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Kindertagesbetreuung - Jugendarbeit


Kindertagesbetreuung

Die Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, "Netz für Kinder") und für die Durchführung des Bayerischen Kindergartengesetzes wird unmittelbar vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit wahrgenommen. Sie können sich direkt weiterverbinden lassen.

Externer Link - neues Fenster Verbindung zum Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertageseinrichtungen  - Empfehlungen der BAGLJÄ zur Ausgestaltung

Tagespflege für Kinder. Tagesmütter

Tagespflege ist eine besondere Form der Kindertagesbetreuung neben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in den Kindereinrichtungen. Sie stellt  sich insbesondere für Kinder unter drei Jahren als wichtige Alternative dar.  Nähere Informationen erhalten Sie über den Aufgabenbereich "Familie und Erziehung" des Landesjugendamts.

Verbindung zu den Informationen über die Tagespflege und Tagesmütter.

Jugendarbeit

Für die Jugendarbeit (Jugendverbände, Förderung der Jugendarbeit, offene Jugendarbeit, internationaler Jugendaustausch, Jugendringe) ist der Bayerische Jugendring, Körperschaft des öffentlichen Rechts, zuständig. Er nimmt für diesen Bereich auch die Aufgaben eines Landesjugendamts wahr. Sie können sich direkt weiterverbinden lassen.

Externer Link - neues Fenster Verbindung zum Bayerischen Jugendring

Wissenswertes rund um das Freiwillige Soziale Jahr:

Externer Link - neues Fenster Direkte Verbindung zu den Informationen über das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Anerkennung der Qualifizierung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen Anerkennung erworbener Abschlüsse im In- und Ausland

Die Zuständigkeit und das Antragsverfahren für die Anerkennung von Berufsabschlüssen haben sich mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) grundlegend geändert. Gerade für Antragssteller/innen und Träger ergeben sich erhebliche Unterschiede. Sie können sich direkt weiter verbinden lassen.

Informationen zur Zuständigkeit und dem Antragsverfahren

Excel- Dokument öffnet neues Fenster Liste bereits anerkannter Berufe - Stand August 2008

 


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