K 19/22 Beratung und Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall
Leitung: U. Tremmel und S. Reiß
Teilnehmende: 16
Termin: 27.06.2022 bis 30.06.2022 Ort: Niederalteich, Landvolkshochschule St. Gunther
Kursgebühr: 420,- €
Anmeldeschluss: ohne Anmeldeschluss (Zusage erfolgt ab Januar 2022)
Anfragen zu den Kursinhalten : anmeldung@zbfs.bayern.de
Thema:
Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei der Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, soweit deren wirksamer Schutz nicht infrage gestellt wird. Zudem haben Kinder und Jugendliche nach § 8a Abs. 3 SGB VIII einen eigenständigen Anspruch auf Beratung in Not- und Konfliktlagen. In beiden Fallkonstellationen ist eine einfühlende, aber auch kind- und situationsgerechte Kontaktaufnahme, Gesprächsführung und Begleitung gefragt.
Ziele:
Die Teilnehmenden
kennen:
- den Begriff „Einbeziehung“ und den Anspruch auf eigenständige Beratung des Kindes und Jugendlichen,
- entwicklungspsychologische Aspekte, die bei der Gesprächsgestaltung mit jungen Menschen eine Rolle spielen,
- Frage- und Gesprächsführungsstrategien für die Beratung von Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall,
- Grundlagen der Kommunikation in Bezug auf die Beratung und Einbeziehung von Kindern im Gefährdungsfall,
- die Notwendigkeit, ihre beraterische Haltung zu reflektieren.
können:
- kind- und situationsgerechte Methoden der Gesprächsführung verbal und nonverbal in Krisensituationen einsetzen,
- Gespräche situationsangemessen mit Kindern und Jugendlichen im Gefährdungsfall führen,
- kultursensible, geschützte und altersgerechte Settings für Gespräche im Gefährdungsfall vorbereiten und gestalten.
Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe (mindestens zwei Jahre Berufserfahrung).
Hinweise:
Die Bereitschaft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Fallbeispiele – auch von aktuellen Gefährdungsfällen – einzubringen und in Rollenspielen zu üben, wird vorausgesetzt. Es werden Grundlagenkenntnisse in der Gesprächsführung sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben im Kinderschutz vorausgesetzt.