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Jugendmedienschutz
Internet


Kurzinformation

Auch für den Bereich des Internets (wie auch für das Fernsehen) hat der Gesetzgeber mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eigene Regelungen und Kontrollinstanzen vorgesehen. Die Kriterien, die dem Jugendschutz im Internet zugrunde liegen, sind in §§ 4, 5 JMStV festgelegt.

Die Einhaltung dieser Jugendschutzbestimmungen muss jeder Programmanbieter in eigener Verantwortung gewährleisten. Zudem muss jeder Anbieter einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Für strafbare Inhalte sind die Staatsanwaltschaften zuständig.

Für jugendgefährdende Angebote im Internet ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zuständige Behörde. Die antrags- und anregungsberechtigten Stellen können daher Anträge auf Indizierung bei der BPjM stellen. Eine Liste der indizierten Internetangebote wird den Betreibern von Filtersystemen zur Verfügung gestellt.

Die aufsichtsrechtliche Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Landesmedienanstalten. Zuständig für den Vollzug des JMStV ist die Landesmedienanstalt des Bundeslandes, in dem der Internetanbieter seinen Firmensitz hat. Für Anbieter mit Sitz in Bayern ist die zuständige Kontrollbehörde nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Um Doppelbefassungen zu vermeiden und eine effektive Arbeit des Jugendschutzes länderübergreifend sicherzustellen, bedienen sich die BLM und die anderen Landesmedienanstalten der Länder der Kommission für Jugendschutz (KJM) als gemeinsames Organ. Sie besteht aus Vertretern der Landesmedienanstalten, der Obersten Landesjugendbehörden und dem Bund.

Darüber hinaus haben die Bundesländer eine gemeinsame Einrichtung zur Sicherstellung des Jugendschutzes im Internet geschaffen: "jugendschutz.net". Mit entsprechender Software und technischer Ausstattung durchstreifen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von jugendschutz.net das Internet, um problematischen und jugendgefährdenden Angeboten nachzugehen. Im Bedarfsfall werden die Staatsanwaltschaften oder die zuständige Landesmedienanstalt eingeschaltet. jugendschutz.net hat eine hotline eingerichtet an die Beschwerden herangetragen werden können.

Auch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. prüft auf freiwilliger Basis, als eine durch die KJM anerkannte Selbstkontrolle, die Angebote ihrer Mitglieder. Auch sie hat eine hotline eingerichtet.  

Publikationen des Landesjugendamts

Udo Schmidt: Jugendschutz im Internet
BLJA Mitteilungsblatt 2/2007

Udo Schmidt: Rechtliche Bewertung von Internetcafes
BLJA Mitteilungsblatt 1/2005

Zur vertiefenden Information

Wohin wenden, wenn ...?
  • ... Ihr Anliegen jugendgefährdende oder jugendbeeinträchtigende Internetinhalte betrifft?
    Kommission für Jugendmedienschutz
    KJM-Stabsstelle
    c/o Bayerische Landeszentrale für neue Medien
    Heinrich-Lübke-Str. 27, D-81737 München
    stabsstelle@kjm-online.de  
    www.kjm-online.de

    jugendschutz.net
    Wallstr. 11, 55122 Mainz
    hotline@jugendschutz.net
    www.jugendschutz.net

    Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter
    Geschäftsstelle
    Spreeufer 5, 10178 Berlin
    hotline@fsm.de
    www.fsm.de  

Weitere Ansprechpartner

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
www.blm.de 

SIN - Studio im Netz
www.sin-net.de

Surfen ohne Risiko 
www.jugendschutz.net/eltern/surfen/index.html

Klicksafe
 www.klicksafe.de

Blinde Kuh Kindersuchmaschine
www.blinde-kuh.de

Internet-ABC 
www.internet-abc.de/kinder/

Internetplattform für Kinder: FragFinn
www.fragfinn.de

 


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