Fachliche Empfehlungen zur Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII - Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 21. Juli 2021
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Als bundesweit erster (überörtlicher) Träger der öffentlichen Jugendhilfe veröffentlicht das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt fachliche Empfehlungen zur Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII auf der Grundlage des "Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)".
Die Fachliche Empfehlungen zur Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz gemäß § 52 SGB VIII - Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vom 21. Juli 2021 kann nun bei uns als barrierefreies PDF heruntergeladen werden.
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