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Konzeptionelle Grundlagen zum Fortbildungsauftrag des Bayerischen Landesjugendamtes


Allgemeine Grundlagen

In § 85 Abs. 2, Nr. 1, 2 und 8 SGB VIII wird dem überörtlichen Träger eine allgemeine Zuständigkeit für Beratung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe zugewiesen. Die Aufgabe nach § 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII (Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe) kann auch der örtliche Träger für seinen Wirkungsbereich wahrnehmen (§ 85 Abs. 3 SGB VIII).

Überörtlicher und örtlicher Träger haben die Fortbildung und Praxisberatung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen (§ 72 Abs. 3 SGB VIII), um ihre Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe zu erhalten bzw. zu erreichen (§ 72 Abs. 1 SGB VIII). In diesen Auftrag sind auch die in der Jugendhilfe ehrenamtlich Tätigen einbezogen. Sie sind "... bei ihrer Tätigkeit anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen", das heißt fortzubilden (§ 73 SGB VIII). Beide Träger sollen mit anderen Stellen zusammenarbeiten, insbesondere auch mit "Einrichtungen der Ausbildung für Fachkräfte, der Weiterbildung und der Forschung im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse" (§ 81, Ziff.9 SGB VIII).

Nach den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen ist das Landesjugendamt als überörtlicher Träger prinzipiell für Fortbildungen und Beratungen der Jugendhilfe in Bayern sachlich zuständig, mit Ausnahme der Fortbildung und Fachberatung in der Jugendarbeit sowie damit zusammenhängenden Fragen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes, die dem Bayerischen Jugendring übertragen sind (Art. 16, 19 BayKJHG).

Fortbildungsprofil

  • Alle Veranstaltungen dienen der Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Leistungsstandards der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern.
  • Das Fortbildungsprogramm vermittelt die fachlichen Positionen des Landesjugendamts, um eine qualitative Gesamtentwicklung in der Jugendhilfe zu sichern. Es nimmt dabei Fortbildungsvorschläge aus der Praxis vor Ort und aus den eigenen Fortbildungsveranstaltungen auf (Nachfrageorientierung).
  • Zielgruppe der Fortbildungen sind die bayerischen Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie ehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe. Für jede einzelne Veranstaltung wird die Zielgruppe differenziert festgelegt.
  • Das Kooperationsgebot des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, also die Zusammenarbeit etwa mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schule, Polizei, Gericht u. a. wird nicht nur bei einzelnen Veranstaltungen durch die Öffnung für die verschiedenen Berufsgruppen realisiert, vielmehr erfolgt bereits die Programmplanung soweit als möglich in Abstimmung mit entsprechenden Fortbildungsveranstaltern.
  • Für die Qualität der Fortbildungen sind die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie die Referentinnen und Referenten von zentraler Bedeutung. Sie verfügen über einschlägige Praxiserfahrungen, soziale und persönliche Kompetenzen sowie über spezifisches Fachwissen für die Fortbildung von Fachkräften der Jugendhilfe. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung, sorgen für den Praxisbezug und gewährleisten eine Integration der Ressourcen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Auseinandersetzung mit den Fortbildungsinhalten.
  • Die Umsetzung von Fortbildungsergebnissen liegt in der Verantwortung der Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie bei deren Vorgesetzten, die den Transfer des Gelernten im beruflichen Alltag ermöglichen.
  • Die Auswahl und Belegung der Tagungshäuser erfolgt nach Kriterien, die der Bedeutung des Lernsettings für den Fortbildungserfolg Rechnung tragen.

Programmatische Ziele

Zentrale Bestandteile der Fortbildungs- und Fachberatungsplanung des Landesjugendamtes sind die Feststellung und Analyse des Fortbildungs- und Fachberatungsbedarfs zur Deckung des überörtlichen und des institutionsspezifischen Fortbildungsbedarfs sowie spezifischer arbeitsfeldbezogener Bedarfe einzelner Jugendhilfefachkräfte. Ein überörtlicher Fortbildungsbedarf ist nach Einschätzung des Landesjugendamtes dann gegeben, wenn

  • bestimmte fachliche Standards für einzelne Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe landesweit von Interesse sind,
  • grundsätzliche fachpolitische Zielsetzungen oder die Positionierungen spezieller Entwicklungen in der Jugendhilfe zu klären sind, wie z. B. strukturelle Standards, Umgang mit Sozialdaten,
  • auf regionaler Ebene vereinzelter Bedarf gegeben ist und die Durchführung von Fortbildungen die Möglichkeiten der örtlichen Träger übersteigen.

Die Fachberatungsangebote richten sich an natürliche Organisationseinheiten und haben die Lösung konkreter Probleme der Organisation zum Ziel. Die Umsetzung der konkreten Ergebnisse erfolgt arbeitsplatznah.

Der institutionsspezifische Fachberatungsbedarf kann mit zentralen Fortbildungsmaßnahmen nicht abgedeckt werden. Der Entwicklungs- und Organisationsbedarf der Jugendämter und der Einrichtungen der Jugendhilfe auf konzeptioneller, struktureller, arbeitsorganisatorischer und qualitätssichernder Ebene kann nur spezifisch erfasst und bearbeitet werden.

Zur Deckung spezifischer arbeitsfeldbezogener Fortbildungsbedarfe ist eine Orientierung der Fortbildungsmaßnahmen an dem Anforderungsprofil der Fachkräfte und die Einbeziehung der im Kinder- und Jugendhilfegesetz aufgezeigten Denk- und Lösungsmuster wie zum Beispiel die Paradigmen Prävention, Partizipation und Stärkung der Verantwortung der Familie erforderlich.  

Wesentliche Bestandteile des Fortbildungs- und Fachberatungsangebots sind neben der Vermittlung von Informationen und Anregungen zum fachlichen Diskurs die Einleitung von Positions- und Zielklärungsprozessen. Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahmen zielen auf die Vertiefung und Sicherung jugendhilferelevanter Kompetenzen ab. Als jugendhilferelevante Kompetenzen werden die Ressourcen einer Fachkraft betrachtet, die eingesetzt werden, um im einem bestimmten Kontext der Jugendhilfe ein spezifisches Ziel zu erreichen. Neben der jugendhilfe-fachlichen Kompetenz sind dies die institutionelle und die instrumentell-personale Kompetenz (vgl. Jahresbericht BLJA 1995 S. 66 f).

