Direkt zum Textbeginn
Bayerisches Staatswappen; hier gelangen Sie zu den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bayerisches Landesjugendamt


Home Themen Aufgaben Adoption Adoptionsvermittlung Eignung von Adoptionsbewerbern

Ende der Servicenavigation
Themen/Aufgaben Ende der Navigation

Externer Link: Eltern im Netz

Externer Link: Das Jugendamt Unterstützung, die ankommt.






Externer Link: Valid CSS!

Externer Link: Valid XHTML 1.0!

Adoptionsvermittlung
Eignung von Adoptionsbewerbern


Kurzinformation

Viele Paare erwägen aufgrund ihres unerfüllten Kinderwunsches und/oder aus humanitären Gründen die Adoption eines Kindes aus dem In- oder Ausland. Adoptiveltern benötigen jedoch über die Fähigkeiten leiblicher Eltern hinaus besondere Kompetenzen.

Adoptiveltern müssen nicht "besser" sein als andere Eltern, aber ein Adoptivkind wird besondere Anforderungen an seine Eltern stellen. Seine Lebenssituation zeichnet sich unter anderem dadurch aus, das Kind von zwei Elternpaaren zu sein. Auch wenn ein Kind bereits unmittelbar nach seiner Geburt zu seinen Adoptiveltern vermittelt wurde, wird die Herkunftsfamilie immer bedeutsam bleiben. Im Rahmen seiner Identitätsentwicklung wird es sich immer wieder - in wechselnder Intensität - mit seiner Herkunft auseinandersetzen und sich möglicherweise auch auf die Suche nach seinen leiblichen Eltern und leiblichen Geschwistern begeben. Seine Lebenserfahrung ist außerdem dadurch geprägt, weggegeben bzw. verlassen worden zu sein. Für die oft schmerzhafte Aneignung der eigenen Lebensgeschichte, die für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung unerlässlich ist, benötigt ein Adoptivkind die liebevolle und akzeptierende Begleitung durch seine Adoptiveltern. Für Adoptiveltern bedeutet dies häufig, das eigene Bedürfnis nach einer "ganz normalen" Familie hinter die Entwicklungsbedürfnisse des Adoptivkinds zurückzustellen und sich immer wieder neu mit der - oftmals ungewollten - eigenen Kinderlosigkeit konfrontieren zu lassen.

Die Aufnahme eines älteren Kindes, das möglicherweise bereits mehrere Wechsel seiner Bezugspersonen oder einen längeren Heimaufenthalt erlebt hat, stellt zusätzliche Anforderungen an die Adoptiveltern, die häufig nur mit einer besonderen erzieherischen Kompetenz und einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen zu bewältigen sind. Verschiedene Verhaltensauffälligkeiten, die diese Kinder unter Umständen als "Überlebensstrategie" oder als Reaktion auf Gewalterfahrungen entwickelt haben, erfordern oftmals eine hohe Belastbarkeit der ganzen Familie und die Bereitschaft, an therapeutischen Behandlungen aktiv mitzuwirken sowie Beratungsangebote durch Fachstellen wahrzunehmen.

Bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland kann der Erziehungsalltag zusätzlich durch Eingewöhnungsschwierigkeiten und die kulturelle Entwurzelung des Kindes erschwert werden. Bei Aufnahme eines Kindes aus dem außereuropäischen Raum erhält die Familie - z. B. durch die Hautfarbe des Kindes - darüber hinaus auch äußerlich sichtbar eine Sonderrolle. Zu einer gelingenden Integration benötigt das Adoptivkind Eltern, die über ein hohes Maß an Toleranz und Wertschätzung für andere Kulturkreise und Lebensweisen verfügen und in der Lage sind, dem Kind eine positive Identifikation mit seiner Herkunft zu ermöglichen. Außerdem ist bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland eine besonders hohe Risikobereitschaft erforderlich, da häufig kaum aussagekräftige Unterlagen zur bisherigen Lebensgeschichte oder zum Gesundheitszustand des Kindes vorliegen und somit eine Entwicklungsprognose nur schwer möglich ist.

Adoptionsvermittlungsstellen, deren gesetzlicher und fachlicher Auftrag darin besteht, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern auszuwählen, überprüfen deshalb im Rahmen einer Adoptionsbewerbung insbesondere, inwieweit Bewerber den spezifischen Bedürfnissen eines Adoptivkindes gerecht werden können.


