Fachliche Empfehlungen
Rahmenkonzept für die Arbeit in heilpädagogischen Tagesstätten/Tagesgruppen (HPT) der Erziehungshilfe
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15.05.1991
1. Definition
Heilpädagogische Tagesstätten/Tagesgruppen (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit heilpädagogischem Auftrag im Rahmen einer systemorientierten Familienarbeit (Hilfen zur Erziehung entsprechend SGB VIII).
2. Aufgabenstellung
2.1 Personenkreis
Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeit und/oder ihrer Entwicklungsstörung einer heilpädagogischen Betreuung und Förderung in teilstationärer Form bedürfen.
2.2 Ziele
Vorrangige Ziele der Arbeit der HPT sind:
- den Kindern und Jugendlichen eine umfassende individuelle Hilfestellung bei der Beseitigung von Verhaltens- und Entwicklungsstörungen zu geben,
- die Familie in ihrer Erziehungsarbeit vorübergehend zu entlasten,
- die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung und Erziehungsfähigkeit zu stärken,
- im Verbund mit anderen Hilfen eine Stabilisierung der Familiensituation zu erreichen.
3. Handlungskonzept
3.1 Struktur, Funktion und Aufgaben
Heilpädagogische Tagesstätten/Tagesgruppen sind entweder eigenständig oder innerhalb einer Einrichtung der Erziehungshilfe im Verbund mit den anderen Hilfeformen geführt.
3.1.1 Standorte und Lage
Der Standort soll so gewählt werden, dass der direkte Zugang der HPT zu den bisherigen Lebenszusammenhängen der Kinder und ihrer Familien einerseits und eine Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten möglich ist. Die Wegstrecken müssen zumutbar sein, gegebenenfalls müssen dafür Fahrdienste eingerichtet werden.
3.1.2 Gruppen der HPT
Die einzelnen Gruppen der HPT sollen überschaubar und weitgehend eigenständige Bereiche sein. Jede Gruppe muss ihre festen, eigenständigen und nur für diese Gruppe zuständigen Mitarbeiter/innen haben. Auch muss jede Gruppe ihre festen, eigenständigen Räume haben, die miteinander eine Einheit bilden. Es bleibt der Konzeption der einzelnen HPT überlassen wie die einzelnen Gruppen strukturiert werden, ob nach Alter, analog zu Schulklassen, oder altersheterogen, wobei im letzten Fall die Altersstreuung einer einzelnen Gruppe nicht die Möglichkeit der pädagogischen Leistungen dieser Gruppe überfordern darf.
3.1.3 Fachdienste
Die Mitarbeit von Diplom-Psychologen ist unverzichtbar, für gezielte Maßnahmen mit einzelnen Kindern sind weitere Fachdienste erforderlich, die auch konsiliarisch oder ambulant zugezogen werden können (vgl. Richtlinien 21.5.4.2).
Es ist Aufgabe der Leitungskraft einer HPT, die Integration des Fachdienstes und die zusätzlichen Maßnahmen für die einzelnen Kinder zu koordinieren und zu ermöglichen.
3.1.4 Zeitlicher Rahmen
Der zeitliche Rahmen der Arbeit einer HPT muss so bemessen sein, dass sowohl genügend Zeit für die Vorbereitung und die Reflexion der erzieherischen Arbeit vorhanden ist als auch entsprechend der Öffnungszeit zusammenhängend in der Gruppe mit den Kindern gearbeitet werden kann. In diese zusammenhängende Zeit der Arbeit in den Gruppen fällt sowohl die Betreuung des Kindes im schulischen Bereich (Hausaufgabenbetreuung, ergänzende fördernde Maßnahmen etc.) als auch das Gestalten eines "therapeutischen Milieus" in der Gruppe mit integrierten Einzelmaßnahmen sowohl für die einzelnen Kinder, für Kleingruppen und für die Gesamtgruppe.
Therapeutische Maßnahmen für einzelne Kinder oder in Kleingruppen sollen die pädagogische Arbeit in der Gesamtgruppe ergänzen.
Für die Bemessung der Arbeitszeit der Mitarbeiter/innen der HPT sind neben der direkten Arbeit mit den Kindern während deren Anwesenheit die Vorbereitungszeiten, Zeiten für Konferenzen und Reflexion, für Supervision und Fortbildung sowie vor allem genügend Zeit für Kontakte mit den Lehrern und für die Arbeit mit und in den Familien einzuplanen.
3.2 Sozialpädagogische und heilpädagogische Arbeitsweisen
Die Arbeit in den HPT muss an wissenschaftlich erprobten Arbeitsweisen der Sozialpädagogik und heilpädagogischen Arbeitsweisen ausgerichtet sein.