  • Jugendhilfe-fachliche Kompetenz wird insbesondere durch die Vermittlung von spezifischen sozialpädagogischen und verwaltungstechnischen Vorgehensweisen im jeweiligen Aufgabengebiet erweitert. Dabei besteht der Anspruch, der Komplexität von Sachverhalten und Situationen im Einzelfall Rechnung zu tragen, auf rechtliche, psychologische und weitere Zusammenhänge einzugehen und die speziellen Erfordernisse zur Problemlösung herauszustellen.
  • Institutionelle Kompetenz wird u.a. über die Auseinandersetzung mit den Strukturen und Funktionen der hilfeleistenden Organisationen, den Rahmenbedingungen für die Erbringung der Hilfe und der Klärung des gesellschaftlichen Kontexts angestrebt.
  • Die instrumentell-personale Kompetenz wird insbesondere durch die Befähigung zu kooperativen und kollegialen Verhaltens und durch Reflexion und Überprüfung des beruflichen Handelns gefördert.

Jugendhilfekompetenz insgesamt ist einerseits erkennbar an der Qualität und am Umfang des Wissens und des Verständnisses der Fachkraft und der Institution hinsichtlich des Dienstleistungsgedankens, der sozialen und rechtlichen Strukturen und der sozialpolitischen Aufträge auf Bundes- und Landesebene, sowie andererseits an der Handlungs- und Problemlösungsfähigkeit der Jugendhilfefachkräfte. Grundlage für die Vertiefung und Sicherung von Kompetenzen ist die Erweiterung des impliziten (persönlichen, nicht allgemein formulierbaren) Erfahrungs- und Handlungswissens, des expliziten (ausdrücklich formulierten) Erklärungswissens sowie des Erschließungswissens der Jugendhilfefachkräfte bei den Fortbildungsangeboten.

In der Fortbildung von Jugendhilfefachkräften wird insbesondere die Vertiefung der instrumentell-personalen Kompetenz berücksichtigt. Durch die Aktualität der Informationen und des vermittelten Wissens bei Fortbildung und Fachberatung erhalten die Fachkräfte und Institutionen der Jugendhilfe die Möglichkeit, eigene Standpunkte neu zu begründen, deren fachliche Konsensfähigkeit zu überprüfen und Unterstützung und Absicherung für ihr berufliches Handeln zu erreichen.

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bei den Maßnahmen für Fortbildung und Fachberatung

Die Qualitätsentwicklung für Fortbildung und Fachberatung erfolgt im Landesjugendamt mit Instrumenten der Selbstevaluation. Das heißt, die Fortbildungs- und Fachberatungsplanung, in Teilen auch deren praktische Umsetzung, werden systematisch von den mit diesen Aufgaben befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesjugendamt ausgewertet, bewertet und weiterentwickelt. Unter fachspezifischen Gesichtspunkten wird sowohl der Grad der Einhaltung von erwachsenbildnerischen Standards bewertet als auch die Qualität der in Fortbildung und Fachberatung dargelegten Inhalte (Maßstab "Jugendhilferelevanz").

Für die vom Landesjugendamt erbrachten mittelbaren und unmittelbaren Leistungen, also auch für die Fortbildungs- und Fachberatungsleistungen, wird die Definition von Qualitätsstandards, die Beschreibung der Qualitätssicherung und die Einführung der notwendigen Controllingverfahren erarbeitet. Die vorliegende Fortbildungskonzeption stellt dafür die fachliche Grundlage dar. Sie wird durch die jeweils aktuellen fachpolitischen Zielvorgaben im Sinne kurz- und mittelfristiger Arbeitsziele ergänzt.

Konzept-/Programmqualität
Grundsätzlich: Beruhen die Tätigkeiten auf systematischen Planungsgrundlagen? Gibt es eine Konzeption, die Aussagen zu erwartbaren Leistungen und Zielen macht, diese nachvollziehbar begründet und damit Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und den Erfolg schafft? Welche Standards gibt es dabei?
Programmbezogen:

  • Liegen wir richtig bei der Bedarfsermittlung und -feststellung? (Wer ermittelt? Wie wird ermittelt? Was wird inwieweit ermittelt?) Entsprechen die angebotenen Themen/Beratungen dem Bedarf? (u. a. interne Umfrage im LJA, Anfragen aus der Beratungspraxis, Teilnehmerzahlen).
  • Stimmt die Verbindung von Thema und Zielgruppe? Haben wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für deren Fortbildung wir zuständig sind, erfasst? Welche Ämter und Einrichtungen haben wir beraten? (statistische Auswertungen).
  • Haben wir einen ausreichenden und fachlich optimalen Stamm an Kursleiterinnen und Kursleitern, Referentinnen und Referenten, Fachberaterinnen und Fachberatern? (regelmäßige Abfrage und Dokumentation der Leistungsprofile der Honorarkräfte)
  • Wo besteht Bedarf, die fachlichen Positionen des Landesjugendamtes näher zu bestimmen? Bei welchen Anlässen/ in welchen Veranstaltungen sollen sie transportiert werden? (Zusammenarbeit Sachgebiet Fortbildung und andere Sachgebiete in der Konzeptionierung von Veranstaltungen und Beratungen)
  • Entspricht die Konzeptentwicklung für die einzelnen Veranstaltungen bzw. Fachberatungen den fachlichen Erfordernissen? (Rückmeldung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und deren Institutionen)

Struktur- und Prozessqualität
Grundsätzlich: Mit welchen Mitteln wird die Konzeption realisiert? Wie wird das Wissen vermittelt?
Programmbezogen:

  • Sind die personellen und finanziellen Ressourcen, unter denen das BLJA seinen Fortbildungsauftrag wahrnimmt, sachgerecht ausgeschöpft und ausreichend?
  • Sind während der Fortbildungsmaßnahme die Bedingungen lernzieladäquat? (Methoden- und Medieneinsatz, Haltung der Kursleitung, Lernatmosphäre, Seminarunterlagen, Gegebenheiten des Tagungshauses)

Ergebnisqualität
Grundsätzlich: Welchen Nutzen bringt die Fortbildung?
Als erfolgreiche, gute Fortbildungsmaßnahme werden die Veranstaltungen bewertet, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Zufriedenheit über die inhaltliche Gestaltung, die Seminarleitung, die Lernatmosphäre und die Übereinstimmung mit den eigenen Erwartungen in einem standardisierten Fragebogen formulieren. Hinzu kommt die schriftliche positive Beurteilung der Veranstaltung durch die Kursleitung.
Fragen zur Überprüfung der Ergebnisqualität sind:

  • Stimmte der Bezug von Fortbildungsinhalten, Zielgruppe und deren berufliche Praxis?
  • Wurden die Aufgabenstellungen sichtbar und nachvollziehbar herausgearbeitet?
  • Erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fortbildungs- und Fachberatungsmaßnahmen durch die angebotenen Informationen und durch die fachlichen Auseinandersetzungsmöglichkeiten Anregungen, ihre Praxis zu verändern?

