Beschluss des Landesarbeitskreises Jugendhilfeplanung vom 06.03.2001
Raster für Öffentlichkeitsarbeit
Wer soll im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wann erreicht werden?
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit
Grundsätzlich ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendhilfeplaner zuständig, der bei Bedarf auch geeignete Multiplikatoren ansprechen und finden muss.
Öffentlichkeitsarbeit klärt Erwartungen und Bedürfnisse und dient der politischen und fachlichen Absicherung.
Sie ermöglicht und fördert Beteiligung an der Jugendhilfeplanung.
Öffentlichkeitsarbeit dient der Information und Kommunikation des Planungsprozesses und der damit verbundenen fachlichen Diskussion, da Auswirkungen der Planung oft unterschätzt werden.
| Adressat | über welche Stelle/Personen | wann Zeitpunkt | was Inhalt | wie Form | Hinweis | erledigt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreistag/Stadtrat | Jugendamtsstellen, Abteilungsleiter, Hauptamt, OB/LR | Anfang Ende | Grundsatzbeschluss Verabschiedung | Beschlussvorlage, Präsentation, Referat, Teilplan, Berichte | Anwesenheit der Presse | wenn Beschluss gefasst |
| JHA/Kreisaus- schuss | Jugendamtsleiter Abteilungsleiter | kontinuierlich | Verabschiedung Berichterstattung | Bericht, Teilplan, Zwischenbericht | auf lokale Gegebenheiten achten, Anwesenheit der Presse | |
| Bürgermeister (BM) kreisangehörige Kommunen | Landrat BM-Dienstbesprechung Unterausschuss/ Planungsgruppe | Anfang kontinuierlich | Aufklärung Sachstand Empfehlungen | Präsentation in Gremien Rundschreiben Einzelgespräche | in Unterausschuss/ Planungsgruppe sollen Fraktionen und Bürgermeister vertreten sein | nie |
| Gemeinderäte/-innen Jugendbeauftragte | Kommunale Jugendarbeit Gemeinden | kontinuierlich | Inhalt Sachstand Ergebnisse und Empfehlungen | bei Seminaren; Jugendbeauftragtentreffen bzw. Infoveranstaltungen Unterausschuss-Sitzung | niemand vergessen | |
| Hauptamtliche bei den kreisangehörigen Gemeinden | Bürgermeister | kontinuierlich | Ergebnisse und Empfehlungen | Berichte, Infoveranstaltungen | wichtige Kontaktpersonen | |
| Fachliche Leitung von Einrichtungen der Jugendhilfe | Träger und Fachberatung | kontinuierlich | punktuell Befürchtungen, Ängste ansprechen; was kann Planung leisten, Sachstand | Faltblatt bei Seminaren bzw. Infoveranstaltungen | Offenheit, Ehrlichkeit regelmäßig | |
| Vereine | KJR kommunale Jugendarbeit | bei Bedarf | bedarfs- und wunschabhängig | kurzer Beitrag bei Vollversammlungen, Veranstaltungen Info im "Jugendanzeiger" | zeitaufwendig! | |
| Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgruppen (§ 78 SGB VIII) | Sprecher Mitglied Geschäftsführer | Ende | Ergebnisse, Diskussionsvorlagen | Präsentation Teilplan z. K., Diskussion | ||
| Verbände/ freie Träger | Mitglieder des Unterausschusses/ Planungsgruppen | kontinuierlich punktuell, auf Nachfrage | Befürchtungen, Ängste ansprechen; was kann Planung leisten, Sachstand | Vollversammlungen, Jugendhilfeausschuss, § 78 Faltblatt/Flyer | ||
| Facharbeitskreise | Agenda - Arbeitskreis (AK) AK - Frauen AK - Sucht etc. | auf Nachfrage oder Angebot machen | Ergebnisse, Empfehlungen | Präsentation, Berichte Vorstellung | auf örtliche Vernetzung achten | |
| allgemeine Öffentlichkeit | Pressestelle | 2.Januarwoche 2.Augustwoche | Erwartungen und Bedürfnisse klären Was kann Planung leisten | Pressemitteilung, Internet Pressemappe, Intranet, Faltblatt | niemand vergessen | |
| spezielle Zielgruppe | Planer/-in, beteiligte Jugendamtsstellen | bei Bedarf | Inhalte von Planung; Beteiligung, Ziele | Präsentation; Berichte; Ergebnisse | nicht zu fachlich; verständlich rechtzeitige Beteiligung |



