Überörtliche Jugendhilfeplanung
Kurzinformation
Für die überörtliche Jugendhilfeplanung gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für die örtliche Jugendhilfeplanung. Jugendhilfepolitische Zielsetzungen und daraus abgeleitete Maßnahmen-Planungen finden sich im Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung (Fortschreibung 1998).
Aufgaben des Landesjugendamts
Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung des Landesjugendamts ist derzeit die Unterstützung der örtlichen Jugendhilfeplanung mit der Zielsetzung, neben der Qualifizierung der Planungsaktivitäten in den Jugendämtern Grundlagen für eine abgestimmte überörtliche Jugendhilfeplanung zu gewinnen. Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich in der vorangegangenen Amtsperiode mit den möglichen Gegenständen einer überörtlichen Jugendhilfeplanung. Verschiedene Aspekte dieser Überlegungen gingen in die Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung ein.
Publikationshinweis
Das "Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung" in der Fortschreibung 1998 wurde 1999 vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (Winzererstr. 9, 80797 München) und vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Salvatorstr. 2, 80333 München) herausgegeben. Bezug über die angegebenen Adressen.
Zur vertiefenden Information
Jugendhilfeplanung - Pflichtaufgabe aller Landesjugendämter
Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom November 1997