Das Landesjugendamt verfolgt darüber hinaus den Anspruch, mit seinen Fortbildungen und seinem Fachberatungsangebot Entwicklungs- und Innovationsimpulse für die Praxis zu geben. Dazu werden im jeweiligen Programm die Fortbildungsziele definiert, bei der Fachberatung werden die Entwicklungsziele mit den Beteiligten vor Beginn der Beratung herausgearbeitet, sie werden während der Maßnahme mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemäß der konkreten Arbeitsvorhaben modifiziert und es werden bei Bedarf im Kurs und bei den Fachberatungen generell gemeinsam Umsetzungsschritte erarbeitet, so dass ein Transfer der Fortbildungsergebnisse in die Praxis erfolgen kann.


Strukturen und Funktionen von Fortbildung

Weiterbildung wird in Anlehnung an die Definition im Strukturplan für das Bildungswesen 1970 als Oberbegriff für organisiertes beruflich orientiertes Lernen Erwachsener nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und nach Aufnahme einer Berufstätigkeit verwendet. Weiterbildung umfasst Fortbildung, Umschulung und Erwachsenenbildung. Fortbildung und Umschulung sind primär beruflich orientiert, während Erwachsenenbildung auf eine allgemeine, politische, personenbezogene, kulturelle und wissenschaftliche Bildung ausgerichtet ist. Aus Gründen der terminologischen Einheitlichkeit mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und dem dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch wird der Begriff Fortbildung verwendet.

Einführungsfortbildung:
Sie vermitteln grundlegendes Wissen für spezielle Arbeitsfelder, das nicht während der Ausbildung erworben werden konnte. Speziell für die Zielgruppe "ehrenamtlich Tätige" sind diese Fortbildungen von Relevanz. Sie ersetzen jedoch keinesfalls die zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter notwendigen Einweisungen vor Ort.

Aktualisierungs- oder Anpassungsfortbildung:
Nur durch eine ständige Erweiterung bzw. Vertiefung des Wissens können berufliche Qualifikationen erhalten werden. Aktualisierungsfortbildungen dienen deshalb der Auffrischung und Erweiterung des in der Ausbildung erworbenen Wissens. Sie beziehen sich auf neueste "wissenschaftliche" Erkenntnisse und greifen Diskussionen der Jugendhilfe auf. Angesichts des Aufgaben- und Stukturwandels kommt diesen Fortbildungen ein hoher Stellenwert zu.

Innovationsfortbildung:
Viele Veränderungsprozesse in Organisationen erfordern eine Offenheit für einen grundlegenden Wechsel sowohl der Einstellungen und Haltungen als auch der Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gänzlich neue Wissensgebiete (z. B. Betriebswirtschaft, EDV und anderes) müssen in die Arbeitsfelder der Jugendhilfe integriert werden. Die Anforderung, gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu antizipieren und hierfür im Bereich Jugendhilfe fachliche Lösungswege zu beschreiben, ist Aufgabe dieser Fortbildungen.

Förderungsfortbildungen:
Sie zielen auf die Vorbereitung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, höherwertige Aufgaben (im Sinne des Laufbahn- bzw. Tarifrechts) und Funktionen zu übernehmen. Diese Fortbildungen werden in der Regel mehrteilig angeboten und mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Bedeutung und Formen beruflicher Fortbildung

Fortbildung dient der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Leistungsfähigkeit und der Wahrung der Chancen einer erfolgreichen beruflichen Weiterentwicklung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe. Sie unterstützt die persönliche Bewältigung der beruflichen Anforderungen. Fortbildung ist damit eine gezielte, auf bestehende und zukünftige Anforderungen eines Arbeitsplatzes ausgerichtete Qualifizierungsmaßnahme, die die Bedürfnisse und persönlichen Ziele des Mitarbeiters berücksichtigt. Aufgabe von Personalentwicklung ist es, die Potentiale des einzelnen Mitarbeiters regelmäßig zu analysieren, weiter zu entwickeln und so einzusetzen, dass sie optimal zur Aufgabenerfüllung der Organisation beitragen. Dementsprechend besteht für den einzelnen Mitarbeiter eine Verpflichtung zur Fortbildung (vgl. §  55 Abs. 2 LbV).

Mit seinem zentralen überörtlichen Fortbildungsangebot unterstützt das Landesjugendamt nicht nur die berufliche Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern und bei freien Trägern, sondern es leistet einen Beitrag zur Sicherstellung von spezialisiertem Fachwissen und zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Bayern (Arbeitsfeldentwicklung). Fortbildung und Personalentwicklung tragen dazu bei, langfristige organisationsumfassende Veränderungsprozesse so zu gestalten, dass die Aufgaben und Ziele effektiver und effizienter erreicht werden können. Dies setzt voraus, dass die spezifischen Fortbildungsbedarfe der Organisation systematisch ermittelt und dokumentiert, die Fortbildungsaktivitäten sorgfältig ausgewählt und die Ergebnisse auf ihre Umsetzbarkeit überprüft werden. 

Das Landesjugendamt erfüllt diese Aufgaben nicht nur mit einer differenzierten Palette an Fortbildungsveranstaltungen (vor allem Kurse und Fachtagungen, siehe Veranstaltungsformen) sondern auch durch Fachberatung (siehe Fachberatungskonzept). Aufgabe der örtlichen Trägers ist es - neben den Einführungsfortbildungen - durch Supervision die Arbeitsleistung und -motivation der Jugendhilfefachkräfte zu fördern. Supervision als eine Form von Fortbildung ist dort veranlasst, "wo es um die Klärung und Kontrolle von Klientenbeziehungen geht" (vgl. Jahresbericht BLJA 1995 S. 65f).


Zielgruppen für die Fortbildung des Landesjugendamtes

Das Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes richtet sich vorrangig an hauptberuflich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe in Bayern. Es ist offen für die Fachkräfte öffentlicher und freier Träger. Dabei liegt der Schwerpunkt bei den sozialpädagogischen Fachkräften, die mit Aufgaben der Jugendhilfe im engeren Sinn befasst sind und die in das Verwaltungshandeln öffentlicher Jugendhilfeträger eingebunden sind. Angebote zu arbeitsfeldübergreifenden Kernkompetenzen wie Gesprächsführung und Beratung richten sich an alle Fachkräfte der Jugendhilfe mit pädagogischen Aufgaben. Haben Fortbildungen überwiegend die Qualifikation personaler Kompetenzen und die theoretische Fundierung des Erfahrungswissens als Ziel, erfolgt eine Ausdifferenzierung der sozialpädagogischen Berufsgruppe auch geschlechtsspezifisch. Für die Zielgruppe Verwaltungsfachkräfte in der Jugendhilfe ist primär die Bayerische Verwaltungsschule zuständig. Hieraus erklärt sich der relativ geringe Umfang an Angeboten für Verwaltungsfachkräfte. Als eigene Zielgruppe werden sie mit den Angeboten des Landesjugendamts dann berücksichtigt, wenn eine pädagogisch-beratende Funktion mit ihrer Aufgabe verbunden ist, zum Beispiel bei der Tätigkeit als Vormund oder Pfleger (§ 53 Abs. 2 SGB VIII) bzw. Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft nach § 55 SGB VIII. Regelmäßig steht den Verwaltungskräften ein gemeinsames Angebot mit der Zielgruppe sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung (thematisiert werden dabei vor allem Fragen des unterschiedlichen Auftrages und der Kooperation).

