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Adoptionsvermittlung
Praxis der Adoptionsvermittlung


Kurzinformation

Eine Adoption ist sowohl für die Herkunftsfamilie als auch für das Kind und die Adoptivfamilie eine lebensverändernde Entscheidung, die oft von widersprüchlichen Gefühlen begleitet wird. Die Auseinandersetzung damit erfolgt weit über den rechtlichen Abschluss der Adoption hinaus, meist ein Leben lang, mit wechselnder Intensität.

Die Aufgabe und Verantwortung der Adoptionsvermittlungsstellen besteht deshalb neben der konkreten Vermittlung bzw. der Auswahl geeigneter Eltern für ein bestimmtes Kind darin, den sozialen Prozess der Adoption vorzubereiten, zu unterstützen und zu begleiten.

Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen

Im Vorfeld einer Adoption informiert die Vermittlungsstelle sowohl abgebende Eltern als auch Adoptionsbewerber zu Fragen der Adoption und des Adoptionsverfahrens. Der Klärungs- und Entscheidungsprozess wird begleitet durch

  • die Beratung abgebender Eltern über Alternativen zur Adoption und die rechtlichen und psychischen Aspekte einer Adoptionsfreigabe,
  • die Beratung, Eignungsüberprüfung und Vorbereitung von Adoptionsbewerbern.

Entscheiden sich leibliche Eltern, ihr Kind zur Adoption freizugeben, wird die Adoptionsvermittlungsstelle tätig und übernimmt

  • die Auswahl geeigneter Eltern für ein Kind sowie die Kontaktanbahnung,
  • die Unterstützung und Begleitung der abgebenden Eltern,
  • die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit bis zum rechtlichen Abschluss der Adoption,
  • die gutachtliche Äußerung gegenüber dem Familiengericht, ob eine angestrebte Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist.

Nach dem rechtlichen Abschluss der Adoption bleibt die Adoptionsvermittlungsstelle Ansprechpartner für

  • die nachgehende Beratung abgebender Eltern
  • die Begleitung halboffener und offener Formen der Adoption
  • die Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten, die mit der Adoption in Zusammenhang stehen
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptiveltern bei der Aufklärung des Kindes über die Adoption
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Auseinandersetzung mit der Adoption
  • die Beratung und Unterstützung von Adoptierten und abgebenden Eltern bei der wechselseitigen Suche.

Zur Situation der Beteiligten an einer Adoption

Abgebende Eltern befinden sich meist in einer existenziellen Notlage, in der sie sich nicht (mehr) in der Lage sehen, die Erziehungsverantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Die Entscheidung zur Adoptionsfreigabe, die von dem Wunsch getragen wird, dem Kind eine unbeschwerte und gesicherte Zukunft in einer Familie zu ermöglichen, wird häufig noch viele Jahre von Gefühlen der Trauer, der Schuld und des Versagens begleitet.
Für das adoptierte Kind stellt die Adoption oftmals die einzige Chance dar, in der Sicherheit und Geborgenheit einer Familie aufzuwachsen. Gleichzeitig bleibt jedoch die Herkunftsfamilie immer bedeutsam, und mit Beginn der Pubertät setzt häufig eine verstärkte Auseinandersetzung sowie eine Suche nach der Herkunftsfamilie ein. Dieser Prozess kann auch Gefühle der Wut, der Trauer und Verunsicherung darüber, weggegeben worden zu sein, auslösen. Die Auseinandersetzung mit der doppelten Elternschaft (soziale und leibliche Eltern) stellt jedoch einen wichtigen Schritt bei der Identitätsentwicklung dar.
Adoptiveltern bereiten sich in der Regel bewusst und oftmals über viele Jahre auf die Aufnahme eines Kindes vor. Sie sehen in der Adoption häufig eine gute Möglichkeit, sich den Wunsch nach einem Leben mit einem Kind zu erfüllen. Im Erziehungsalltag und durch die Suche des Adoptivkindes nach seinen Wurzeln erfolgt jedoch regelmäßig eine Konfrontation mit der eigenen, möglicherweise unverarbeiteten Kinderlosigkeit. Außerdem kann der Wunsch des Kindes, seine Herkunftsfamilie kennen zu lernen, Verunsicherung und Angst auslösen.
Berichte Betroffener zeigen jedoch, dass eine offene und ehrliche Auseinandersetzung mit der sozialen Wirklichkeit einer Adoption und den damit verbundenen Gefühlen für alle Beteiligten entlastend sein kann und damit letztendlich zum Gelingen einer Adoption beiträgt.

