Jugendschutz
Kurzinformation
Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe gehören neben der Analyse des örtlichen Jugendschutzbedarfs die Information, Beratung und Aufklärung der Eltern, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Träger und der "breiten Öffentlichkeit". Aber auch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen sowie die Aktivierung und Fortbildung von Pädagogen und Multiplikatoren sind bedeutende Teile des Tätigkeitsfelds der Jugendschutzfachkräfte. Ebenso wichtig ist die pädagogische Begleitung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes. Der Kinder- und Jugendschutz in Bayern kann nur dann erfolgreich sein, wenn Jugend-, Ordnungs-, Gewerbe- und Gesundheitsämter, Polizei, Gemeinden, weitere zuständige Behörden oder Stellen, Schulen, freie Träger, Veranstalter und Gewerbetreibende "vor Ort" vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Die Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes werden auf Landesebene hauptsächlich von der
Aktion Jugendschutz (AJ),
Landesarbeitsstelle Bayern e. V.
Fasaneriestraße 17,
80636 München
www.bayern.jugendschutz.de
Email: info@aj-bayern.de,
Telefon: (0 89) 1 21 57 30
wahrgenommen. Die AJ leistet mit Medienpaketen, Broschüren, Fortbildungen und Kampagnen für Kinder und Jugendliche, für Eltern und für pädagogische Fachkräfte wertvolle Arbeit zur Prävention.
Auch mit dem Projekt ELTERNTALK der AJ sollen Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden. Bei ELTERNTALK handelt es sich um einen niedrigschwelligen moderierten Erfahrungsaustausch, der sich im privaten Rahmen mit Themen wie Mediengewalt, Werte- und Konsumerziehung auseinandersetzt (siehe www.elterntalk.net).
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.
Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z. B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z. B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.
Näheres zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Näheres zum Jugendmedienschutz
Näheres zum Jugendarbeitsschutz
Struktureller Jugendschutz
Die Jugendhilfe trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Abs.3 Nr.4 SGB VIII).
Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden daher diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen).
Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen hierbei angepasst und verbessert werden, indem gesellschaftliche Zusammenhänge und Strukturen, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden.
- Finanzplanung
- Verkehrsplanung
- Stadtplanung
- Spielraum- und Freizeitstättenplanung
- Umweltschutz
- Verhinderung von Armut und struktureller Vernachlässigung
Publikationen des Landesjugendamts
Bayerisches Landesjugendamt (Hg:): Präventiver Kinder- und Jugendschutz
(Neuauflage 2007)
Mit den Beiträgen:
- Grundlagen (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15.03.2006)
- Handlungsfelder (Gefährdungsbereiche und exemplarische Reaktionsmöglichkeiten im ordnungsrechtlichen, erzieherischen und strukturellem Bereich)
Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz (bekanntgegeben durch AMS vom 06.03.2007, Az. VI 5/7310/14/07; IMS vom 16.03.2007, Az. IC 5-6551-SIF; laufend aktualisiert; Stand: 01.07.2008 und AMS vom 08.12.2009, Az. VI 5/7310/63/09)- Empfehlungen zur Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das JuSchG (incl.
Bußgeldkatalog) - Arbeitshilfe zur Prüfung von Medieninhalten hinsichtlich Jugendgefährdung
- Leitfaden zur Feststellung möglicher Kindeswohlgefährdung durch "Sekten"
weitere Publikationen des Landesjugendamts



