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Erziehung in der Familie
Beratung in Erziehungsfragen


Kurzinformation

Beratung als Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) unterscheidet sich grundsätzlich von der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII als Hilfe zur Erziehung. Sie setzt niedrigschwellig dort an, wo die Familie noch durchaus in der Lage ist, in hohem Maße selbstbestimmt zu handeln. Als präventive Maßnahme zielt Beratung hier auf eine Verbesserung der Situation der Erziehungsberechtigten, so dass Problemlagen und Erziehungsdefizite möglichst gar nicht erst auftreten. Im Vordergrund stehen Informationsvermittlung und -verarbeitung innerhalb eines dialogischen Kommunikationsprozesses sowie Hilfen zur Problemdefinition, Entscheidungsfindung und Situationsbewältigung. Beratungsinhalte sind Themen, die familiale Lebensformen generell betreffen. Dazu gehören zum Beispiel: Sexualität und Familienplanung, Übergänge im Familienzyklus, Gestaltung von Partnerschaft und Erziehungssituationen, schulische Schwierigkeiten, Erziehungsverhalten.

Informationsvermittlung und Beratung finden in unterschiedlichsten Formen und unter wechselnden Rahmenbedingungen statt. Sie erfolgen - neben den Erziehungsberatungsstellen - häufig in situativer Angebotsform wie zum Beispiel bei Elternabenden, in Vorträgen oder Sprechstunden und Hausbesuchen von Sozialpädagogen. In diesem Sinne wird die Beratung in "allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen" wie sie § 16 SGB VIII formuliert, auch als "funktionale" bzw. "formlose" Beratung bezeichnet, die nicht nur in Beratungsstellen sondern ebenso im Kontext der Betreuung, Begleitung und Hilfe für Familien und junge Menschen durch Fachkräfte in verschiedensten Arbeitsbereichen der Jugendhilfe geleistet wird.

Ansprechpartner sind in Bayern neben den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen auch die Erziehungsberatungsstellen, die neben ihrer klassischen Aufgabe aus § 28 SGVIII auch Aufgaben des § 16 SGB VIII wahrnehmen.

Richtlinien zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt berät die Träger der Jugendhilfe bei der Ausgestaltung des Beratungsangebots zur Förderung der Erziehung in der Familie und stellt Informationen für die sozialpädagogische Praxis bereit. Im Sinne der Beratung nach § 16 SGB VIII stellt das Landesjugendamt auch den Elternratgeber Externer Link - neues Fenster www.elternimnetz.de im Internet zur Verfügung.

Publikationen des Landesjugendamts

Däxl, Inge: "Eltern im Netz. www.elternimnetz.de - der 'etwas andere' Elternratgeber im Internet"
BLJA Mitteilungsblatt 6/2002

Däxl, Inge: Familienbildung, Familienberatung, Familienerholung
BLJA Mitteilungsblatt 2/1998

Däxl, I./ Hager P./Hillmeier H.: Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII
BLJA Mitteilungsblatt 6/1993

Förderung der Erziehung in der Familie. Eine Dokumentation zu den Leistungen der Jugendhilfe nach § 16 SGB VIII
München 1994.

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V., (Hg): Beratungsführer, Bände 1 und 2, 1998/99
Bezug: DAJEB, Neumarkter Str. 84c, 81673 München

Weitere Ansprechpartner

Landesarbeitsgemeinschaft der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung in Bayern e. V., Humboldstr. 22, 91126 Schwabach

Verzeichnis der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen in Bayern

Verzeichnis der Erziehungsberatungsstellen in Bayern 

Richtlinien zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen


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