Bis vor wenigen Jahren wurden die meisten Adoptionen unter Wahrung des Inkognitos durchgeführt, wobei die leiblichen Eltern weder Namen und Adresse der Adoptiveltern noch weitere Informationen über die Entwicklung des Kindes erhalten. Adoptionen müssen jedoch nicht Inkognito erfolgen. So werden heute abgebende Eltern zunehmend aktiv in die Auswahl der zukünftigen Adoptiveltern einbezogen und erhalten die Chance, diese anonym kennen zu lernen. Eine "offene Form" der Adoption kann auch bedeuten, dass nach erfolgter Adoption Informationen über die Vermittlungsstelle ausgetauscht werden oder persönliche Kontakte stattfinden. Aufgrund der Rechtslage (§ 1758 BGB Adoptionsgeheimnis) beruht die Öffnung des Inkognitos jedoch auf der Freiwilligkeit der Adoptiveltern.

Verfahren

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Kind zur Adoption freizugeben, kann sich deutschlandweit unabhängig vom Wohnort an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes oder eines freien Trägers wenden und erhält dort ausführliche Informationen und Beratung. Zu beachten ist, dass in der Regel beide Elternteile in die Adoption einwilligen müssen.

Die Bewerbung um die Adoption eines Kindes erfolgt bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptwohnsitz liegt, oder bei einem anerkannten freien Träger. Vor jeder Adoptionsvermittlung (auch bei Auslandsadoptionen) muss zunächst die Eignung der Bewerber durch die örtliche Vermittlungsstelle festgestellt werden. Hierzu erfolgen in der Regel mehrere Beratungsgespräche und ein Hausbesuch. Dabei finden neben formalen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheit oder Wohnverhältnisse auch psychologische Eignungskriterien wie z. B. partnerschaftliche Stabilität, erziehungsleitende Vorstellungen oder Motivation zur Aufnahme eines fremden Kindes Berücksichtigung.

Es werden insbesondere folgende Dokumente benötigt:

  • Gesundheitszeugnis
  • Einkommensnachweis
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Geburts- und Heiratsurkunde

Nach Feststellung der Eignung ist eine Bewerbung bei weiteren Adoptionsvermittlungsstellen möglich.

Zur Adoption ist die Einwilligung der leiblichen Eltern erforderlich. Diese muss notariell beurkundet sein und kann nach Zugang beim Familiengericht nicht zurückgenommen werden. Die Einwilligung ist frühestens acht Wochen nach Geburt des Kindes möglich, auch wenn das Kind schon vorher vermittelt wurde. Mit Wirksamwerden der Einwilligung ruhen die Rechte der leiblichen Eltern. Das Jugendamt wird Vormund des Kindes. Die Adoptiveltern werden damit in der Regel unterhaltspflichtig. Mit Aufnahme des Kindes in der Adoptivfamilie beginnt die Adoptionspflegezeit (bei Säuglingen ca. ein Jahr, bei älteren Kindern entsprechend länger).

Der Ausspruch der Adoption erfolgt auf Antrag der Annehmenden durch das Familiengericht, in dessen Bereich sie wohnen. Vor Beschluss des Familiengerichts gibt die Adoptionsvermittlungsstelle am Ende der Adoptionspflegezeit eine fachliche Äußerung ab, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Mit Ausspruch der Adoption durch das Familiengericht erhalten die Adoptiveltern die volle elterliche Sorge und das Kind erhält die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie und die damit verbundenen Rechte und Pflichten erlöschen. Die Vormundschaft des Jugendamtes endet.

Die Adoption kann nur aufgehoben werden, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Aufgaben des Landesjugendamts

Die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger

  • bei grundsätzlichen rechtlichen und fachlichen Fragen,
  • bei Adoptionen mit Auslandsberührung,
  • bei der Vermittlung schwer vermittelbarer Kinder,
  • bei sonstigen schwierigen Einzelfällen

durch Beratung der Fachkräfte, Bereitstellung von Informationen und Materialien und die Durchführung von Fachtagungen und Fortbildungen. 

