Empfehlung der BAG Landesjugendämter zur Umsetzung des § 37c Abs. 3 Satz 4 SGB VIII
Orientierung bei bundesweiter Vermittlung von Pflegekindern
Mit den von der AG Pflegekinderhilfe überarbeiteten Empfehlungen zur Umsetzung des § 37c Abs. 3 S. 4 SGB VIII der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter erhalten Fachkräfte der Pflegekinderhilfe Unterstützung und Orientierung bei der Vermittlung von Pflegekindern über kommunale und Landesgrenzen hinaus.
Die Jugendämter sind bei einer überregionalen Vermittlung zur gegenseitigen Beteiligung verpflichtet, damit Informationen zur Pflegestelle zuverlässig ausgetauscht werden und somit die Gefahr von kindeswohlgefährdenden Situationen reduziert werden können. Ziel der Empfehlung ist es, einen weiteren Beitrag zur Stärkung des Kinderschutzes in der Pflegekinderhilfe zu leisten.
Hier kann die Empfehlung eingesehen und heruntergeladen werden