Leitungskräfte der unterschiedlichsten Ebenen werden als eigene Zielgruppe angesprochen und sie erhalten entsprechend der Bedeutung ihrer Führungsaufgaben ein eigenes Angebot.

Inwieweit und in welcher Form verantwortlich ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe vom Landesjugendamt fortgebildet werden, wird bei der jährlichen Entwicklung des Fortbildungsprogramms konkretisiert. Vom Grundsatz her handelt es sich hierbei um eine Zielgruppe, die vorrangig in der Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe engagiert ist bzw. von den örtlichen Jugendämtern betreut wird. In bestimmten Einzelbereichen wie bei der Pflege- und Adoptionsvermittlung werden sie über hauptberufliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erreicht. Ausgewählte Personenkreise werden dann im Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes berücksichtigt, wenn für sie keine anderweitigen Fortbildungsmöglichkeiten bestehen und es sich um besonders bedeutsame Funktionsbereiche handelt. Hierzu zählen zum Beispiel die Mitglieder des örtlichen Jugendhilfeausschusses, denen alljährlich Arbeitstagungen zur Befassung mit grundsätzlichen Jugendhilfethemen angeboten werden. Denkanstöße und neue Möglichkeiten für die Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen auch von dem seit 1998 vom Landesjugendamt verantworteten Programm für "Netz für Kinder"-Gruppen aus. Ehrenamtliche in selbstorganisierten Einrichtungen oder Verbänden Tätige haben in eigener Sache sehr oft ein Expertentum entwickelt und haben ein Interesse, ihr Wissen zu teilen. Ein geeignetes Fortbildungssetting kann unter Umständen zum wechselseitigen Wissenstransfer von hauptberuflich in der Jugendhilfe tätigen Fachkräften und von Betroffenen, ehrenamtlich in Selbsthilfegruppen Tätigen, beitragen.

Das Landesjugendamt veranstaltet bedarfsweise mit anderen Stellen und Einrichtungen gemäß § 81 SGB VIII gemeinsame Fortbildungen für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und (zum Beispiel) mit Lehrerinnen und Lehrern (schulischer Bereich), Mitarbeitern aus Einrichtungen der Gesundheitsdienste oder der Justiz. Besondere Bedeutung kommt dieser Zusammenarbeit bei der Durchführung von Fachtagungen zu, da es hier in der Regel immer auch um die Berücksichtigung interdisziplinärer Arbeitszusammenhänge und Erkenntnisse geht.

Zielgruppen der Fortbildung des Landesjugendamts (Grafik) 
 

Fortbildungsplanung und Bedarfsklärung

Das jährliche Fortbildungsangebot des Landesjugendamts wird systematisch geplant. Es beruht auf differenzierten Bedarfsanalysen. Die Umsetzung (Durchführung) erfolgt gemäß anerkannter Grundlagen und Prinzipien der Erwachsenenbildung.

Die Planung umfasst drei Phasen: die Phase der Vorbereitung, der Durchführung und der Evaluation. Jede dieser drei Phasen stellt eine quantitativ und qualitativ überprüfbare Einheit mit spezifischen Planungszielen und -schritten dar.

Phase der Vorbereitung:
Grundsätzlich: angemessene Gewichtung und Integration der Aspekte Bedarfsorientierung und Nachfrageorientierung bei der Festlegung der Fortbildungsthemen, Steuerung der Kursqualität, insbesondere durch die Auswahl von geeigneten Kursleiterinnen und Kursleitern sowie durch eine gemeinsame Konzeptentwicklung einzelner Veranstaltungen;
Programmbezogen:

  • Bedarfsermittlung, -analyse, -bewertung und -feststellung in Bezug auf Fortbildungsthemen, -inhalte, -formen und -methoden;
  • inhaltliche (konzeptionelle) Entwicklung einzelner Fortbildungsmaßnahmen;
  • Klärung der Position des Landesjugendamtes zu den Fortbildungsmaßnahmen;
  • aussagekräftige Ausschreibung der Angebote im Programmheft (Definition von Zielen, Angaben zu Inhalt, Zielgruppe);
  • Erfassung der schriftlichen Anmeldungsdaten insbesondere bezüglich "Arbeitsfeld" und "Erwartungen";
  • Zusammenstellen der Kursteilnehmergruppen;

Phase der Durchführung:
Grundsätzlich: die teilnehmer-, praxis- und ergebnisorientierte Unterstützung des "ganzheitlichen" Lernprozesses durch fachlich, persönlich und methodisch qualifizierte Kursleiterinnen und Kursleiter sowie durch ein geeignetes Fortbildungssetting;
Programmbezogen:

  • Unterstützung der Kursleitung/des Lernprozesses durch Umsetzungshilfen bei der Anwendung didaktischer Prinzipien der Erwachsenenbildung;
  • Hinweise und Vorschläge zur Methodenvielfalt, zum Medieneinsatz, zur Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und -techniken;
  • inhaltliche Unterstützung durch Positionspapiere und Veröffentlichungen des Landesjugendamts zum jeweiligen Fortbildungsthema;
  • Einflussnahme auf die Gestaltung des Lernumfeldes durch Absprachen mit dem Tagungshaus (z. B. Raumnutzung, Flexibilisierung der Essenszeiten);

Phase der Evaluation und Modifikation:
Grundsätzlich: Weiterentwicklung der Qualität des jährlichen Fortbildungsangebots durch Ziel- und Leistungsüberprüfung und durch Bewertung der Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Veranstaltungen sowie des unmittelbaren und mittelbaren Erfolgs der Bildungsmaßnahme (unmittelbarer Erfolg ist die positive Einschätzung der Einzelmaßnahme durch die teilnehmenden Fachkräfte, die Kursleitung und das Landesjugendamt; mittelbarer Erfolg beinhaltet eine gelungene Umsetzung des bei der Veranstaltung Gelernten in den Arbeitsalltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den sog. Transfererfolg, gleichzeitig aber auch eine Nachhaltigkeit der in einem Kurs vermittelten Informationen.).
Programmbezogen:

  • Unmittelbarer Fortbildungserfolg und Zufriedenheit der Fortbildungsteilnehmer und -teilnehmerinnen mit den Fortbildungsmaßnahmen sind abhängig von der Qualität der Planung und Durchführung (zu diesen Leistungen erfolgt am Kursende die schriftliche Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer);
  • die Kursleitung schätzt in ihrem schriftlichen Bericht den Kurserfolg ein (Kriterien dafür sind: Kursinhalte, Erreichung der angestrebten Ziele);
  • das Landesjugendamt als Veranstalter von Fortbildung gleicht kontinuierlich jeweils nach Kursende die im Programmheft genannten Kursziele und Leistungsversprechen mit den Erwartungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und mit den erbrachten Leistungen ab;
  • berechtigte Kritik und Verbesserungsvorschläge werden bei der Programmplanung im Folgejahr berücksichtigt.