3.2.1 Psychosoziale Diagnose
Der Entscheidung zur Aufnahme eines Kindes in die HPT geht die Erstellung einer psychosozialen Diagnose voraus. Dazu gehören sowohl anamnestische Vorinformationen von den bisher mit dem Kind und der Familie befassten Stellen, eine ausführliche leistungs- und persönlichkeitspsychologische Untersuchung des Kindes, laufende Verhaltensbeobachtungen des Kindes in der Gruppe, ergänzende Verhaltensbeobachtungen des Kindes in der Familie, im Umfeld und in der Schule und fortlaufende Gespräche mit Eltern, weiteren Familienangehörigen und sonstigen Bezugspersonen des Kindes.
Aus der psychosozialen Diagnose ergeben sich Entscheidungskriterien für die Frage der Aufnahme des Kindes in die HPT, wobei einerseits die Problemlage, die Handlungsansätze und die besonderen Bedürfnisse des Kindes von Bedeutung sind, andererseits aber auch die Bereitschaft und die Möglichkeit der Familie, ihre Situation zu reflektieren, auf Veränderungen einzugehen und auf Dauer die erzieherische Verantwortung des Kindes wieder selbst zu übernehmen.
3.2.2 Individueller Hilfeplan
Das Handlungskonzept der HPT ist ganzheitlich. Seine einzelnen Elemente ergänzen sich gegenseitig, bauen aufeinander auf und sind inhaltlich miteinander verbunden. Zu diesen Elementen gehören die psychosoziale Diagnose, das sozialpädagogische, heilpädagogische und therapeutische Handeln, die Arbeit mit der Familie, die Zusammenarbeit mit der Schule, sowie Personen, Dienste oder Einrichtungen im Lebensumfeld des Kindes, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Jugendhilfeeinrichtungen sowie die Nachbetreuung des Kindes und der Familie nach dem Abschluss der Arbeit in der HPT.
Grundlage für die Arbeit der HPT ist deshalb ein individueller Hilfeplan, entsprechend § 36 SGB VIII, der Zielvorstellungen und Methoden für die sozialpädagogische, heilpädagogische und therapeutische Arbeit mit dem Kind, die systemorientierte Arbeit mit seiner Familie sowie die Einbeziehung des Umfeldes und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen beinhaltet. Der Hilfeplan wird fortlaufend überprüft und entsprechend der Entwicklung des Kindes, seiner Familie und seines Umfeldes verändert und fortgeschrieben.
3.2.3 Familien- und Umfeldarbeiten
An der Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplanes sind die Eltern und weitere Personen, wie betreuende Sozialarbeiter/innen des Jugendamts oder Lehrer, zu beteiligen.
Bestimmend für die Arbeit der HPT ist die Familie des Kindes, wobei die einzelnen Formen der Arbeit je nach den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Familien zu verwirklichen sind, wie z. B. Elternberatung, Familiengespräche, Hausbesuche, Elterngruppen, Feste mit den Familien in der Gruppe oder der HPT und Eltern-Kinder-Wochenenden.
3.2.4 Nachbetreuung
Eine gestaltete Ablösung der Kinder und der Familien von den Mitarbeitern der HPT ist ein wichtiges Element des Handlungskonzeptes. Der Prozess der Ablösung muss dabei als integrativer Bestandteil erfahren werden. Seine Einleitung soll frühzeitig und unter Berücksichtigung der individuellen familiären Gegebenheiten überdacht und konzipiert werden.
Nach dem Ausscheiden des Kindes aus der Maßnahme der HPT kann im Einzelfall auch eine Nachbetreuung durch die HPT verabredet werden, die durch Gespräche, über einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart, durch regelmäßige Besuchstermine in der Familie, durch begrenzte weitere Teilnahme an einzelnen Angeboten im Rahmen der Familienarbeit, durch Einladung zu Aktivitäten und Festen der HPT, durch gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit Familien von (ehemaligen) Kindern der HPT und durch Überleitung in andere ambulante Erziehungshilfen (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe) verwirklicht werden kann.
4. Rahmenbedingungen
4.1 Strukturelle Bedingungen
Größe der Einrichtung
Die Einrichtung soll für Kinder und Mitarbeiter überschaubar sein (vgl. Richtlinien 21.5.2).
In der Regel maximal 4 Gruppen.
Gruppenstärke
Je nach pädagogischer Konzeption beträgt die Gruppenstärke zwischen 6 und maximal 8 Plätzen (vgl. Richtlinien 21.5.3).
Reduzierung oder Erhöhung der Gruppenstärke muss mit der Zielgruppe begründet werden.