Kriterien der Eignung

Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen skizziert, die an alle Adoptiveltern gestellt werden, um möglichst günstige Entwicklungsbedingungen für ein Adoptivkind sicherzustellen:

  • Ein Adoptivkind benötigt Eltern, die aufgrund ihres Alters und ihrer Gesundheitssituation mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Deshalb wird nur in Ausnahmefällen eine Vermittlung zu Adoptionsbewerbern in Betracht kommen, deren Altersabstand zum Kind mehr als 40 Jahre beträgt. Lebensverkürzende Erkrankungen und Krankheiten oder Behinderungen, welche die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, können ein Ausschlusskriterium darstellen.
  • Die wirtschaftliche Gesamtsituation der Familie muss gesichert sein, um den Unterhalt des Adoptivkindes sicherzustellen. Ein Kind soll nicht durch eine Adoption dauerhaft von Sozialleistungen abhängig werden. Die Bewerber müssen über ausreichenden Wohnraum verfügen, um die Entfaltung kindlicher Bedürfnisse zu ermöglichen.
  • Vorstrafen wie sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung, Körperverletzung oder Gewaltverbrechen stellen in der Regel ein Ausschlusskriterium dar.
  • Adoptiveltern müssen von ihrer Persönlichkeit her über Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, Belastbarkeit, Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen verfügen sowie auch in belastenden Situationen zu sozial adäquatem Verhalten in der Lage sein.
  • Ein Kind benötigt für seine Entwicklung intakte und dauerhafte Familienbeziehungen. Da Adoptivkinder bereits mindestens eine Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt haben, kommt der Stabilität und Belastbarkeit der elterlichen Partnerschaft eine zentrale Bedeutung zu. Darüber hinaus stellt die Qualität der Partnerschaft einen wesentlichen Faktor für das familiäre Klima dar und hat eine Modellfunktion für die spätere Beziehungsfähigkeit des Kindes.
  • Die Erziehungsvorstellungen und -ziele der Adoptiveltern müssen geeignet sein, eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu ermöglichen.
  • Die Zugehörigkeit zu weltanschaulichen oder religiösen Gruppierungen, die eine ungewöhnliche Lebensführung oder die Einhaltung besonderer Erziehungsstile verlangen, wird dahin gehend überprüft, inwieweit sie dem Wohl eines Kindes entgegensteht.
  • Die häufigste Motivation zur Aufnahme eines Adoptivkindes ist die eigene ungewollte Kinderlosigkeit. Durch die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Herkunft und Lebensgeschichte ergibt sich für die Adoptiveltern immer wieder eine Konfrontation mit ihrem unerfüllten Kinderwunsch. Deshalb ist es erforderlich, dass Bewerber ihre ungewollte Kinderlosigkeit soweit verarbeitet haben, dass sie eine bewusste Entscheidung für die Aufnahme eines fremden Kindes treffen und der Auseinandersetzung mit diesen Themenbereichen standhalten können. Ein Leben ohne Kinder sollte ebenfalls vorstellbar sein.
  • Da Adoptiveltern entscheidend das Bild prägen, das ein Adoptivkind von seiner Herkunftsfamilie entwickelt, ist es erforderlich, dass sie in der Lage sind, den leiblichen Eltern Wertschätzung entgegenzubringen und deren Entscheidung zur Adoptionsfreigabe zu respektieren.

 
Verfahren der Eignungsfeststellung

Die Eignung zur Adoption eines Kindes wird von der Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts überprüft, in dessen Zuständigkeitsbereich die Adoptionsbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für eine Inlandsadoption kann die Bewerbung auch direkt bei der anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle eines freien Trägers erfolgen.

Im Rahmen der Eignungsüberprüfung erfolgen in der Regel in einem Zeitraum von ca. 6 Monaten mehrere Beratungsgespräche und mindestens ein Hausbesuch. Darüber hinaus wird von den Vermittlungsstellen zunehmend eine Teilnahme an Vorbereitungsseminaren verlangt.

Die Vorlage insbesondere folgender Unterlagen ist erforderlich:

  • ausführlicher Lebensbericht,
  • Geburts- und Heiratsurkunde,
  • Gesundheitszeugnis,
  • polizeiliches Führungszeugnis,
  • Einkommensnachweis.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente sowie ausführlicher fachärztlicher oder psychologischer Gutachten erforderlich werden.

Hat sich die Adoptionsvermittlungsstelle von der Eignung der Bewerber überzeugt, erstellt sie einen Sozialbericht. Der Bericht darf grundsätzlich nicht an Bewerber ausgehändigt werden. Sie erhalten jedoch Kenntnis über den Inhalt und die abschließende Beurteilung der Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle.