Nicht nur der unmittelbare Erfolg einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme, sondern auch der mittelbare Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Fortbildung muss überprüfbar sein. Es erscheint sinnvoll, dass neben der Bewertung des Fortbildungserfolgs durch die teilnehmenden Fachkräfte in der Veranstaltung selbst einige Zeit nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme vom Dienstherrn und den betroffenen Fachkräften der Transfererfolg bewertet wird (ein entsprechendes Verfahren ist in Vorbereitung).

Anforderungskriterien an Kursleiterinnen und Kursleiter

Kursleiterinnen und Kursleiter sind für den Verlauf, für die Inhalte und für die methodische Gestaltung sowie für die Steuerung des Gruppenprozesses verantwortlich. Referentinnen und Referenten übernehmen während eines Kurses die Verantwortung für einen abgegrenzten Teil, z. B. für den theoretischen Input zu einem Thema. Sie sind nur für substantielle fachliche Beiträge zuständig. Die Kursleiterinnen und -leiter beschreiben nach Vorgaben des Landesjugendamts die Ziele, Inhalte und Zielgruppen ihres jeweiligen Kurses und machen einen schriftlichen Vorschlag für die Formulierung des Ausschreibungstextes im Jahresprogrammheft des Landesjugendamts.

Gemeinsam mit den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern greift die Kursleitung während der Fortbildung spezifische Fragestellungen und aktuelle Probleme aus der Jugendhilfe-Praxis auf. Im Vordergrund ihrer Aufgabe stehen die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und die Herstellung des Praxisbezugs, die Förderung des fachlichen Austauschs sowie die Anregung zu Kooperation. Dabei werden in Abgrenzung zu theoretischen Ansätzen lösungs- und ergebnisorientierte Konzepte zugrundegelegt. Die Kursleiterinnen und -leiter verpflichten sich, die fachlichen Standpunkte des Landesjugendamts zu vermitteln; dazu verwenden sie u. a. die Veröffentlichungen des Landesjugendamts.

Für jeden Kurs erstellen die Kursleiterinnen und -leiter eine schriftliche Auswertung des Kursverlaufs (siehe Kursbericht im Anhang). Außerdem stellen sie die von ihnen erarbeiteten an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgehändigten Kursunterlagen dem Landesjugendamt zur Verfügung.

Fachliche Kompetenz:
Die Kursleiterinnen und Kursleiter verfügen über Fachwissen und Erfahrungen aus der Praxis der Jugendhilfe sowie über aktuelle Kenntnisse in den jeweiligen speziellen Jugendhilfebereichen. Diese umfassen sozialpädagogische Fach- und Rechtskenntnisse des SGB VIII sowie angrenzender jugendhilferelevanter Gesetze (BGB, JGG o. ä.). Außerdem sind die Organisationsstrukturen der Jugendhilfe wie Zuständigkeit, Arbeitsabläufe, Kooperationen bekannt. Die Kursleiterinnen und –leiter kennen den Fortbildungsauftrag des Landesjugendamts und vertreten die fachlichen Standpunkte des Landesjugendamts.

Methodische Kompetenz:
Die methodische Kompetenz der Kursleiterinnen und -leiter basiert auf Wissen und Erfahrungen aus der Erwachsenenbildung. Die eingesetzten Methoden berücksichtigen die Prinzipien der Teilnehmerorientierung, der Praxis- und Ergebnisorientierung. Der Grundsatz des selbstgesteuerten Lernens wird verfolgt durch Reflexion, Kommunikation und Interaktionsarbeit. Durch einen strukturierten Aufbau und methodische Gestaltung der Lerninhalte wird der Lernprozess unterstützt. Kenntnisse über Gruppenverhalten und Gruppenprozesse sowie Lernen in Gruppen sind vorhanden und können zur Begleitung und Lenkung der Gruppen- und Lernatmosphäre angewandt werden.

Soziale und persönliche Kompetenz:
Erfolgreiche Fortbildung setzt insbesondere folgende soziale und persönliche Fähigkeiten voraus:

  • Flexibilität
  • Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • rhetorische Fähigkeiten
  • Kooperationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit.

Die Kursleitung wird in der Regel von zwei Kursleiterinnen/-leitern wahrgenommen. Dieses Prinzip ermöglicht, eine Realisierung der an die Kursleitung gestellten Erwartungen hinsichtlich ihrer fachlichen, methodischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen. Durch die Leitung im Team besteht die Möglichkeit, jeweils eine Kursleiterin/-leiter aus der Jugendhilfepraxis sowie aus dem Bereich der Fortbildung zusammenzubringen, um beide Komponenten, Praxisbezug und erwachsenenbildnerische Kompetenzen, zu erfüllen. Die Kursleitung unterstützt sich wechselseitig in ihrer Leitungsfunktion, indem sie sich die Aufgaben teilt, die Verantwortung für den Kursablauf gemeinsam trägt und sich Feedback gibt. Die Zweier-Leitung sichert die intensivere Begleitung von Übungs- und Beratungsprozessen in der Gruppe. Nach Möglichkeit sollte das Leitungsteam mit einer Frau und einem Mann besetzt sein. In der Regel sollte im Leitungsteam mindestens eine/ein Kursleiterin/-leiter bereits Fortbildungen für das Landesjugendamt durchgeführt haben. Wird die Kursleitung durch eine Person wahrgenommen, ist sicherzustellen, dass sowohl die beschriebene Fachkompetenz als auch die notwendigen erwachsenenbildnerischen Erfahrungen vorhanden sind.

Die fachliche und persönliche Eignung der Kursleiterinnen und -leiter wird anhand von Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebietes Fortbildung geprüft. Die Bewerbungsunterlagen enthalten Angaben über Berufsausbildung, Studium, Zusatzausbildung, praktische Tätigkeiten. In dem persönlichen Gespräch werden die fachliche Einstellung, erwachsenenbildnerische Erfahrungen sowie das persönliche Auftreten beurteilt. Bei Bedarf werden zu diesem Gespräch Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen anderer Sachgebiete des Landesjugendamtes hinzugezogen. Auf Grundlage der hier beschriebenen Kriterien entscheidet der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des Sachgebiets Fortbildung über die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers; in Zweifelsfällen in Absprache mit der Sachgebietsleitung.

