Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Vom 14. August 2006 Az.: V 4/6123-272/06
Richtlinie für die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung für junge Zuwanderer (Hausaufgabenhilfe-Richtlinie-HR)
Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung - BayHo) Zuwendungen für Maßnahmen zur sprachlichen Integration von rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (im Folgenden: junge Zuwanderer).
I. Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
1. Zweck der Förderung
1.1 Für Integrationsbegleitende Maßnahmen junger Zuwanderer gem. § 45 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann der Freistaat Bayern Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO vergeben. Zweck der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Zuwanderer an Grund- und Hauptschulen zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.
1.2 Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Ergänzend zu den bereits staatlich geförderten schulischen und außerschulischen Maßnahmen wird außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung gewährt.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger ist der junge Zuwanderer.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
4.1 Förderfähige Personen
Förderfähige junge Zuwanderer sind in Bayern lebende, sich rechtmäßig und dauerhaft im Inland aufhaltende
4.1.1 Ausländerinnen und Ausländer im Sinne des § 2 Abs. 1 AufenthG,
4.1.2 Deutsche, soweit mindestens ein Elternteil nichtdeutschsprachiger Herkunft ist,
4.1.3 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Ehegatten und Abkömmlinge von Spätaussiedlern,
4.2 Fördervoraussetzungen
Die förderfähigen Personen müssen
4.2.1 wegen erheblicher Sprachdefizite eine Sprachlernklasse oder Übergangsklasse oder Eingliederungsklasse, ab dem Schuljahr 2007/2008 eine Übergangsklasse oder Deutschförderklasse, an einer bayerischen Grund- und Hauptschule besuchen und
4.2.2 eine Bestätigung der Schule über einen darüber hinausgehenden Bedarf an einer außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung vorlegen.
4.2.3 Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen oder eine von ihm beauftragte Stelle kann auf Antrag in begründeten Fällen Ausnahmen von den Voraussetzungen der Nr. 4.2.1 zulassen.
5. Art und Umfang der Förderung
5.1 Art der Förderung
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung in Form von Individualhilfen gewährt (Pro-Kopf-Pauschalen).
5.2 Umfang und Dauer der Förderung
5.2.1 Zuwendungsfähig ist die außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung.
5.2.2 Gefördert werden pro Schuljahr maximal 39 Wochen außerhalb der Ferienzeiten mit maximal bis zu vier Zeitstunden (60 Minuten) wöchentlich pro jungem Zuwanderer.
5.2.3 Die Förderung wird für ein Schuljahr bewilligt. Die Förderung kann einmalig für ein weiteres Schuljahr verlängert werden.
5.2.4 Die Förderung wird nur bewilligt, wenn Gruppen von mindestens fünf und maximal zehn jungen Zuwanderern gebildet werden. Bevor eine neue Gruppe gebildet wird, sind bereits vorhandene Gruppen auf mindestens sieben junge Zuwanderer aufzufüllen.
5.3 Höhe der Förderung
Gewährt wird pro jungem Zuwanderer eine Pauschale in Höhe von 1,50 € je Zeitstunde. Die Mindestförderung je Gruppe beträgt 10 € je Zeitstunde.
6. Verhältnis zu anderen Leistungen
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt subsidiär zu eventuellen anderen Leistungen.
II. Verfahren
7. Antragstellung und Bewilligung
7.1 Der junge Zuwanderer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter haben den Antrag bei der Landesaufnahmestelle des Freistaats Bayern in Nürnberg schriftlich jährlich für ein Schuljahr zu stellen.
7.2 Mit der Antragstellung besteht die Verpflichtung, die bewilligte Maßnahme im bewilligten Umfang zu besuchen.
7.3 In der Bestätigung der Schule nach Nr. 4.2.2 soll möglichst eine geeignete Person, die die Hausaufgabenhilfe erteilen kann, benannt werden.
7.4 Der junge Zuwanderer erhält eine schriftliche Förderzusage.
8. Auszahlung
8.1 Mit dem Antrag ist eine Abtretung der Pro-Kopf-Pauschale an die die Hausaufgabenhilfe erteilende Person vorzunehmen.
8.2 Die Auszahlung erfolgt rückwirkend nach Vorlage einer Bestätigung der die Hausaufgabenhilfe erteilenden Person über die besuchten Stunden.
9. Verwendungsnachweis
9.1 Der Nachweis der zweckgerechten Verwendung ist erbracht, wenn sich die regelmäßige Teilnahme an der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung aus der Bestätigung der die Hausaufgabenhilfe erteilenden Person ergibt.
9.2 Eine Nichtteilnahme wegen Krankheit ist durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen. Es genügt auch eine Bestätigung der Schule darüber, dass dieser eine entsprechende Krankmeldung oder ein ärztliches Attest vorliegt.
9.3 Die jungen Zuwanderer haben Kopien ihrer Zeugnisse oder der sonstigen Leistungsnachweise (Schuljahr vor der Maßnahme und nach Abschluss der Maßnahme) vorzulegen. Dies dient als Erfolgsnachweis der Maßnahme.
10. Statistik
Die unter Nr. 7.1 genannte Bewilligungsbehörde erstellt nach Abschluss des jeweiligen Schuljahres eine Statistik.
11. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt am 1. September 2006 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2010 außer Kraft.



