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Jugendschutz
Suchtprävention


Kurzinformation

Sekundäre Suchtprävention

Auf dem Gebiet der Suchtprävention ist das Bayerische Landesjugendamt mit Fragen der "sekundären Suchtprävention" als Querschnittsaufgabe im Rahmen seiner sonstigen Zuständigkeiten befasst. Die sekundäre Suchtprävention richtet sich nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation an Jugendliche, deren Suchtmittelkonsum über das Probierstadium hinausgeht und bereits psychosoziale Probleme zur Folge hat, sowie an suchtbelastete Familien, in denen Kinder besonderen Belastungen und dadurch einem erhöhtem Suchtrisiko ausgesetzt sind.

Ziel der sekundären Suchtprävention ist es, im Einzelfall durch gezielte Hilfen diese besonderen Belastungen abzubauen und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung ohne Kompensation durch Suchtmittel bzw. Suchtverhalten zu verhelfen.

Zu den Suchtmitteln zählen die legalen Drogen wie Alkohol, Nikotin, psychoaktive Medikamente und illegale Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain und Designer-Drogen wie Extasy. Ebenso können Essstörungen und exzessives Spielen an Geldautomaten zu Suchtverhalten führen.

Flasche

 

Cola schmeckt wie Wanzengift, sagt mein Vater immer nach dem ersten Bier.
Cola ist ein ausländischer Dreck, sagt mein Vater immer nach dem zweiten Bier.
Cola frisst den Magen auf, sagt mein Vater immer nach dem dritten Bier.
Cola zersetzt das Hirn, sagt mein Vater immer nach dem vierten Bier.
Nach dem fünften sagt er nichts mehr.

(Christine Nöstlinger)

 

(Text und Illustration als Praxisbeispiel aus dem Faltblatt "TIeRisch gut drauf ... Löwenstark gegen die Sucht" über die Suchtprävention im Landkreis Tirschenreuth)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt den Abbau von Gefährdungen insbesondere über Leistungen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII), bei akuter Suchtgefährdung über den individuellen Leistungsanspruch der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), zu denen die Suchtgefährdeten ausdrücklich zählen. Daneben sind auch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) im Umgang mit illegalen Drogen von Bedeutung.

Aufgaben des Landesjugendamts

Das Landesjugendamt bearbeitet diese Aufgaben als Querschnittsaufgaben im Rahmen seiner sonstigen Zuständigkeiten. Eine umfassende Konzeption zur sekundären Suchtprävention im Rahmen der Gewährleistungs- und Planungsverantwortung des Jugendamtes wurde 2005 herausgegeben. In Fortbildungsveranstaltungen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Jugendämtern und von freien Trägern der Jugendhilfe für die suchtpräventiven Aufgaben geschult. In schwierigen Einzelfällen berät das Landesjugendamt bei der gezielten Betreuung und Unterbringung von suchtgefährdeten Jugendlichen und Familien.

Veröffentlichungen des Landesjugendamts

Suchtprävention. Leistungen und Aufgaben der sekundären Suchtprävention im Rahmen der Gewährleistungs- und Planungsverantwortung des Jugendamts
München 2005.

Zur vertiefenden Information

„HaLT— Hart am Limit“

Zur Eindämmung der Alkoholexzesse junger Menschen hat das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das Präventionsprojekt „HaLT— Hart am Limit“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Bayern implementiert; Die Koordination obliegt der Bayerischen Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis e. V. (BAS) übertragen. Im Rahmen von „HaLT“ werden Jugendliche, die wegen einer Alkoholintoxikation in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, von Mitarbeitern der Suchthilfe aufgesucht und erhalten Beratung und Hilfeangebote. Ebenso soll riskantem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen frühzeitig durch Sensibilisierung und Aufklärung präventiv begegnet werden. Die BAS wird die Akteure durch Fortbildung und Beratung unterstützen sowie einzelne Projekte mit einem Sachkostenzuschuss unterstützen.

Abgrenzung von primärer, sekundärer und tertiärer Prävention

Weitere Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Anschrift: Rosenkavalierplatz 2, 81925 München
Tel.: 089/9214-00
Fax: 089/9214-2266
E-Mail: poststelle@stmug.bayern.de
Internet: www.stmug.bayern.de

Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. (LZG)
Anschrift: Landwehrstr. 60-62, 80336 München
Tel.: 089/544073-0
Fax: 089/544073-46
E-Mail: info@lzg-bayern.de
Internet: www.lzg-bayern.de

Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (aj)
Anschrift: Fasaneriestr. 17, 80636 München
Tel.: 089/121573-0
Fax: 089/121573-99
E-Mail: info@aj-bayern.de  
Internet: www.bayern.jugendschutz.de

Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
Anschrift: Lessingstr. 3, 80336 München
Tel.: 089/536515
Fax: 089/5439203
E-Mail: kbs-bayern-suchthilfe@t-online.de
Internet: www.kbs-bayern.de

Bayerische Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis (BAS e. V.)
Landwehrstr. 60-62, 80336 München
Tel.: 089.530730-0
Fax: 089.530730-19
E-Mail: bas@bas-muenchen.de
Internet: www.bas-muenchen.de

Psychosoziale Beratungsstellen in Bayern 

 


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