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Jugendschutz
Sekten


Kurzinformation

Der Begriff "Sekten" gilt als verkürztes Schlagwort für konfliktträchtige religiöse, weltanschauliche und politische Gruppierungen und Organisationen, durch deren Einfluss Kinder und Jugendliche in ihrem Lebensalltag und in ihren Entfaltungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden können. Um vorzubeugen oder Gefahren abzuwehren, kann die öffentliche Jugendhilfe aufklärend wirken, im einzelnen Konfliktfall beraten und notfalls eingreifende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in die Wege leiten.

Aufgaben des Landesjugendamts

Gemäß seiner grundlegenden Aufgabenstellung als landeszentrale Fachbehörde für Kinder- und Jugendhilfe beschränkt sich die Aufmerksamkeit des Landesjugendamts auf solche Gegebenheiten, bei denen für das Wohl von Kindern oder Jugendlichen Gefährdungen zu befürchten sind oder im Einzelfall konkret bestehen.

Das Landesjugendamt steht den Jugendämtern und Jugendhilfeeinrichtungen in Bayern mit fachlicher und rechtlicher Beratung, Information zu den verschiedenen Gruppen, Materialien zur Einschätzung kindbezogener Aspekte und Fallkonstellationen sowie der Vermittlung weiterer Hilfsangebote bzw. Infostellen zur Verfügung.

Um bei Verdacht auf mögliche Gefährdungen eine rasche und kompakte Einschätzung zu ermöglichen, steht eine Checkliste mit erläuternden Hintergrundinformationen zur Verfügung, die hier abgerufen werden kann. Sie soll - insbesondere bei Familien, Kindern und Jugendlichen - die sachkundige Beratung durch Fachleute vorbereiten helfen, kann sie aber nicht ersetzen. Eine Liste von Ansprechpartnern ist ebenfalls über die Checkliste erreichbar.

Checkliste zur qualifizierten Beurteilung des Gefährdungspotenzials von Sekten und Psychogruppen

Publikationen des Landesjugendamts

Angelika Wunsch: Sind Mitglieder "sogenannter Sekten und Psychogruppen" als Tages- oder Vollzeitpflegepersonen geeignet?
BLJA Mitteilungsblatt 1/2010

Bluhm, Helmar: "Sekten und Psychogruppen"
BLJA Mitteilungsblatt 5/2003

Merkmale, die bei "sogenannten Sekten und Psychogruppen" als kindeswohlgefährdend eingestuft werden können
BLJA Mitteilungsblatt 3/1997

Linsenmann Marion, Bluhm Helmar, Wunsch Angelika: „Spiritualisierung psychotherapeutischer Angebote
BLJA Mitteilungsblatt 2/2007

Bluhm, Helmar: „Okkultismus und Satanismus“
BLJA Mitteilungsblatt 1/2008

Wunsch, Angelika: Problematische Anbieter im Bereich Nachhilfe, Lernförderung und Therapie
BLJA Mitteilungsblatt 2/2005

Wunsch, Angelika: „Bert Hellingers Familien-Stellen“
BLJA Mitteilungsblatt 1/2006

Näheres zu den Publikationen des Landesjugendamts siehe Schriften.Service

Weitere empfohlene Veröffentlichungen

Küfner, Heinrich, Nedopil, Norbert, Schöch, Heinz (Hg): Gesundheitliche und rechtliche Risiken bei Scientology“, 2002, Papst Science Publishers.

Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg): Familienrechtliche Konflikte mit "Sekten und Psychokulten";
Bezug über: Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Poststr. 15-23, 50676 Köln, Telefon: 0221-92139212.
77 Seiten, Schutzgebühr 1,00 Euro

Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in der BRD - Endbericht der Enquete-Kommission "Sog. Sekten und Psychogruppen"; Hg.: Deutscher Bundestag 1998, Drucksache 13/10950, ca. 500 Seiten.(vergriffen)
Kann von der Datenbank DIP-Informationssystem des deutschen Bundestags abgerufen werden: www.bundestag.de

Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen in der BRD - Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Sog. Sekten und Psychogruppen"; Hrsg.: Deutscher Bundestag, Drucksache 13/8170, ca. 250 Seiten. (vergriffen) Kann von der Datenbank DIP-Informationssystem des deutschen Bundestags abgerufen werden: www.bundestag.de

Bayerisches Staatsministerium des Innern (Hg): Das System Scientology - Wie Scientology funktioniert.
Bezug: Odeonsplatz 3, 80539 München (80 Seiten; kostenfrei)

Landesweite Beratung durch staatliche Stellen

Scientology-Krisenberatungsstelle beim Bayerischen Landesjugendamt:
City-Call: 0180-100 00 42

Telefonische Anlaufstelle für Scientology-Aussteiger, Betroffene, Angehörige und weitere Bezugspersonen.

Nähere Informationen zur Scientology-Krisenberatungsstelle

Abruf von Informationen über Scientology:
Bayerisches Staatsministerium des Innern
www.stmi.bayern.de/sicherheit/verfassungsschutz/extremismus
(Ausführliche offizielle Stellungnahmen, Urteile und Informationen zur Scientology-Organisation)

Bereitstellung von Informationsmaterial:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Informationsstelle Psychokulte und Psychosekten -
Salvatorstr. 2, 80333 München
Telefonische Bestellung: 089/2186-0

 


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