Gesetze. Verordnungen
Textsammlung SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Hinweise
Die Textsammlung enthält zu den einzelnen Kapiteln, Abschnitten und Paragrafen
- den Gesetzestext,
- die für das Gesetzgebungsverfahren einschlägigen Begründungen (Bundestag und Bundesrat)
- die zur Ausführung des SGB VIII für Bayern erlassenen Landesverordnungen sowie
- die von den obersten Landesjugendbehörden (Sozialministerium, Kultusministerium) erlassenen Vollzugshinweise
jeweils in absteigender chronologischer Reihenfolge.
Durch Anklicken der Überschriften bzw. Paragrafen werden die jeweiligen Seiten aufgerufen. Soweit in den Gesetzestexten Querverweise auf andere Bestimmungen im SGB VIII enthalten sind, können die entsprechenden Seiten unmittelbar abgerufen werden. Aus jeder Seite kann auf diese Übersicht zurückgekehrt werden.
In < > gesetzte Zahlen beziehen sich auf die Seitennummerierung der zitierten Quellen, in < > gesetzte Texte enthalten Querverweise oder andere erläuternde Hinweise.
Der zusammenhängende Text des SGB VIII kann in jeweils aktualisierter Fassung über die Internetseiten des Bundesjugendministeriums abgerufen werden:
www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/sgb-vlll,property=pdf.pdf
Hinweise auf gebräuchliche Sammlungen und Kommentare finden sich auf einer eigenen Liste.
Sozialgesetzbuch (SGB)
Achtes Buch (VIII)
Kinder- und Jugendhilfe
- § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 2 Aufgaben der Jugendhilfe
- § 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
- § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
- § 5 Wunsch- und Wahlrecht
- § 6 Geltungsbereich
- § 7 Begriffsbestimmungen
- § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefähr
- § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
- § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
- 1. Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
-
2. Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
- § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
-
3. Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- § 22 Grundsätze der Förderung
- § 22a Förderung in Tageseinrichtungen
- § 23 Förderung in Kindertagespflege
- § 24 Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
- § 24a Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots
- § 25 Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern
- § 26 Landesrechtsvorbehalt
-
4. Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- § 27 Hilfe zur Erziehung
- § 28 Erziehungsberatung
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
- § 33 Vollzeitpflege
- § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
- § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
- § 38 Ausübung der Personensorge
- § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
- § 40 Krankenhilfe
- § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- 1. Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- 2. Abschnitt
- 3. Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
-
4. Abschnitt Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
- § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
- § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
- § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- § 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
- § 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
- § 58a Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
- 5. Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
- § 61 Anwendungsbereich
- § 62 Datenerhebung
- § 63 Datenspeicherung
- § 64 Datenübermittlung und -nutzung
- § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
- § 66 (gestrichen)
- § 67 (aufgehoben)
- § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
- 1. Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe
-
2. Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
- § 74 Förderung der freien Jugendhilfe
- § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
- § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
- § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten
- § 78 Arbeitsgemeinschaften
- 3. Abschnitt Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- 4. Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
7. Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung
- 1. Abschnitt Sachliche Zuständigkeit
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2. Abschnitt Örtliche Zuständigkeit
- § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
- § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
- § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
- § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
- § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
- § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Auskunft nach § 58a
- § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
- § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
- § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
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3. Abschnitt Kostenerstattung
- § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
- § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
- § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
- § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
- § 89e Schutz der Einrichtungsorte
- § 89f Umfang der Kostenerstattung
- § 89g Landesrechtsvorbehalt
- § 89h Übergangsvorschrift
- 1. Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung
- 2. Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- 3. Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
- 4. Abschnitt Ergänzende Vorschriften
- § 98 Zweck und Umfang der Erhebung
- § 99 Erhebungsmerkmale
- § 100 Hilfsmerkmale
- § 101 Periodizität und Berichtszeitraum
- § 102 Auskunftspflicht
- § 103 Übermittlung



