Jugendberufsagenturen

Jugendberufsagenturen (JBA) sind regionale Arbeitsbündnisse der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters, des Jugendamtes und weiterer wichtiger Kooperationspartner, wie z.B. den Schulen. Diese Zusammenarbeit bildet den Rahmen, um Beratungsangebote und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII gezielter aufeinander abzustimmen und zu bündeln. Die Schwerpunkte werden dabei entsprechend den örtlichen Bedarfen und Rahmenbedingungen von den beteiligten Akteuren vor Ort festgelegt.  Ziel ist es, die Integrationschancen für junge Menschen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit zu verbessern.

Die Federführung für das Ziel des flächendeckenden Ausbaus der JBA in Bayern liegt bei der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der Jugendhilfe:
§ 13 SGB VIII, § 81 SGB VIII

Rechtsgrundlagen der Bundesagentur für Arbeit:
§ 9 SGB III, § 9a SGB III

Rechtsgrundlagen der Jobcenter:
 § 18 SGB II, § 18a SGB II

Die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und die verschiedenen Herangehensweisen machen die Kooperation im Rahmen von JBA zu einer großen Chance – aber auch zur Herausforderung für die beteiligten Akteure. Um die Leistungen und Angebote aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern „wie aus einer Hand“ bündeln zu können, bedarf es einer genauen Definition der Erfordernisse, um die notwendigen Schritte für die Weiterentwicklung der JBA in Bayern ableiten zu können.

Hierzu fand im Auftrag des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses am 02.07.2019 in Nürnberg ein Expertenhearing statt. In der Anhörung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII ihre Erfahrungen mit der Kooperation und zeigten die Herausforderungen und Nachjustierungsbedarfe auf.  Nachdem diese in einer Plenarsitzung des Landesjugendhilfeausschusses zu konkreten Erfordernissen formuliert wurden, sind diese  am 22.07.2020 in der virtuell durchgeführten 145. Sitzung als qualifizierter Zwischenruf beschlossen worden.

Veröffentlichungen:

ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt: Forderungen des Landesjugendhilfeausschusses im Kontext Jugendberufsagenturen (JBA) Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 22.07.2020