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Hilfen zur Erziehung
Erziehungsberatung


Kurzinformation

Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe im Kontext der Hilfen zur Erziehung. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit dem Ziel, individuelle und familienbezogene Probleme zu klären und zu bewältigen.

Als Hilfe zur Erziehung setzt Erziehungsberatung die Feststellung eines erzieherischen Bedarfs voraus, der die Notwendigkeit der Hilfeleistung begründet (§ 27 SGB VIII).

Neben den Erziehungsberatungsstellen können die Aufgaben auch von anderen Diensten und Einrichtungen wahrgenommen werden, sofern die Voraussetzung erfüllt wird, dass hier Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind, zusammenwirken.

Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung erfolgt freiwillig, ist kostenlos und vertraulich (§ 65 SGB VIII, § 203 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Diese gewollte Niedrigschwelligkeit, die es Rat suchenden Eltern oder Jugendlichen ermöglicht, sich direkt an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden, unterscheidet die Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung von den anderen Hilfeformen.

Die Entscheidung, ob und wann ein Hilfeplanverfahren einzuleiten ist, muss in diesen Fällen im Verlauf des Beratungsprozesses getroffen werden. "Wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist" (§ 36 Abs. 2), worunter in der Regel ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten oder mehr als 20 Beratungskontakten verstanden wird, ist auch hier in Verantwortung des Jugendamts ein Hilfeplan zu erstellen.
Die Mitarbeit der Familie ist für das Gelingen gerade dieser Hilfe zwingend erforderlich. Erziehungsberatung orientiert sich an der konkreten Lebenssituation der Rat Suchenden und deren Ressourcen und setzt damit ein gewisses Selbsthilfepotenzial der Familie voraus.

Erziehungsberatung kann also von Kindern, Jugendlichen, deren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei Beratungsstellen oder anderen Diensten direkt in Anspruch genommen oder im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens vom Jugendamt als geeignete Hilfe vermittelt werden.

Im Regelungsgehalt der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist auch die Beratung bei Trennung und Scheidung enthalten. Im Kontext der Erziehungshilfen setzt sie, im Gegensatz zur Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII, als Hilfe zur Erziehung voraus, dass eine dem "Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung" (§ 27 SGB VIII) nicht mehr gewährleistet ist.
Auch wenn es in der Praxis sicher fließende Übergänge gibt, sind Summe, Art und Schwere des Beratungsbedarfs gravierender als bei der Beratung im Rahmen der Familienförderung nach §§ 16 ff. SGB VIII.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe bei der Ausgestaltung der Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung, insbesondere auch im Hinblick auf die notwendige Vernetzung mit anderen Hilfen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat differenzierte fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII beraten und beschlossen.

Fachliche Empfehlungen zur Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 26.10.1998

Zur vertiefenden Information

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (Hg.): Grundlagen der Beratung. Fachliche Empfehlungen, Stellungnahmen und Hinweise für die Praxis. Materialien zur Beratung. Band 6, Fürth 2000.

Dillig, P./Schilling, H. (Hg.): Erziehungsberatung in der Postmoderne, Mainz 1996.

Körner, W./Hörmann, G. (Hg.): Handbuch der Erziehungsberatung, 2 Bände, Göttingen 1998, 2000.

Kurz-Adam, M. (Hg.): Professionalität und Alltag in der Erziehungsberatung, Entwicklungslinien und empirische Befunde, Opladen 1997.

Marschner, L.: Beratung im Wandel, Mainz 1999

Scheuerer-Englisch H., Hundsalz A., Menne K. (Hg.): Jahrbuch der Erziehungsberatung. Band 7, Weinheim 2008.

Zimmer, A., Schrapper, Ch. (Hg.): Zukunft der Erziehungsberatung: Herausforderungen und Handlungsfelder, Weinheim 2006.

Verzeichnis der Erziehungsberatungsstellen in Bayern

Richtlinien zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
AZ: VI 5/7232/10/04 vom 29.05.2006 (AllMBl 31.07.2006, Seite 250 ff.)

Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Bayerns vom 28. Oktober 2004

 


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