Inhalte des Kursprogramms

Das Kursprogramm des Landesjugendamts orientiert sich am Anforderungsprofil und am Fortbildungsbedarf der in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigen Fach- und Führungskräfte. Das Anforderungsprofil leitet sich in wesentlichen Bestandteilen aus den Bestimmungen des SGB VIII ab und ist in Verbindung mit den jeweiligen Aufgabenschwerpunkten der Jugendhilfeträger zu setzen.
Der Fortbildungsbedarf wird sowohl im Rahmen von Personalentwicklung individuell vor Ort geklärt als auch zielgruppenspezifisch im Rahmen von Fortbildungsplanung bei den unterschiedlichen überörtlichen Fortbildungsträgern - neben dem Landesjugendamt sind in Bayern für die Qualifizierung von Jugendhilfefach- und Führungskräften der Bayerische Jugendring, die Bayerische Verwaltungsschule, die Aktion Jugendschutz sowie die verschiedenen Fortbildungsanbieter in Trägerschaft der freien Jugendhilfe zuständig.

Das Landesjugendamt hat im Verlauf eines umfassenden Bedarfsermittlungsverfahrens die Themenkomplexe festgehalten, für die es im Bereich seiner Zuständigkeit Fortbildungsbedarfe sieht und es hat diese Bedarfe näher bestimmt und kategorisiert.

Übersicht zum Basisangebot

Bestimmung und Kategorisierung des Fortbildungsbedarfs (Grafik)

Das Basisangebot wurde zunächst für einen Planungszeitraum von vier Jahren festgelegt.

Das "Basisangebot" zur Abdeckung des Grundbedarfs verschafft Planungssicherheit
Mit dem regelmäßigen Angebotsturnus des Basisangebots soll die Planungssicherheit für spezifische Qualifizierungen der Fachkräfte der Jugendhilfe verbessert werden. Die Regelhaftigkeit des Basisangebots soll die Jugendämter sowie die freien Träger - unabhängig vom aktuellen Fortbildungsprogramm - in ihrer mittelfristigen Personal- und Organisationsentwicklung unterstützen. Darüber hinaus können die Mitbewerber im Fortbildungsbereich der Jugendhilfe die staatliche Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich ablesen und entsprechend mit eigenen Angeboten das Spektrum von Fort- und Weiterbildungen ergänzen bzw. erweitern.
Die Attraktivität von Fortbildung besteht im hohen Maße in ihrer Aktualität. Deshalb werden alle "weiteren Fortbildungsbedarfe" jährlich neu ermittelt und in den "Offenen Planungsbereich" aufgenommen.
Vom Kursangebot im Offenen Planungsbereich kann erwartet werden, dass es Wissen erneuert, aktuelle Aspekte zu grundlegenden Fragen der Jugendhilfe aufzeigt und dass es zu innovativen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe anregt. In diese Kategorie werden die Themen aufgenommen, für die nach Einschätzung des Landesjugendamts eindeutig ein Bedarf gegeben ist, die aber wegen einer verhältnismäßig kleinen Zielgruppe nur sporadisch berücksichtigt werden können wie z. B. das Thema "Anti-Aggressivitätstraining". Ebenso erscheinen in einem nicht festgelegten Turnus im Offenen Planungsbereich Kurse, die hoch komplexe Fragestellungen behandeln und für die es noch nicht (jedenfalls nicht in dem Maße wie beim Basisangebot) ausreichend abgestimmte fachliche Positionen gibt, die aber gleichwohl einem besonderen Bedarf Rechnung tragen wie z. B. Kurse zu "§ 35a SGB VIII".

Allgemeine Zielsetzung und Qualifizierungsschwerpunkte des Kursangebots
Leitziel aller Angebote ist es, über die Vermittlung von fachspezifischem Wissen und Können zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen. Dabei wird besonderer Wert auf das Erreichen von aufgabenbezogener Handlungssicherheit und auf die Erweiterung und Vertiefung folgender Kompetenzen gelegt:

  1. jugendhilfe-fachliche und institutionelle Kompetenz bezieht sich vorrangig auf die Aufgaben und Leistungsanforderungen, die sich für die Jugendhilfe aus den Vorschriften nach dem SGB VIII und anderen sozialrechtlich relevanten Normen ergeben.
  2. instrumentell-personale Kompetenz ist von unmittelbarer Bedeutung für die Konzeptionierung und Überprüfung des beruflichen Handelns und befähigt zu kooperativem und kollegialem Verhalten.
  3. Führungskompetenz beinhaltet die Fähigkeit, fachliche Ressourcen und persönliche Führungsinstrumente so einzusetzen, dass die Beteiligung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der perspektivischen Weiterentwicklung der Jugendhilfeorganisation erreicht werden kann.

Besonderheiten
Wegen besonderer Konstellationen bei der Zielsetzung und den Zielgruppen werden manche Themen auch bei gegebener grundlegender oder aktueller Relevanz für die Kinder- und Jugendhilfe nicht als Basisangebot oder im Offenen Planungsbereich ausgeschrieben. So z. B. die Verpflichtung der öffentlichen Jugendhilfeträger zur Kooperation und zur Jugendhilfeplanung. Diese Themen sind im jährlichen Programmheft des Landesjugendamts unter der Rubrik Fachtagung oder auch als fortlaufendes Thema eines kontinuierlich geführten Workshops zu finden.

Didaktische und methodische Prinzipien der Fortbildung

Das Beachten von didaktischen und methodischen Prinzipien ist besonders wichtig für den Lernerfolg und für die Umsetzung von Zielen und Inhalten, die in mehrtägigen Kursen vermittelt werden. Hier sind wegen der starken Dynamik des Gruppenprozesses und der Einbindung der Praxiserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezielte Methoden zur Informationsverarbeitung und zur Modifikation von Einstellung und Verhalten einzusetzen. Die nachfolgend genannten Prinzipien beziehen sich schwerpunktmäßig auf das Kursangebot.

Das Prinzip des selbstgesteuerten Lernens
Fortbildungen des Landesjugendamtes schaffen Bedingungen für selbstorganisiertes und -gesteuertes Lernen. Sie planen und gestalten den Lernprozess zeitlich und inhaltlich in Form von Lernfragen, Übungen, Hilfen und Beratung. Fortbildner und Fortbildnerinnen ermöglichen " ... Prozesse der selbsttätigen und selbständigen Wissenserschließung und -aneignung." (Arnold, R., Weiterbildung, Ermöglichungsdidaktische Grundlagen, München 1996, Seite 99). Selbstgesteuertes Lernen erhält bei der beruflichen Fortbildung von Fachkräften auch in der Jugendhilfe besondere Bedeutung. Um durch Fortbildung eine Kompetenzsteigerung im Umgang mit unerwarteten Anforderungen und neuen Problemlösungen zu erreichen, setzt Fortbildung auf teilnehmerzentrierte und kommunikative Arbeitsmethoden.

