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Hilfen zur Erziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung


Kurzinformation

Gesetzestext:
§ 35 SGB VIII - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
"Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen."


Die "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (ISE) stellt sich demnach als eine flexible Hilfe zur Erziehung für junge Menschen dar, die aufgrund besonderer Problemlagen eine längerfristige und besonders intensive Betreuung zur Bewältigung ihrer meist krisenhaften Lebenssituation benötigen. Das Betreuungsarrangement wird nach den individuellen Notwendigkeiten und Voraussetzungen "maßgeschneidert" und kann demnach ambulant, stationär oder auch im Wechsel erfolgen. Sie baut auf den Stärken und sozialen Ressourcen des jungen Menschen auf, längerfristige Ziele sind die soziale Integration und die eigenverantwortliche Lebensführung des jungen Menschen, die in den meisten Fällen nur schrittweise und durch Modifikationen in den Zielsetzungen während des Entwicklungsverlaufes erreicht werden können. Die Erstellung eines Hilfeplans und dessen regelmäßige und sorgfältige Fortschreibung ist bei dieser Hilfeart unerlässlich.
In vielen Fällen kommt die ISE als Hilfe zur Erziehung auch in Verbindung mit der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) in Betracht, da sie aufgrund ihrer Intensität und flexiblen Methoden auch eine geeignete Hilfe für diese Zielgruppe darstellt. Im Rahmen der Eingliederungshilfe sind die Jugendlichen selbst antragsberechtigt.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt ist mit der Erarbeitung von fachlichen Empfehlungen befasst, es berät die Jugendämter bei der Unterbringung von jungen Menschen und trägt durch das Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Fachkräfte bei. Der Landesjugendhilfeausschuss hat 2001 und 2006Empfehlungen zur ISE beschlossen:

Publikationen des Landesjugendamts

Expertengespräch zur Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung im BLJA. Teil 1 und 2. In: BLJA Mitteilungsblatt Nr. 3 und 4/1993. München.

"Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung - Welche Hilfen für wen?" Dokumentation der Fachtagung vom 10. - 12. Juli 1995. München 1996.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Bericht über die ISE im Kinderschutz und Mutterschutz e. V. München. In: BLJA Mitteilungsblatt Nr. 3/1998. München.

"Erlebnispädagogik zwischen Alltag und Alaska". Evaluationsstudie zu Auslandsbetreuungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung: Ergebnisse der Befragung aller Jugendämter in der BRD zu ihren Erfahrungen mit Auslandsbetreuungen in den Jahren 1995 und 1996. In: BLJA Mitteilungsblatt Nr. 3/1999. München.

Auslandsaufenthalte als Hilfen zur Erziehung. Bericht des Jugendamts der Stadt Nürnberg
BLJA Mitteilungsblatt Nr. 2/2000

"Was macht eigentlich eine Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung?" Dokumentation einer Fachtagungsreihe. In: BLJA Mitteilungsblatt Nr. 6/2001. München.

Weitere fachliche Empfehlungen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Empfehlungen für Standards und Rahmenbedingungen bei der Gewährung von intensivpädagogischen Hilfen im Ausland für die Jugendämter (beschlossen auf der 96. Arbeitstagung vom 21. - 23.04.2004 in Wiesbaden).

Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (isp, Hrsg.): Handreichungen für die Durchführung von Jugendhilfemaßnahmen im Ausland. Hamburg 1998.

 


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