Mitteilungsblatt 02 2021

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 1 - 2 0 2 1 10 I N F O B E T E I L I G U N G S - U N D B E S C H W E R D E S T R U K T U R E N I N D E R K I N D E R - U N D J U G E N D H I L F E Das Thema „Ombudschaftswesen in Bayern“ kann als Werbung für eine Neugestaltung in der bayerischen Jugendhilfelandschaft verstanden werden und zur weiteren Versachlichung der Debatte rund um Beteili- gungs- und Beschwerdestrukturen in der Kinder- und Jugendhilfe beitragen. Letztere ist auch nach Jahren des „Mitredens und Mitgestaltens“ noch immer nicht beim „Miteinander“ angekommen und noch immer geprägt von sich wiederholenden Vorbehalten der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Derweil bei objektiver Betrachtung niemand ernsthaft etwas gegen ein Ombudschaftswesen als Universalwerkzeug haben kann, das gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung von Rechten der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe leistet, zum Abbau von Vorbe- halten und empfundenen Machtasymmetrien beträgt sowie dabei helfen kann, Konflikte, die aus der Aufga- benerfüllung des SGB VIII heraus resultieren, zu klären. Aber der Reihe nach: Was lange währt … Die Vorgeschichte des Modellvorhabens und des Themas der Ombudsstellen in Bayern reicht zurück bis ins Jahr 2012, beginnend mit Aussagen zur mögli- chen Verbesserung der Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung (Fortschreibung, 2013). Diese griffen Empfehlungen des Abschlussberichts des Runden Tisches „Heimerziehung in den 1950er- und 1960er-Jahren“ zur Qualitätsent- wicklung und -sicherung auf. Aber auch Zugänge und Befassungen auf fachpolitischer und -praktischer Ebene deuteten schon früh auf die Notwendigkeit einer Erwei- terung der Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen im System der Kinder- und Jugendhilfe hin. Auf bayerischer Ebene gelangte das Thema über Fachgespräche und Anhörungen in den Bayerischen Landtag (2015 und 2017) und weiter zum Bayerischen Landesjugendhil- feausschuss, der in seiner 134. Sitzung 2016 die Ein- richtung einer eigenen Arbeitsgruppe beschlossen hat. Auftrag dieser Arbeitsgruppe war es unter anderem, eine Bestandsaufnahme zu vorhandenen Beschwer- demöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Bayern vorzunehmen. In der Umsetzung dieses Auftrags führte die Arbeitsgruppe im Jahr 2017 ein Expertenhearing mit erfahrenen Vertretungen aus dem gesamten Bundes- gebiet durch. Dieses stand unter der Fragestellung: „Durch welche Strukturen und Angebote werden junge Menschen und ihre Familien im System der Kinder- und Jugendhilfe durch Beteiligung, Partizipation und in der Wahrnehmung ihrer Rechte gefördert?“. Im Rahmen des Hearings sowie im Nachgang dazu wurden in der Arbeitsgruppe dann Fragen zur Struktur und Operationa- lisierung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkei- ten innerhalb des Systems der Kinder- und Jugendhilfe erörtert. Im Ergebnis legte die Arbeitsgruppe dem Plenum des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses ein Papier zur Beschreibung eines bayerischen Ombud- schaftswesens zur Diskussion vor, das als Kernaussage u. a. die Empfehlung zur Durchführung eines Modellpro- jekts enthielt (2018). 1 Den anschließenden Diskussionsprozess der Jahre 2018 bis 2020 im Landesjugendhilfeausschuss und dessen Fortführung auf politischer Ebene hier zu rekapitulieren, einschließlich einer Beschreibung des Ringens um Po- sitionen und der Verteidigung von Standpunkten, würde den Rahmen des Artikels sprengen. Positiv herauszu- stellen ist, dass der breit angelegte Diskussions- und Abstimmungsprozess dazu geführt hat, dass alle betei- ligten Institutionen und die Mitglieder im Bayerischen OMBUDSCHAFTSWESEN IN BAYERN GESTARTET Mit Beschluss des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses fiel am 25.11.2020 der Startschuss zur Einrichtung von drei Standorten zur Erprobung unterschiedlicher Modelle ombudschaftlicher Beratung und Begleitung junger Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten. Die drei Modellstandorte haben im Januar und Februar 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen. Finanziell unterstützt wird das Projekt wie auch die wissenschaftliche Begleitung der Stand- orte aus Mitteln des Freistaats Bayern. 1 Siehe hierzu: ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt (Hrsg.): Beschlusstext zur „Beschreibung für ein Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern“, abrufbar unter: https://www.blja.bayern.de/hilfen/beteiligung/index.php.

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