Kurzinformation
Über die Rubrik "Themen und Aufgaben" bieten wir Ihnen grundsätzlich alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe an, Breite und Vertiefung der Information ergeben sich teils aus der Arbeit des Landesjugendamtes selbst, teils aus dem wahrgenommen Informationsbedarf. Die Navigationsleiste auf der linken Seite begleitet durch dieses Informationsangebot.
Das Thema Jugendschutz umfasst nicht nur Aufgaben nach § 14 SGB VIII (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz), sondern auch den ordnungsrechtlichen Rahmen (insbesondere das Jugendschutzgesetz - JuSchG) sowie einzelne Themen der Prävention.
Mit Jugendsozialarbeit werden im Wesentlichen die Aufgaben nach § 13 SGB VIII erläutert.
Erziehung in der Familie umfasst ein breites Spektrum von beratenden und unterstützenden Angeboten bzw. Diensten, die sich um die Förderung einer gedeihlichen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in den Familien kümmern (insbesondere §§ 16-21 SGB VIII).
Das Informationsangebot zur Kindertagesbetreuung sieht als Schwerpunkt die Kindertagespflege vor
(§§ 23, 43 SGB VIII) und führt zu LINKS zum Thema Kindertageseinrichtungen.
Bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich um zentrale Kernaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der örtlichen Jugendämter. Das Informationsangebot führt durch alle Leistungsbereiche und die entsprechenden Verfahrensvorschriften (insbesondere §§ 27-41 SGB VIII).
Der Themenbereich Adoption umfasst sowohl die inländische als auch sogenannte Auslandsadoption nach den spezialgesetzlichen Vorschriften.
Die Jugendgerichtshilfe betrifft die Betreuung straffällig gewordener junger Menschen und umfasst im Wesentlichen den Regelungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).
Mit der Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft werden Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben, bei denen es im Kern um die Sicherstellung der rechtlichen Vertretung der Kinder geht.
Fortbildung zählt zu den zentralen Aufgaben des Landesjugendamtes, Adressaten sind schwerpunktmäßig die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in den Jugendämtern und bei den freien Trägern der Jugendhilfe.
Das staatliche Wächteramt ist gefordert, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigen Lebenssituationen sicher zu stellen (insbesondere §§ 8a, 42, 72a, 44-48, 50 SGB VIII).
Bei Zuständigkeiten, Kosten und Förderung geht es darum, wie und von wem die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu finanzieren sind, das Spezialgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe
(insbesondere §§ 73-78g, 85-97c SGG VIII).
Organisation und Datenschutz sind typische Querschnittsthemen und beschreiben, wie Kinder- und Jugendhilfe institutionell funktioniert und wie dem Datenschutz im Verkehr zwischen den beteiligten jungen Menschen und ihren Familien, den Jugendhilfebehörden und anderen Kooperationspartnern Rechnung getragen wird
(§§ 61-72, 81-84 SGB VIII).
Planung und Statistik ist das Arbeitsfeld mit den meisten Zahlen; es wird dargestellt, auf welcher Grundlage Kinder- und Jugendhilfeaufgaben vorausschauend geplant werden können und wie ihre Leistungsdaten aussehen (§§ 78, 79, 80, 98-103 SGB VIII).
Informationen über das Arbeitsfeld Jugendarbeit erreichen Sie über den
Bayerischen Jugendring.