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens beim örtlichen Jugendamt ist die Bewerbung bei weiteren Vermittlungsstellen möglich. Für Auslandsadoptionen muss sich die Bewerbung auf ein konkretes Land beschränken.
 

Kosten der Eignungsüberprüfung:
Für Bewerber, die nach dem 19.05.2005 ein internationales Vermittlungsverfahren beantragt haben, ist die Eignungsüberprüfung kostenpflichtig. § 5 der Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (AdVermiStAnKoV) sieht vor, dass die örtlichen Vermittlungsstellen der Jugendämter € 1.200 für die Durchführung des Eignungsverfahrens erheben, und zwar unabhängig davon, ob die Eignung festgestellt (und ein Sozialberichts erstellt) wird oder nicht. In der Regel wird die Gebühr schon mit der Beauftragung des Jugendamts durch die Adoptionsbewerber als Vorschuss erhoben. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich anderweitig, kann die Gebühr ermäßigt werden. Entscheidend ist der bereits entstandene Verwaltungsaufwand. Auch Auslagen des Jugendamts für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen oder die Vergütung von Sachverständigen (z. B. Einholung eines psychologischen Gutachtens) sind von den Bewerbern zu erstatten (§ 6 AdVermiStAnKoV)

Leitfaden zur Erstellung eines Sozialberichts (home-study) für Adoptionen aus dem Ausland

Auslandsadoptionen


Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Eignungsüberprüfung von Adoptionsbewerbern sind insbesondere folgende Rechtsvorschriften:

  • Eine Adoption ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht (§ 1741 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Vermittlung eines Kindes in Adoptionspflege kann gemäß § 8 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) nur erfolgen, wenn bereits feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.
  • Gegenüber der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle besteht - zumindest bei Auslandsadoptionen - ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Eignung. Hat sich die Vermittlungsstelle von der Eignung der Bewerber überzeugt, verfasst sie einen entsprechenden Bericht. Dieser Sozialbericht (home-study) enthält gemäß § 7 Abs. 3 AdVermiG die zur Beurteilung der Eignung erforderlichen Angaben über die Person der Adoptionsbewerber, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitsstatus, ihr soziales Umfeld und ihre Beweggründe für die Adoption.


Aufgaben des Landesjugendamts

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger durch Beratung der Fachkräfte, Bereitstellung von Materialien und der Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen. 


Publikationen des Landesjugendamts für Adoptionsbewerber

Adoption. Kann - darf - soll ich?
Neu bearbeitete Auflage, München 1999

Aufklärung des Kindes über seine Adoption. Eine Hilfe für Eltern.
Mit freundlicher Genehmigung der British Agencies for Adoption and Fostering, London. 6. Auflage, München 2005 


Publikationen des Landesjugendamts für Fachkräfte der Adoptionsvermittlung

Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstellen
Text und Redaktion: Sibylle Parhofer, Jörg Reinhardt, Claudia Flynn; 3. überarbeitete Auflage, München 2008

Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Eignungsüberprüfung von Bewerbern in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung
Text: Angelika Wunsch; 2. Auflage, München 2006

Nähere Informationen über die Publikationen des Landesjugendamts siehe Schriften. Service
 

Literaturhinweise

Dörfling, S./ Elsäßer, I. (Hrsg.): Internationale Adoptionen. Beratung, Vermittlung, Begleitung. Idstein: Schulz-Kirchner 1997

Ott, W.: Elternauswahl und Elternberatung bei internationalen Adoptionen. Psychologisch wichtige Aspekte und Fragestellungen. In: Böcker, W./ Krolzik, V. (Hrsg.): Adoptionen in der Einen Welt. Idstein: Schulz-Kirchner 2000

Röhrbein, C.: Will ich wirklich ein Kind? Von guten Gründen und verborgenen Wünschen. Reinbek: Rowohlt 1999

Wischmann, T./ Stammer, H.: Der Traum vom eigenen Kind. Psychologische Hilfen bei unerfülltem Kinderwunsch. Stuttgart: Kohlhammer 2001


Zur vertiefenden Information

Literaturliste für Adoptiv- und Pflegefamilien (-bewerber)

Literaturliste für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlung

Anschriften der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger in Bayern sowie der Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (6., neu bearbeitete Auflage 2009)

Adoptionsrechtliche Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - Text

Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) - Text

Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV) - Text

 


verantwortlich
für diese Seite:


Stil wechseln: [ Standard ] [ blau-gelb ] [ Großschrift ] [ Druckansicht ]

top