Jugendsozialarbeit
JaS
Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13.1. SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und deren Zielsetzung. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten. Das Landesjugendamt will mit gezielten flächendeckenden Fortbildungsveranstaltungen die fachpolitischen Zielsetzungen des Regelförderprogramms zur Jugendsozialarbeit an Schulen landesweit umsetzen.
Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern. Aufgaben, Strukturen und Kooperationsfelder
München, 2004
Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 4. Juli 2003
Fortbildungsangebot "Jugendsozialarbeit an Schulen"
Fortbildungskonzeption zur Umsetzung des Regelförderprogramms JAS
(Stand 2004)
siehe auch Textoffice § 13 SGB VIII
Dokumentation der JaS-Fachtagung: Wie können Schule und Jugendhilfe die soziale und schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund fördern?
vom 13./14. Oktober 2005
Zur vertiefenden Information
Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen.
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.8.1996
Hartmann, Regina: Kooperation kann man lernen. Fortbildung zur Kooperation von Jugendamt und Schule.
BLJA Mitteilungsblatt 5/1999




