Adoption
Adoptionsvermittlung
Kurzinformation
Mit der Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1977 erfolgte eine konsequente Orientierung der Adoption am Wohl des Kindes. Während sie zuvor durch einen bürgerlich-rechtlichen Vertrag zustande kam, erfolgt die Adoption heute als staatlicher Akt durch Beschluss des Familiengerichts und ist damit jeglicher privaten Disposition entzogen.
Bereits die Adoptionsvermittlung erfolgt ausschließlich unter dem Leitgedanken des Kindeswohls und ist nur den Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger gestattet.
Im Vorfeld einer Vermittlung überprüft die Adoptionsvermittlungsstelle die grundsätzliche Eignung von Bewerbern und wählt für jedes konkret zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Adoptiveltern aus.
Auch nach Abschluss des gerichtlichen Adoptionsverfahrens bietet die Adoptionsvermittlungsstelle Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten an, z. B. bei der Bewältigung der Adoptionsfreigabe für leibliche Eltern, bei der Aufklärung des Kindes über seine Adoption oder bei der wechselseitigen Suche von Adoptierten und ihrer Herkunftsfamilie.
Bei den Landesjugendämtern wurden zentrale Adoptionsstellen eingerichtet. Neben anderen Aufgaben unterstützen diese die Adoptionsvermittlungsstellen ihres Bereiches bei der Vermittlung von älteren oder behinderten Kindern, für die häufig nur überregional geeignete Eltern gefunden werden können.



