugendhilfe
- § 32 Übertragung von Aufgaben auf den Bayerischen Jugendring
Abschnitt 3 Kosten, Kostenerstattung
- § 33 Kosten der Unterbringung
- § 34 Einnahmen
- § 35 Festbeträge
- § 36 Meldeverfahren
- § 37 Restbetrag
- § 38 Erstattungsverfahren
- § 39 Verfahrensabschluss
- § 40 Abschlagszahlungen
Teil 7 Vorschriften für den Bereich des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
- § 41 Zuständigkeit für die Erstattung der Fahrgeldaussfälle nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch
Teil 9 Vorschriften für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -
Abschnitt 1 Regelsatzfestsetzung
Abschnitt 2 Schiedstelle
- § 100 Bildung und Aufgaben der Schiedstelle
- § 101 Besetzung der Schiedstelle
- § 102 Bestellung des vorsitzenden Mitglieds, der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder
- § 103 Amtsperiode
- § 104 Abberufung und Amtsniederlegung
- § 105 Amtsführung, Ablehnung von Mitgliedern
- § 106 Geschäftsstelle, Geschäftsordnung
- § 107 Antrag
- § 108 Vorbereitung und Leitung der Sitzungen
- § 109 Verhandlung
- § 110 Entscheidung
- § 111 Entschädigung
- § 112 Kosten
- § 113 Rechtsaufsicht



