Fortbildungsempfehlungen für Fachkräfte im Kinderschutz

Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach §§ 8a, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG

Im Zentrum des BLJA-Fortbildungskonzepts zum Schutzauftrag befinden sich „Grundlagenkurse“ für Fachkräfte im Kinderschutz. Die Grundlagenkurse richten sich insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. In ihnen wird ein Überblickswissen über aktuelle gesetzliche Vorgaben, Mindeststandards von Verfahrensabläufen und die unterschiedlichen Rollen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags vermittelt, sowie reflektiert, wie sich das organisationsinterne Verständnis von „Kinderschutz“ in der eigenen Haltung widerspiegelt. Außerdem werden Strategien und Instrumente zur Risikoeinschätzung, Gesprächsführung und Dokumentation in Gefährdungsfällen eingeführt. Pro Fortbildungsjahr wird mindestens ein Kurs für die Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Für Fach- und Führungskräfte der freien Jugendhilfe finden in unregelmäßigen Abständen Grundkurse statt. Für die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) wird jeweils ein Grundlagenkurs angeboten, der die – für diese Zielgruppe besonders relevanten – Aspekte bei der Wahrnehmung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung in den Blick nimmt.


In den „Vertiefungskursen“ werden einzelne Kompetenzen des fachlichen Handelns im Kinderschutz aufgegriffen, vertieft bearbeitet und intensiv geübt, mit dem Ziel, noch größere Handlungssicherheit in diesen qualitätsbestimmenden Aspekten zu erlangen. Die Vertiefungskurse richten sich sowohl an Fach- und Führungskräfte von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Aufgaben im Kinderschutz wahrnehmen. Für eine Teilnahme an diesen Kursen sind die Kenntnisse zur Rolle und zum fachlichen Handeln als Fachkraft im Kinderschutz, wie sie in den Grundlagenkursen (siehe oben) erlangt werden können, Voraussetzung.

Ergänzt wird das Angebotsportfolio zum Schutzauftrag um den Kurs „Kompetenzen für die Fachberatung im Kinderschutz“. Ziel dieses Kursangebotes ist es, diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl fachlich beratend, als auch prozessbegleitend die Risikoeinschätzung, die zu ergreifenden Maßnahmen bzw. das Hilfs- oder Schutzkonzept in Gefährdungsfällen qualifizieren, in ihren Handlungskompetenzen zu stärken. Zielgruppe sind Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die die Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrags im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) oder als insoweit erfahrene Fachkraft (§§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs.2 KKG) übernehmen. Teilnahmevoraussetzungen sind Kenntnisse der aktuellen, fachlichen Grundlagen (rechtliche Vorgaben, Instrumente der Gefährdungseinschätzung, Konzepte des Fallverstehens, Gesprächsführung mit Eltern und jungen Menschen in Gefährdungsfällen, etc.) und eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im Kinderschutz.

Im Schaubild sind vier weitere Kurse zu sehen. Bei deren thematischer Ausrichtung steht der Auftrag des Kinderschutzes nicht im Vordergrund. Sie haben jedoch mitunter Berührungspunkte zum Schutzauftrag, insbesondere im Kontext der Wahrnehmung von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung und einer gegebenenfalls notwendigen Gefährdungseinschätzung.