Jugendsozialarbeit an Schulen
Kurzinformation
Die Förderung und Unterstützung der sozialen und individuellen Integration Jugendlicher stellt eine gesellschaftliche Notwendigkeit dar. Diese zeigt sich in besonderer Weise dort, wo junge Menschen von sozialen Problemlagen betroffen sind und durch diese in der Entwicklung eines eigenständigen Lebensentwurfs sowie einer selbständigen eigenverantwortlichen Lebensführung beeinträchtigt werden.
§ 13 Abs.1 SGB VIII verpflichtet die Jugendhilfe, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Jugendsozialarbeit übernimmt Anwaltsfunktion, gibt mit ihren Angeboten Antworten auf gesellschaftliche Entwicklungen und stellt eine professionelle sozialpädagogische und berufsbezogene Hilfe zur Integration und Verselbständigung benachteiligter junger Menschen bis 27 Jahren dar. Jugendsozialarbeit ist dabei dem präventiven Charakter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet.
Angebote finden insbesondere in folgenden Formen statt:
- Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
- Migrations- und Integrationshilfen für nichtdeutsche Minderjährige bzw. Kinder und Jugendliche aus Aussiedlerfamilien
- Jugendwohnen
- Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit ("Straßensozialarbeit", streetwork).

(Die Zeichnung wurde entnommen aus MIA - Mädchenarbeit in der AWO. Projektinformation. AWO Nürnberg, Mai 2000)
Aufgaben des Landesjugendamts
Das Landesjugendamt ist für die landesweite fachlich-inhaltliche Begleitung und Gestaltung von Jugendsozialarbeit in Bayern zuständig. Prioritär werden die Bereiche der sozialen Integration und der bedarfsgerechten Versorgung von Jugendlichen behandelt auch unter Berücksichtung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Besondere Beachtung verdienen vor diesem Hintergrund die Netzwerkarbeit sowie die Kooperationen der zuständigen Behörden.
Im Landesjugendhilfeausschuss werden wichtige Fragestellungen zu verschiedenen Bereichen der Jugendsozialarbeit behandelt. In seiner Sitzung am 15.03.2006 befasste sich der Landesjugendhilfeausschuss mit der gesellschaftlichen Pflicht zur Wahrung der Rechte junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung, insbesondere von sozial benachteiligten jungen Menschen zur sozialen und beruflichen Integration. Nach gemeinsamer Vorarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern zu Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer intensivierten Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Grundsicherung (nach SGB II) und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erging der Beschluss: „SGB II, SGB III, SGB VIII optimal genutzt - Allen jungen Menschen Chancen geben“.
Publikationen des Landesjugendamts
SGB II, SGB III, SGB VIII optimal genutzt: Allen jungen Menschen Chancen geben
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 15.03.2006
Jugendsozialarbeit und junge Menschen in besonderen Problemlagen
Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 24.1.1996
Neue Wohnformen in der Jugendhilfe
Bericht. BLJA Mitteilungsblatt 2/1999
Sauter, Robert: Jugendsozialarbeit
BLJA Mitteilungsblatt 1/1993
Weitere empfohlene Veröffentlichungen
SBG II - Grundsicherung für Arbeitssuchende: Einbeziehung der Jugendhilfe
Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 12./13.05.2005
Das SBG II und seine Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Empfehlungen für die kommunale Ebene der Kinder- und Jugendhilfe und für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und der Bundesagentur für Arbeit vom September 2005
SGB II und Jugendsozialarbeit
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Zuständigkeit und Kooperation zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom September 2005
Zur vertiefenden Information
Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V.
Loristrasse 1
D-80335 München
www.ejsa-bayern.de
Siehe auch Textoffice § 13 SGB VIII



