MB_1_2019

12 I N F O schutz in (sozialen) Medienangeboten nicht aus dem Blick geraten. Auch die Privatsphäre der Kinder muss bei einigen ver- netzten Spielzeugen diskutiert werden – vor allem vor dem Hintergrund von GPS-Tracking, Geofencing, Audio- und Videoüberwachung. Gibt es spezielle Prüfsiegel / Gütesiegel, an denen sich Eltern orientieren können? Leider gibt es derzeit noch keine verbindlichen Prüfkri- terien oder Gütesiegel für diese Kategorien von Pro- dukten. Oft geben die Spielzeughersteller den Käufern eine Altersempfehlung mit, dies ist aber keine pädago- gische Empfehlung und nicht jedes Spielzeug verfügt darüber. Allerdings gibt es Altersempfehlungen zu den dazu gehörigen Apps, ersichtlich in den jeweiligen App-Stores. Werden die positiven und negativen As- pekte eines digitalen Spielzeugs bei einem der schon existierenden Prüf- und Gütesie- gel bei der Vergabe berücksichtigt? Der Google Play Store kennzeichnet seine Apps z. B. nach den verbindlichen Kriterien der Unterhaltungs- software Selbstkontrolle (USK). Die USK-Kriterien sind verbindliche Alterskennzeichen für Computerspiele. Wichtig zu wissen: Das sind ausschließlich Hinweise, ab welcher Altersgruppe nicht mehr mit einer Kinder- bzw. Jugendbeeinträchtigung oder -gefährdung zu rechnen ist. Der iOS App-Store verwendet eigene Prüfkriterien. Diese geben zu den Alterskennzeichnungen noch den Hinweis, ob dargestellte Gewalt, Szenen mit erotischen Anspielungen oder ob In-App-Käufe enthalten sind. Worauf muss ich beim Kauf eines Smart- Toys achten? Wo liegen die größten Pro- bleme? Speziell für digitale Spielzeuge sollte gelten: – Die Spielzeuge bzw. Apps verlangen keine persönli- chen Daten. – Die Spielzeuge sind werbefrei. – Die Spielzeuge sind kindgerecht, frei von gewalt- verherrlichenden Inhalten und stereotypen Ge- schlechterrollen. – Außenstehende können nicht auf die Spielzeuge oder deren Sprachsteuerung zugreifen. – Die Geräte und USB-Schnittstellen sind passwort- geschützt. – Wenn Passwörter nötig sind, sollten sie geändert werden können. – Daten der Kinder (Audio-, Foto- oder Videodateien) werden nicht in einer Cloud oder auf Servern von Drittanbietern abgelegt. Die größten Risiken liegen im Datenschutz, der Geräte- sicherheit (wegen der ungesicherten Verbindungen) und der nutzergenerierten Werbung. Ab welchem Alter ist digitales Spielzeug für Kinder geeignet? Grundsätzlich ist ein Medienangebot für ein Kind ge- eignet, wenn es einfach verständlich ist und kein Ge- fährdungspotenzial hat. Bei smarten oder vernetzten Spielzeugen ist die entscheidendere Frage, ab wann Kinder allein damit umgehen können. Je nach Alter sollten solche Angebote zumindest zu Beginn gemeinsam genutzt werden. Eltern sollten das Spielen begleiten und das Kind genau beobachten. Macht ihm etwas Angst? Sind Inhalte gewaltverherrli- chend? Ist das Kind überfordert? Letztlich können nur die Eltern entscheiden, ob das Spielzeug dem eigenen Kind Spaß macht und sie es altersgerecht finden. Zu fragen ist auch, ob das Spielzeug es wert ist, viele Da- tenspuren zuzulassen. In der Regel bietet es sich hier an, die Produkte zunächst allein auszuprobieren. Dabei hilft z. B. das „Digitale Kinderzimmer“ der Ser- vicestelle Kinder- und Jugendschutz. Auf Webseiten wie www.app-geprueft.net erhalten Eltern zu-dem auf- bereitete Informationen zu den Apps in den Kategorien Kinderschutz, Werbung, In-App-Käufe, Datenschutz und Verbraucherinfos. Verlernen Kinder durch die digitalen Anreize nicht das richtige Spielen? Medienwelten sind Lebenswelten, auch (oder gerade) für Kinder im Vor- und Grundschulalter. Heranwach- sende nehmen die digitalen Einflüsse auf ihre Umwelt ganz selbstverständlich wahr. Digitale Spiele sollten das Angebot an Spielzeug, das einem Kind zur Verfügung steht, deshalb sinnvoll er- gänzen, keinesfalls aber ersetzen. Daher kann man die Frage so nicht beantworten, denn ein richtiges oder falsches Spielen gibt es nicht. Ein gut durchdachtes und kindgerecht konstruiertes digitales Spielzeug MITTEILUNGSBLATT 01-2019

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