Neue Handlungsempfehlungen zum KJSG erschienen

[22.07.2022]  Am 21. Juli 2022 wurden die Handlungsempfehlungen "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) – Umsetzung der §§ 38, 45 ff. SGB VIII im Arbeitsfeld der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden in Bayern" mit dem zugehörigen Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21.07.2022 veröffentlicht.

Die Handlungsempfehlungen bieten den Betriebserlaubnis erteilenden Behörden einen Orientierungsrahmen hinsichtlich ihres Beratungs-, Aufsichts- und Schutzauftrags in Einrichtungen.

Trägern betriebserlaubnispflichtiger Einrichtungen liefern sie einen Überblick über die mit dem KJSG in Kraft getretenen Änderungen.

Jugendämtern bieten sie insbesondere bei der Umsetzung der Änderungen betreffend Auslandsmaßnahmen Unterstützung.

Die Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen der 152. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses vorgestellt und erhielten dort großen Zuspruch.

Das Dokument steht zum Download zur Verfügung.