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Hilfen zur Erziehung
Erziehung in einer Tagesgruppe


Kurzinformation

Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII ist eine Hilfe zur Erziehung, die als "teilstationäres" Angebot zwischen den ambulanten und den stationären Hilfen für Kinder und Jugendliche angesiedelt ist. Sie soll als flexibles und bedarfsgerechtes Angebot die pädagogischen und therapeutischen Möglichkeiten einer stationären Einrichtung mit den Vorteilen einer ambulanten Hilfe, das heißt Orientierung an der Lebenswelt des Kindes und Verbleib in seiner Familie, verbinden.

Zielgruppen sind in der Regel Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter mit signifikanten Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten, zu deren Behebung gezielte soziel- bzw. heilpädagogische Maßnahmen erforderlich sind. Bedarfsbezogen sollen die Erziehungsbedingungen durch soziales Lernen in der Gruppe, Förderung der schulischen Entwicklung sowie gleichzeitiger Arbeit mit der Familie wie beispielsweise durch Beratung und Unterstützung der Eltern verbessert werden.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.

Die Entwicklung dieser historisch gesehen neueren Hilfeform ist noch nicht abgeschlossen. Neben den Tagesgruppen verschiedener Einrichtungsträger, die den § 32 SGB VIII u. a. als Hilfe zur Überbrückung im Nachgang zu einer Fremdplazierung und Reintegration des Kindes oder Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie nutzen, hat sich die Tagesgruppenarbeit nach § 32 SGB VIII im Kontext spezialisierter Tageseinrichtungen für Kinder, insbesondere in so genannten heilpädagogischen Tagesstätten, etabliert. Hier werden allerdings auch Kinder mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen auf der Leistungsgrundlage des BSHG sowie seelisch Behinderte gemäß § 35a SGB VIII aufgenommen.

Bei der Erbringung der Hilfe in einer Pflegefamilie ist auf eine Abgrenzung zur Tagespflege nach § 23 SGB VIII als Förderangebot zu achten. Aus ihrer Funktion als Hilfe zur Erziehung i. S. des § 27 SGB VIII sind für Tagespflege nach § 32 SGB VIII höhere pädagogische Standards vorauszusetzen. Bei Bedarf sind notwendige therapeutische oder heilpädagogische Behandlungsmaßnahmen in den Familienalltag zu integrieren. Die intensive Arbeit mit der Herkunftsfamilie mit dem Ziel einer Verbesserung der dortigen Erziehungsbedingungen erfordert ein hohes Maß an Toleranz seitens der Fachkräfte und gegebenenfalls der Pflegefamilie und fachliche Beratung und Begleitung seitens des Jugendamts.

Wie für alle Hilfen zur Erziehung ist auch für die Erziehung in einer Tagesgruppe die Erstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII) Pflicht, nachdem in der Regel davon auszugehen ist, dass die Hilfe über längere Zeit erforderlich ist.

Das Kind oder der Jugendliche und dessen Eltern werden zu den Kosten der Hilfe herangezogen (§ 91 Abs. 1 Nr. 4a).

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt berät und qualifiziert die örtlichen Träger und Fachkräfte der Jugendhilfe bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Hilfeangebots sowie im Hinblick auf etwaige Modellvorhaben.

In schwierigen Einzelfällen ist das Landesjugendamt bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung oder Pflegestelle behilflich.

Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich frühzeitig mit dieser im KJHG neu ausgestalteten Hilfe und beschloss bereits 1991 ein Rahmenkonzept für die Arbeit in heilpädagogischen Tagesstätten/Tagesgruppen (HPT).

Vom Bayerischen Sozialministerium wurde die Verwaltung des Landesjugendamts beauftragt, fachliche Empfehlungen zur Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII zu entwickeln. Dabei werden insbesondere die Möglichkeiten, teilstationäre Leistungen der Erziehungshilfe in den nach BayKiBiG gestalteten Regeleinrichtungen zu integrieren, eine wesentliche Rolle spielen.

Fachliche Empfehlungen

Rahmenkonzept für die Arbeit in heilpädagogischen Tagesstätten/Tagesgruppen (HPT) der Erziehungshilfe
Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 15. Mai 1991

Eckpunktepapier zu den Fachlichen Empfehlungen zur Erziehung in Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 9. Oktober 2007

Zur vertiefenden Information

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (Hg.): Empfehlungen zur Arbeit in Tagesgruppen (§ 32 SGB VIII), 1993

Verband Katholischer Einrichtungen der Heim- und Heilpädagogik e. V. (Hg.): Tagesgruppen. Beiträge zur Erziehungshilfe, Band 15

Verzeichnis der Krippen, Horte, Heilpädagogische Tagesstätten, Tageserholungsstätten der Jugendhilfe in Bayern (Ausgabe 2003, Stand: 31. Dezember, 20,50 € zzgl. Porto).
Zu beziehen beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hg.), Tel. 089/2119-205, Fax 089/2119-457, E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de  


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