Das Verhältnis von Lernzielen und Methoden:
Methodische und didaktische Prinzipien dienen der Umsetzung von Lernzielen. Sie sind "helfende" Verfahrensweisen, die in Lernphasen und –schritten die in den Zielen beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erreichbar machen. Sie vermitteln Inhalte und berufliche Erfahrungen in einer lebendigen Lernsituation und sie gestalten den erforderlichen Spannungsbogen im Lernprozess unter Berücksichtigung der Lerninteressen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

Die Gestaltung des Lernprozesses durch Methoden
Fortbildung für Fachkräfte der Jugendhilfe im Sinne handlungsorientierten Lernens hat die Verknüpfung fachspezifischer Inhalte mit den jeweils vorhandenen Denk-, Handlungs- und Fragehorizont der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu gewährleisten. Der variable Einsatz verschiedenster Veranstaltungsformen und Arbeitsmethoden dient der Erschließung und Übung von Handlungskompetenzen bereits im Fortbildungsprozess.

Die Bedeutung der systemischen Perspektive:
Die vielschichtigen Aufgabenstellungen in der Jugendhilfepraxis erfordern systemisches Denken. Die Komplexität der beruflichen Anforderungen in der Jugendhilfe lässt sich nicht in einfachen Modellen abbilden. Die Jugendhilfepraxis ist konfrontiert mit spontanen Handlungen der Hilfesuchenden im Einzelfall und mit der Dynamik, Heterogenität und Pluralität der gesellschaftlichen Entwicklungen im allgemeinen. Diesen Umständen trägt u. a. die Theorie des systemisch-konstruktivistischen Ansatzes Rechnung: "Ziel ist... die bewußte Irritation festgefahrener etablierter Deutungen, Bewertungen und Beurteilungen...Vertrautes muß verfremdet, angeblich Bewährtes in Frage gestellt und Überliefertes neu bedacht werden, wenn Systeme, die ja in mentalen Präsentationen ihrer Mitglieder wurzeln, wandlungsbereit und lernfähig bleiben sollen" (ebd., Seite 86).

Ganzheitliches Lernen
Moderne berufliche Fortbildung sieht im wesentlichen als Aufgabe, die Moderation selbstgesteuerten Lernens sicher zu stellen. Denn: "Lernen ist zugleich Handeln. Lernen ist eine vielseitige Tätigkeit an der unser ganzer Körper beteiligt ist." (Siebert, H., Didaktisches Handeln in der Erwachsenenbildung, 2. Auflage, Neuwied 1997, S. 157; siehe Abb. 4). Daraus erwächst an Fortbildungsanbieter die Anforderung, im Lernprozess ganzheitliches Lernen zu organisieren. "Handlungen sind in Wahrnehmungen und Denken eingebettet" (ebd., Seite 158). Ganzheitliches Lernen richtet sich auf diesen Zusammenhang des Handelns, Denkens und Fühlens. Es ermöglicht neue Perspektiven und Bewertungen von beruflichen Zusammenhängen und vermittelt neue Erkenntnisse. Es zielt auch auf die berufliche Selbstreflexion und bezieht dabei die Biographie, die Lebenswelt, die Lernerfahrungen und berufliche Anforderungen wie den Umgang mit Widersprüchen, das Ertragen von Dissens und das Ausbalancieren von Ansprüchen (Ambiguität) ein.

Das Prinzip der Teilnehmerorientierung umfasst:

  • die Berücksichtigung der subjektiven und sozio-biografischen Bedingungen des individuellen Lernprozesses (Identitätsbezug für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen);
  • die Einbindung von Kompetenz und Autonomie des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Gestaltung des Lernprozesses (Partizipation);
  • die Selbststeuerung des individuellen Lernprozesses über die aktive Rolle des/der Lernenden.

Das Prinzip der Praxisorientierung meint:

  • die systematische und geplante Einbettung der beruflichen Aufgabenstellungen und Erfahrungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Lernprozess;
  • die Erprobung von Handlungsalternativen im Fortbildungsprozess;
  • die strategische Ausrichtung der Veranstaltungsinhalte auf die Transfermöglichkeiten in den beruflichen Alltag;
  • die Förderung von kollegialen landesweiten und institutionsübergreifenden Kontakt- und Kooperationsbeziehungen.

Die didaktische Orientierung auf handlungsrelevante Ergebnisse - Ergebnisorientierung - zielt auf:

  • die organische Entwicklung von aufeinander aufbauenden Erkenntnissen;
  • Handlungssicherheit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch Förderung und Weiterentwicklung eines fachlichen Konsens;
  • die kritische Vorwegnahme und Diskussion von Umsetzungsfragen in der Praxis;
  • die Multiplikatorenfunktion von Fortbildungsteilnehmer und -teilnehmerinnen in ihrer Institution.

Eine detaillierte und vollständige Aufzählung aller möglichen Methoden ist an dieser Stelle nicht von Interesse. Die exemplarische Nennung soll lediglich die allgemeinen Prinzipien erläutern; vgl. J. Knoll, Kurs- und Seminarmethoden, Ein Trainingsbuch zur Gestaltung von Kursen und Seminaren, Arbeits- und Gesprächskreisen, 5. Auflage, Beltz, Weinheim 1993. Selbstverständlich verlaufen die Phasen eines Lernprozesses nicht in dieser Weise chronologisch idealtypisch. Vielmehr erfordert ein organischer Lernprozess, die hier getrennten Schritte in jeder Phase neu aufzunehmen und zusammenzuführen.

Tagungshäuser

Die Fortbildungskurse des Bayerischen Landesjugendamtes werden flächendeckend in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken durchgeführt. Unter Beachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses wird eine Auswahl der Tagungshäuser nach folgenden Kriterien getroffen:

  • gepflegte, freundliche Atmosphäre, gute Beleuchtungs- und Verdunklungsmöglichkeit, Raumgröße entsprechend der Teilnehmeranzahl (ca. 3 - 4 qm pro Person), flexible Möblierung, regulierbare Heiz- und Lüftungsanlage, Bodenbelag entsprechend der Anforderungen des Kurses (Teppichboden/Schwingboden), zeitgemäße technische Ausstattung: Metaplantafeln, Flipcharts, Overhead, Video, Fernsehgerät, Kassettenrecorder/CD-Player, PC-Ausstattung mit genügenden Stromanschlüssen.
  • Einzelzimmer mit Nasszelle, Freizeiträume.
  • Vollverpflegung (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen), flexible Essenszeiten, ausgewogene Ernährung, auf Nachfrage vegetarische und/oder diätetische Ernährung.
  • gute Erreichbarkeit, angenehme Umgebung.
     