Öffnungszeiten
Die bedarfsgerecht gestalteten Öffnungszeiten sind nicht auf die Schultage beschränkt (vgl. Richtlinien 21.5.2). Die HPT ist in der Regel mindestens 220 Tage im Jahr geöffnet.
Abweichungen nach unten sind mit der Situation der Familien der Kinder zu begründen.
Die tägliche Öffnungszeit soll eine Ganztagsbetreuung, auch während der Ferienzeiten (außerhalb der Schultage), gewährleisten.
Für jedes Kind soll ausreichend Zeit für heilpädagogische Arbeit (in der Regel an Schultagen 5 Stunden) zur Verfügung stehen (vgl. Richtlinien 21.5.2).
Abweichungen sind differenziert zu begründen.
4.2 Räumliche Bedingungen
Jede Gruppe bildet räumlich eine Einheit (vgl. Richtlinien 21.5.2).
Zum Gruppenbereich für jede Gruppe gehören mindestens:
1. Eingang und Garderobe
2.1 Gruppenhauptraum Spielbereich, Essbereich
3.1 Gruppennebenraum Hausaufgabenbereich
4. Mitarbeiterarbeitsplatz bzw. Raum
5. Sanitäreinrichtungen
6. Abstellraum
4.3 Personelle Bedingungen
Für die Leitung eine pädagogische Fachkraft z. B. Heilpädagoge, Dipl.-Sozialpädagoge (FH) oder einschlägig wissenschaftlich ausgebildete Fachkräfte.
Die Leitung soll ab 4 Gruppen freigestellt sein, bei weniger Gruppen anteilsmäßig (vgl. Richtlinien 21.5.4.1).
Für die Gruppe mindestens zwei pädagogische Fachkräfte. Der Umfang ihrer Anstellung regelt sich nach der Konzeption, Öffnungszeit, Zahl der Öffnungstage sowie Umfang und Intensität der Eltern- und Familienarbeit und der Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrern (vgl. Richtlinien 21.5.4.3).
Die zwei Mitarbeiter im Gruppenbereich sind an der Familienarbeit beteiligt. Eine Stundenreduzierung (Arbeitszeit) kann sich nur aus einer reduzierten Zahl (weniger als 220) der Öffnungstage und der täglichen Öffnungszeiten ergeben.
Gruppenergänzende Fachkräfte (mindestens 2 Stunden pro Kind und Woche): Dipl.-Psychologe; je nach Erfordernissen weitere Fachdienste (vgl. Richtlinien 21.5.4.2).
Praxisberatung/Supervision/Fortbildung
- 14täglich eine Beratungseinheit (1 1/2 Stunden) pro Gruppenteam
- jährlich mindestens 5 Tage pro Mitarbeiter
5.1 Die HPT als Teil des örtlichen/regionalen Hilfeverbundes
HPT sind Teil des örtlichen bzw. regionalen Jugendhilfeverbundes. Als teilstationäre Hilfen bilden sie Nahtstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen. Sie erleichtern dadurch einen flexiblen Übergang zwischen Hilfeformen.
Die Arbeit mit Kindern und Familien lässt sich nur dann effektiv gestalten, wenn HPT und andere Institutionen einen Verbund bilden und ihre Aktivitäten nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern aufeinander abstimmen.
5.2 Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Als regionales familienorientiertes Hilfeangebot arbeiten die HPT eng mit den zuständigen Jugendämtern zusammen.
Die konkrete Zusammenarbeit wird jeweils bei der individuellen Hilfeplanung abgesprochen. Im Interesse einer wirksamen Kooperation ist ein regelmäßiger Austausch notwendig.
5.3 Zusammenarbeit mit der Schule
Um zu einer gemeinsamen - im Interesse des Kindes und der Familie liegenden - Gestaltung des Hilfeprozesses zu gelangen, ist es notwendig, sowohl der Schulleitung als auch den Lehrern der von den Kindern und Jugendlichen besuchten Schulen den besonderen Ansatz dieser Hilfeform zu vermitteln.
Nach Möglichkeit sollten die Hilfepläne in gegenseitiger Abstimmung zwischen der HPT und der Schule entwickelt werden. Der jeweilige pädagogische Auftrag der Institution muss im Interesse des interdisziplinären Handelns deutliche werden.
5.4 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Zur Zielrealisierung in den HPT ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten der Jugend- und Behindertenhilfe unerlässlich (z. B. Familienberatungsstellen, ASD, Jugendarbeit, -pflege und sozialpädagogische Familienhilfe).
Die Erschließung und Beteiligung verschiedener Hilfen unterschiedlicher Einrichtungen für junge Menschen und für Familien erfordert eine intensive Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Austausch der Mitarbeiter untereinander.
Die Federführung übernimmt dabei die HPT. Dafür ist Arbeitszeit zu planen.



