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Gesetze. Verordnungen
AGSG <BayKJHG> Kinder- und Jugendhilfe
Teil 7 - Vorschriften für den Bereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - und für weitere Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts


Übersicht

Allgemeine Begründungen

Abkürzungen

AMS-Verzeichnis  

AGSG - Teil 7

 

Inhalt 

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
Abschnitt 3 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege
Abschnitt 4 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
Abschnitt 5 Kosten, Kostenerstattung
Abschnitt 6 Jugendschutzbestimmungen
Abschnitt 7 Aufsicht, Zuständigkeiten
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten

In <Klammern> die bisherigen Artikel des BayKJHG    

Hinweise

Der Bayerische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 29.11.2006 das "Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)" beschlossen. Es fasst die bisher auf Einzelgesetze verteilten landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu den Sozialgesetzbüchern (SGB) des Bundes zusammen. Die "Vorschriften für den Bereich des Achten Buches Sozialbesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - und für weitere Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts" sind in Teil 7 des AGSG zusammengefasst und ersetzen das Bayerische Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Das Gesetz trat zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Die Vorschriften für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurden in materiell-rechtlicher Hinsicht weitgehend unverändert übernommen, in Einzelfällen erfolgte eine Anpassung an veränderte gesetzliche Vorgaben bzw. redaktionelle Anpassungen. Insofern ergeben sich für die Kinder- und Jugendhilfe hieraus keine wesentlichen Änderungen.

Die Textsammlung enthält zu den einzelnen Kapiteln, Abschnitten und Paragrafen

  • den Gesetzestext,
  • die für das Gesetzgebungsverfahren einschlägigen Begründungen (Gesetzentwurf der Staatsregierung)
  • die zur Ausführung des früheren BayKJHG und nunmehr geltenden AGSG erlassenen Landesverordnungen sowie
  • die von den obersten Landesjugendbehörden (Sozialministerium, Kultusministerium) erlassenen Vollzugshinweise

jeweils in absteigender chronologischer Reihenfolge.

Durch Anklicken der Überschriften bzw. Artikel werden die jeweiligen Seiten aufgerufen. Soweit in den Gesetzestexten Querverweise auf andere Bestimmungen im AGSG enthalten sind, können die entsprechenden Seiten unmittelbar abgerufen werden. Aus jeder Seite kann auf diese Übersicht zurückgekehrt werden. In <   > gesetzte Zahlen beziehen sich auf die Seitennummerierung der zitierten Quellen, in <   > gesetzte Texte enthalten Querverweise oder andere erläuternde Hinweise.

Der zusammenhängende Text des AGSG kann auf einer eigenen Seite abgerufen werden. 

Hinweise auf gebräuchliche Sammlungen und Kommentare finden sich auf einer eigenen Liste.

 


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