Das Fachberatungsangebot des Landesjugendamtes

Das im Jahre 1998 erarbeitete neue Konzept für die Fachberatungen des Landesjugendamts trägt der Tatsache Rechnung, dass

  • der Fachberatungsbedarf in der Praxis häufig einer eindeutigen Zuordnung zu den bisherigen Beratungsinstrumenten widerspricht,
  • die Erarbeitung und Definition des Beratungsbedarfs sowie die Planung des Beratungsprojektes wesentliche Beratungsleistungen des Landesjugendamts darstellen,
  • der besondere Charakter der Beratung durch die Fachbehörde (fachliche Position des Landesjugendamtes gegenüber Selbstverantwortung der beratenden Träger) deutlicher werden soll.

Das vollständige Konzept der Fachberatung finden Sie bei Fortbildung. Fachberatung

Konsequenzen der Fortbildungskonzeption des Landesjugendamts

Die Qualität und der Erfolg von Fortbildung werden daran gemessen, ob ihre Angebote dazu beitragen, die notwendigen Kompetenzen von Fachkräften und Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe nachhaltig auszubauen und ob ihre Ergebnisse zum erstrebten Innovationspotential führen. Da der Transfer von Fortbildungsinhalten im wesentlichen von der Jugendhilfeorganisation selbst und von deren Strukturen abhängt (sie können ihn begünstigen oder verhindern), ist jede Fortbildung darauf angewiesen, dass sich die einzelnen Organisationen mit Fragen ihrer Organisations- und Personalentwicklung auseinandersetzen, was letztlich zu einer Konzeptionierung auch der Fortbildung vor Ort führen wird.

Mit der ausführlichen Darlegung der Fortbildungskonzeption soll auch ein Beitrag zur Unterstützung der Fortbildungsplanungsprozesse in den Organisationen der Jugendhilfe geleistet werden. Längerfristig könnte damit auch eine bessere Verzahnung der überörtlichen Fortbildungsangebote mit den konkreten Anforderungen der Jugendhilfepraxis erreicht werden.

Im Landesjugendamt selbst sind die hier vorgelegten Überlegungen zur konzeptionellen Grundlegung der Fortbildungsarbeit nicht nur festgeschriebene Bausteine des im Vorwort bereits erwähnten "Qualitäthandbuchs Fortbildung", das Zug um Zug aus der konkreten Fortbildungsarbeit heraus entsteht. Sie sind darüber hinaus Gegenstand regelmäßiger fachlich geführter Diskussionen, um intern Wege zur Verwirklichung des Anspruchs nach ständiger Qualitätsverbesserung zu finden.

 

Wie kann das Fortbildungsangebot des Landesjugendamts optimal genutzt werden?

Wenn...

  • Fortbildung als strukturelles Element in das Personal- und Organisationsmanagement einer Einrichtung integriert ist und nicht als isolierte Einzelmaßnahme oder quasi zur "Belohnung" gewährt wird.
  • Fortbildung als Instrument gesehen wird, die Organisationsziele zu erreichen.
  • der Fortbildungsbedarf regelmäßig und systematisch ermittelt wird.
  • unterschieden wird zwischen der eigenen örtlichen Aufgabenwahrnehmung und einer überörtlichen Aufgabenerfüllung für die Fortbildung von Mitarbeitern der Jugendhilfe.
  • Fortbildungen sorgfältig für den einzelnen Mitarbeiter ausgewählt werden (Anbieter, Thema, Zielsetzung, Zielgruppe).
  • Mitarbeiter sich auf Fortbildungen vorbereiten können.
  • ein Verfahren in der Organisation eingeführt ist, das die Umsetzungsmöglichkeiten in die Praxis prüft bzw. die Multiplikatorenfunktion der Fortbildungsteilnehmer nutzt.
  • Bedarfsrückmeldungen an das Landesjugendamt erfolgen, sowohl über spezielle Themen als auch zu Veranstaltungsformen.
  • das Fortbildungs-know-how des Landesjugendamtes genutzt wird, um gezielte Fortbildungsveranstaltungen vor Ort zu planen.
  • der Fortbildungsetat sich an den Aufgaben und Zielen der Organisation orientiert.

Literaturverzeichnis zur Fortbildung

Arnold, Rolf (Hrsg.): Qualitätssicherung in der Erwachsenenbildung, 1997

Arnold, Rolf: Weiterbildung, Verlag Vahlen, 1996

Arnold Rolf, Antje Krämer-Stürzl: Zugänge und Methoden zur Evaluierung von Weiterbildung; in: Jörg E. Feuchthofen (Hrsg.): Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Weiterbildung, Neuwied 1995

Arnold Rolf, Antje Krämer-Stürzl: Erfolgskontrolle - Thema professioneller betrieblicher Weiterbildung?; in: Klaus J. Zink: Total Quality Management als integratives Managementkonzept, München 1995

Beywl, Wolfgang: Entwicklung und Perspektiven praxiszentrierter Evaluation. Aus: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, herausgegeben vom Berufsverband Deutscher Soziologen e.V., Heft Nr. 3 /Juli - September 1991, 14.Jahrgang

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Grundsätze für die dienstliche Fortbildung, Köln, 1980

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Landesjugendamt Rheinland: Dokumentation der Arbeitstagung "Innovation durch die Landesjugendämter – neue Aufgaben für Fortbildung und Beratung" für Fortbildner/-innen bei den Landesjugendämtern vom 08.03. – 10.03.1993 Jugendhof Rheinland Königswinter

Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Fortbildung und Praxisberatung in der Jugendhilfe; beschlossen in der 76. Arbeitstagung vom 04.-06.05.1994 in Flehingen

Jahresbericht 1995 des Bayerischen Landesjugendamts. Schwerpunktthema: Das Jugendamt (Dienstliche Fortbildung unter Teil B der Broschüre). Red.: Robert Sauter, München 1996

Knoll, Jörg: Kurs- und Seminarmethoden, 5. Auflage, Weinheim u. Basel 1993

Landeshauptstadt München, Sozialreferat/Stadtjugendamt: Kommunaler Kinder- und Jugendplan, Teilplan 7: Fortbildung und Personalentwicklung; 1996

Liebald, Christiane: Evaluation als Chance. Aus: Blätter der Wohlfahrtspflege (Deutsche Zeitschrift für Sozialarbeit 1+2/1996)

Müller, Kurt R. (Hrsg.): Kurs- und Seminargestaltung. 4. Auflage, Weinheim und Basel 1992

Reischmann, Jost: Erfassung von Weiterbildungs-Wirkungen: Probleme und Möglichkeiten. Aus: Grundlagen der Weiterbildung Heft 4/1993

Thiel, Heinz-Ulrich: Fortbildung von Leitungskräften in pädagogischen Berufen. Weinheim und München 1994

Tietgens, Hans: Reflexionen zur Erwachsenendidaktik, 1992; in: Siebert, Horst: Didaktisches Handeln in der Erwachsenenbildung, 2. Auflage, Neuwied, Kriftel, Berlin 1997 

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