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Kindertagesbetreuung


Kurzinformationen

Kindertagesbetreuung als Baustein guter und nachhaltiger Familienpolitik in Deutschland hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Ausbau verschiedener Formen von Betreuungsangeboten soll bedarfsgerecht auf die Lebenslagen und Bedürfnisse von Familien reagieren und qualitativ hochwertig die  Betreuung und Bildung von Kindern gewährleisten. Derzeit steht in erster Linie der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren im Mittelpunkt. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder im Alter unter drei Jahren Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege schaffen. Nach den gesetzlichen Änderungen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz (KICK) 2005 sieht das Kinderförderungsgesetz (KIFÖG) einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor.

Landesrechtlich hat Bayern die Förderung der Betreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und der dazugehörigen Ausführungsverordnung geregelt. Seit 2005 wird auch die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege in Bayern kindbezogen gefördert. Zusätzliche Mittel hat der Freistaat für den Strukturausbau in der Kindertagespflege bereit gestellt. Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan enthält die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele.  

Zur vertiefenden Information

Kindertageseinrichtungen

Die Zuständigkeit für die Kindertagesbetreuung (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, "Netz für Kinder") und für die Durchführung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes wird unmittelbar vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit wahrgenommen (siehe auch die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/index.htm ).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) befasst sich regelmäßig mit verschiedenen Themen der Kindertagesbetreuung und erarbeitet dazu Positionspapiere: www.bagljae.de:  

PDF-Dokument öffnet neues Fenster Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung  

PDF-Dokument öffnet neues Fenster Kooperation und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum  

PDF-Dokument öffnet neues Fenster Betreuung, Bildung und Erziehung als Auftrag von Tageseinrichtungen für Kinder  

PDF-Dokument öffnet neues Fenster Empfehlungen zur Fachberatung im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder  

PDF-Dokument öffnet neues Fenster Betreuungsangebote für Schulkinder in der Diskussion  

PDF-Dokument öffnet neues Fenster Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertageseinrichtungen 

Kindertagespflege

Tagespflege ist eine besondere Form der Kindertagesbetreuung neben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in den Kindereinrichtungen. Sie stellt  sich insbesondere für Kinder unter drei Jahren als wichtige Alternative dar. 

Das Bayerische Landesjugendamt unterstützt in seiner Zuständigkeit für die Kindertagespflege den quantitativen und qualitativen Ausbau dieser Betreuungsform.  

Informationen zur Kindertagespflege

Fachliche Stellungnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege - Säule 2

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zielt mit dem Aktionsprogramm Tagespflege - Säule 2 auf eine flächendeckende Qualifzierung der Tagebetreuungspersonen im Umfang von 160 Stunden ab. Dafür stellt der Bund den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Mittel zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang vergibt das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt ein "Gütesiegel". Dabei handelt es sich um eine fachliche Stellungnahme des Landesjguendamts gegenüber der ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Gegenstand der Stellugnahme ist dabei die Frage, ob der Bildungsträger die fachlichen Standards des Aktionsprogramms Kindertagespflege - Säule 2 im Bereich der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen erfüllt.

Informationen zu den fachlichen Stellungnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege - Säule 2 erhalten Sie unter Inge.daexl@zbfs-blja.bayern.de

Ausbildungsabschlüsse. Anerkennung

Die Zuständigkeit und das Antragsverfahren für die Anerkennung von Berufsabschlüssen haben sich mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) grundlegend geändert. Gerade für Antragssteller/innen und Träger ergeben sich erhebliche Unterschiede. Das Bayerische Landesjugendamt hat in diesem Zusammenhang eine beratende Funktion für die zuständigen Behörden und unterstützt diese im Antrags- bzw. Prüfverfahren. Des Weiteren wird die Liste bereits anerkannter Berufe fortwährend aktualisiert, um allen Beteiligten ein hohes Maß an Transparenz zu ermöglichen.

Informationen zur Zuständigkeit und dem Antragsverfahren

Excel- Dokument öffnet neues Fenster Liste bereits anerkannter Berufe

 


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