Fachliche Empfehlungen

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (6. neu bearbeitete Fassung 2009) 
 

Publikationen des Landesjugendamts für Adoptionsbewerber und Adoptivfamilien

Adoption. Kann - darf - soll ich?
Neu bearbeitete Auflage, München 1999

Wir lernen uns kennen. Ein Bilderbuch für neue Eltern - von Krabbelkindern bis zu Zwölfjährigen.
Mit freundlicher Genehmigung der British Agencies for Adoption and Fostering, 3. Auflage, München 1999. (Einzelbestellungen von Adoptiv- und Pflegeeltern kostenlos)

Aufklärung des Kindes über seine Adoption. Eine Hilfe für Eltern.
Mit freundlicher Genehmigung der British Agencies for Adoption and Fostering, London. 5. Auflage, München 1999

Wir leben in einer Stieffamilie: Soll unser Kind adoptiert werden?
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut, München, 4. Auflage, München 1999

Publikationen des Landesjugendamts für Fachkräfte der Adoptionsvermittlung

Adoptionen mit Auslandsberührung.
Dokumentation der Fachtagungen 1994 und 1997.
Redaktion: Heinz Schroer. Mit Beiträgen von Karin Obtmeier, Ansgar Marx, Heinz Schroer, Michael Busch und Günther Gottschling, München 1997

Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Gesprächsleitfaden und Arbeitshilfe für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstellen.
Text und Redaktion: Sibylle Parhofer, Jörg Reinhardt, Claudia Flynn, 3. überarbeitete Auflage, München 2008 
Dazu gehörig:
Fragebogen für Adoptiv- und Pflegekindbewerber
- Basisbogen
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines Adoptivkindes
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines Pflegekindes
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines ausländischen Kindes
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines älteren Kindes oder von Geschwistern
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines verhaltensauffälligen Kindes
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines körperbehinderten Kindes
- Informationen und Fragen zur Aufnahme eines lern- oder geistig behinderten Kindes
Weitere Formblätter:
a) Personalbogen für ein Adoptivkind
b) Personenbezogene Daten für die Adoptionsvermittlung (abgebende Eltern); Persönliche Angaben für das Adoptivkind

Adoptions- und Pflegekindervermittlung. Eignungsüberprüfung von Bewerbern in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung
Text: Angelika Wunsch; 2. Auflage, München 2006.

Nähere Informationen über die Publikationen des Landesjugendamts siehe Schriften. Service

Weiterführende Fremdpublikationen

Bechinger, W. / Gerber, U. (Hrsg.): Die vergessene Seite der Adoption. Erfahrungsberichte und Beiträge zur Situation "Abgebende Mütter - Adoptiveltern". Lahr: Kaufmann, 1993.

Bott, R. (Hrsg.): Adoptierte suchen ihre Herkunft. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1995.

Lange, G.: Auslandsadoption. Wissenswertes zu einem aktuellen Thema. Idstein: Schulz-Kirchner, 2000.

Oberloskamp, H.: Wir werden Adoptiv- oder Pflegeeltern. Rechtliche Erfordernisse, Folgen, Vermittlungsverfahren. Beck Rechtsberater. München: DTV, 5. Auflage 2006.

Smentek, G. (Hrsg.): Die leiblichen Eltern im Adoptionsprozess - verändert sich die Adoptionspraxis? Idstein: Schulz-Kirchner, 1998.

Wiemann, I.: Ratgeber Adoptivkinder. Erfahrungen, Hilfen, Perspektiven. Reinbek: Rowohlt Taschenbuch, 1994.

Zur vertiefenden Information

Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (6., neu bearbeitete Fassung  2009)
 

Adoptionsrechtliche Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - Text

Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) - Text

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Adoptionen mit Auslandsberührung, Auslandsadoptionen

Literaturliste für Fachkräfte der Adoptions- und Pflegekindervermittlung

Literaturliste für Adoptiv- und Pflegefamilien (-bewerber)

Interessenvertretung bayerischer Adoptiv- und Pflegeeltern

PFAD FÜR KINDER
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e. V.
Steubstr. 6, 86551 Aichach
Email: info@pfad-bayern.de
 

Anschriften

Anschriften der Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger in Bayern sowie die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter

 


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