Erziehung in der Familie
Freizeit und Erholung
Kurzinformation
Von den vielfältigen Anpassungsleistungen, die Familien heute erbringen müssen, sind in besonderem Maße Familien in belastenden Familiensituationen betroffen: Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Angehörigen, in Armut lebende oder von Arbeitslosigkeit betroffene Familien, kinderreiche Familien, Familien in schwierigen kulturellen und sozialen Situationen. Ihnen soll durch Angebote der Familienfreizeit und -erholung die Möglichkeit geboten werden, Kraft für die Bewältigung des Alltags zu schöpfen, Beziehungen neu zu erleben, Zeit für sich zu haben und dem Bedürfnis nach Ruhe, Entspannung, Anregung und Kontakt nachzukommen. Für Kinder ist die Familienfreizeit und -erholung von großer Bedeutung. Die körperliche, geistige und vor allem die psychosoziale Entwicklung wird durch Gruppenerlebnisse, kreative Freizeitgestaltung, Spiel und Spaß gefördert.
Wohnungsnahe Freizeitangebote ohne Stress und hohe Kosten wie z. B. sportliche Aktivitäten, attraktive Erholungsflächen, Kurs- und Wochenendangebote oder Ferienpässe und -angebote für Kinder eröffnen und fördern die Möglichkeiten zu sinnvoll genutzter Freizeit.
Familienferien sind wichtiger Bestandteil von Familienleben. Familienferienstätten und Jugendherbergen sind für einkommensschwächere oder kinderreiche Familien oft die einzige Möglichkeit, Urlaub gemeinsam zu verbringen. Der Aufenthalt in einer Erholungsmaßnahme der Verbände der freien Wohlfahrtspflege wird durch den Staat sowie kommunale und kirchliche Träger bezuschusst.
Informationen darüber sind bei den örtlichen Jugendämtern und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege erhältlich.
zu den Anschriften der Wohlfahrtsverbände
Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung gehören Aufenthalte in Erholungsheimen und Ferienlagern, Ferienfahrten sowie die Stadtranderholung. Ein großer Teil davon findet im Bereich Jugendarbeit statt und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst gefördert (siehe auch die Homepage des Bayerischen Jugendrings - www.bjr.de).
Müttergenesungskuren, ob als Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur, sind in erster Linie an eine gesundheitliche oder psychosoziale Indikation gebunden. Sie finden in der Regel in Einrichtungen des "Deutschen Müttergenesungswerkes" statt und werden bei den freien Wohlfahrtsverbänden beantragt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten oder gewähren einen Zuschuss. In geeigneten Fällen bestehen dazu auch weitere staatliche Fördermöglichkeiten.
Kinderkuren werden aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verordnet. Sie sind vorrangig eine Leistung der Sozialversicherung (siehe auch das weitere Informationsangebot beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k140.htm).
Günstige Ferien- und Erholungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Jugendherbergswerk mit ausgewählten Häusern, die für den Aufenthalt von Familien besonders geeignet sind. Über diese Jugendherbergen können ausführliche Informationen angefordert werden (siehe auch das Informationsangebot des Jugendherbergswerks www.djh.de/lvb/bayern/).
Publikationen des Landesjugendamts
Däxl, Inge: Familienbildung, Familienberatung, Familienerholung
BLJA Mitteilungsblatt 2/1998



