Fachliche Empfehlungen
Anhang zu den Empfehlungen für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
zu Nr. 2.1 und 4.
Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags
(AZ V-431-20/ks)
Beispiel zu Nr. 2.1 und 4.2 für das Bewertungsverfahren
Bewertungsbogen
Name, Geburtsdatum: .................................................................
Pflegeeltern: ..................................................................................
Vordiagnosen:
Diagnosemonat:
URSACHEN, STRESSOREN (VERGANGENHEIT):
- Risikoschwangerschaft, Früh-/Mangelgeburt
- Belastende traumatische Lebenserfahrungen
(Misshandlungen, Tod, Unfall einer nahe stehenden Person o. a.) - Autoritärer Zwang, Gewalt, Nötigung durch die Eltern
- Überforderung
demütigende Kritik
erlittene Ungerechtigkeiten
Sündenbockzuweisung durch die Eltern
Geschwisterproblematik - Vernachlässigung
Nichtversorgung
Mangel an elterlicher Aufsicht und Steuerung - Konflikte in der Familie
Trennung/Scheidung der Eltern
neue Familienmitglieder - Gehäufte Beziehungsabbrüche
- Psychische Störungen
abweichendes Verhalten
geistige und körperliche Behinderung in der Familie in gravierender Form - Äußere Belastung der Familie
(Finanzen, Isolation, Arbeitslosigkeit; Wohnsituation, Verfolgung usw.) - Bereits erfolglos durchlaufene ambulante oder (teil-)stationäre Maßnahmen
AKTUELLE PROBLEMATIK:
a) Körperbereich/Psychosomatik
- Allergie; Asthma; Schuppenflechte
Anfälligkeit für infektiöse Erkrankungen
körperlich-organische Verletzungen
Krankheiten
Behinderung - Einnässen
- Einkoten
- Kopfschmerzen
Ein-/Durchschlafstörungen
Essstörungen (Unlust, Verweigerung, Gier, Erbrechen, Würgen)
andere psychosomatische Störungen
b) Entwicklungsauffälligkeiten
- Entwicklungsverzögerungen
insbesondere Grob-/Feinmotorik u. a., soweit nicht anderweitig aufgeführt - Sprache
(Stottern, Poltern, Sprachverweigerung, Mangel im Sprachverständnis, Wortschatz) - Hyperaktivität
(motorische Unruhe, Distanzlosigkeit, Aufmerksamkeitsstörungen)
oder Antreibsarmut - Psychomotorische Symptomatik
(Haare ausreißen, Kratzen, Knirschen, Lutschen, Nägelkauen, Stereotypien, Tics o. a.)
c) Lern-/Leistungsbereich
- Lese-/Rechtschreib-/Rechenschwäche, Wahrnehmungsstörung
- Unterdurchschnittliche Intelligenz
- Probleme mit Lernverhalten/Hausaufgaben
(Konzentrationsschwierigkeiten, Mangel an Ausdauer, Verspieltsein, Unselbstständigkeit, Unterschlagen von Hausaufgaben o. a.) - Schul- und Prüfungsängste
Schulbesuchsverweigerung
Schule / Arbeit schwänzen - Unsichere Schullaufbahn
(Leistungsabfall, Klassenziel gefährdet/nicht erreicht)
unsichere Lehrstellenfindung
drohende Arbeitslosigkeit - Probleme, Konflikte mit Mitschülern/Kollegen, Lehrer/Ausbilder, Clownereien, Prahlereien
- Lebenspraktische Defizite
(Sauberkeit, Ordnung, Umgang mit Geld o. a.)
d) Beziehungsprobleme/Sozialverhalten
- Dissoziale Verhaltensauffälligkeiten
(Lügen, Betrügen, Diebstähle, Objekte von Strafanzeigen o. a.) - Aggressivität
(verbale, körperliche Gewalt, Beschädigung, Zerstörung von Sachen) - Ängste
(allgemeine Überängstlichkeit, spezifische Ängste, Phobien) - Kontaktstörung, soziale Ängste
(keine Beziehung aufbauen/halten können, Scheu, Kontaktabwehr, sozialer Rückzug, Mutismus, Isolation, emotionale Distanz, Distanzlosigkeit, Autismus) - Probleme in der Freizeitgestaltung
(Langeweile, Herumtreiben, sich nicht alleine beschäftigen können)
Verwahrlosungstendenzen - Depressive Verstimmungen
Minderwertigkeits-/Schuldgefühl
Sinnproblematik - Autoaggressivität
Suizidgedanken/-versuche
selbstverletzendes Verhalten
e) Sonstiges
- Sexuelle Verhaltensauffälligkeiten
- Konsum, Missbrauch
Abhängigkeit von Alkohol, Drogen, Medikamenten - Zwangsgedanken/-handlungen
stoffgebundene Süchte - Weitere Symptome (Bitte benennen):
BESONDERE BELASTUNG DER PFLEGEELTERN:
- Bei erschwerten Aufnahmevoraussetzungen
(z. B. Vermittlung von Geschwistern, besonderes Alter, besondere Entwicklungsphase des Kindes/Jugendlichen) - Bei erschwertem Beziehungsaufbau
- Bei erhöhtem Therapiebedarf
- Bei erheblicher Behinderung des Kindes
- Störungen des Pflegefamilienalltags durch die Herkunftsfamilie
- Sonstiges
Es können bis zu 3 Punkte je Tatbestand vergeben werden.
Es kann eine Mindestpunktezahl festgelegt werden, bis zu welcher kein Zuschlag anfällt (z.B. 35 Punkte).
Bei Überschreitung dieser Punktezahl wird ein Zuschlag nach dem Maß der Überschreitung berechnet. Dabei wird der Grenzwert als Maßstab für die Pflegepauschale zugrunde gelegt. Für die überschreitenden Punkte wird das prozentuale Maß der Überschreitung zur Rechengrundlage genommen.
Beispiel: Bei der Punktezahl von 35 als Grenzwert bedeutet ein Punktestand von 38 eine Überschreitung um 8,56 Prozent, die auf die nächste 10er- Stelle aufgerundet wird. Der Zuschlag ist damit 10 % der entsprechenden Pauschale für den Erziehungsaufwand. Da dieser einfach gerechnet nur 19,52 Euro betragen würde und insofern in keinem Verhältnis zu dem Mehr an Erziehungsleistung stehen würde, wird vorgeschlagen, vom Zweifachen des Erziehungsbeitrags auszugehen, sodass 240,00 x 2 = 480,00 Euro die Berechnungsgrundlage wird. 10 % davon sind somit 48,00 Euro.
Berechnungsbeispiele:
| Punkte | Überschreitung der Punkte-grenze in % |
Aufrundung auf volle 10 % | Zuschlag Euro |
Gesamtzuschlag Euro (Zu 240,00 Euro) |
|---|---|---|---|---|
| 38 | 8,5 | 10 | 48,00 | |
| 48 | 37 | 40 | 192,00 | |
| 51 | 45 | 50 | 240,00 | |
| 62 | 77 | 80 | 384,00 | |
| 73 | 108 | 110 | ||
| 77 | 120 | 120 | ||
| 87 | 148,5 | 150 |
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