Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines „berechtigten Interesses“ im Sinne von § 9b SGB VIII
Empfehlungen der BAG Landesjugendämter
Die unter Beteiligung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) erarbeitete Empfehlung unterstützt öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung des neuen § 9b SGB VIII. Sie soll zu einem bundesweit einheitlichen Begriffsverständnis des berechtigten Interesses beitragen und Orientierung für die Praxis geben.
Die BAG Landesjugendämter erarbeitet derzeit eine zweite Empfehlung zur Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht. Die Erstellung einer Mustervereinbarung nach § 9b Absatz 2 SGB VIII wird sich ggf. daran anschließen.
