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Erziehung in der Familie
Beratung


Kurzinformation

Die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) stellt in erster Linie ein präventives Angebot für Familien mit dem Ziel dar, eigenständige Lösungen für erzieherische Probleme zu erarbeiten. Bei der Beratung in Fragen der Partnerschaft, bei Trennung oder Scheidung (§ 17 SGB VIII) steht - soweit die Kinder- und Jugendhilfe damit befasst ist - insbesondere das künftige Wohl der Kinder im Vordergrund. Auch bei der Beratung zur Ausübung der Personensorge (§ 18 SGB VIII) geht es vorrangig um Lösungsmöglichkeiten, die den betroffenen Kindern nützen.


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