Mitteilungsblatt 02 2021

M I T T E I L U N G S B L A T T 0 1 - 2 0 2 1 12 stehend genannten Standorte mit der Durchführung des bayerischen Modellprojekts beginnen: Die Stadt Augsburg gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutz- bund Augsburg e. V., der Landkreis München sowie die Diakonie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Oberbayern. Diese konnten sich in einem vorgeschalteten Antrags- verfahren und nach Bewertung durch ein Entscheidungs- gremium, bestehend aus dem Vorstand des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses und der Verwaltung des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, mit ihren jeweils überzeugenden Konzeptionen durchsetzen. In der Realisierung des Projektvorhabens müssen aktuell Herausforderungen hinsichtlich der konkreten Gestaltung von Zugängen zur Zielgruppe gemeistert, die Bekannt- machung des Angebots forciert, die Abstimmung mit Netzwerkpartnern und Nutzbarmachung vorhandener Kooperationsstrukturen geklärt, der Arbeitsauftrag aus- differenziert und die Überprüfung der Praktikabilität und Sicherstellung von konzeptionell beschriebenen Ansätzen in Echtzeit vorangebracht werden. Noch ist es zu früh, um Aussagen dahingehend zu tref- fen, wie sich das Angebot eines Ombudschaftswesens kommunal niederschlagen und welche Resonanzen es erzeugen wird. Erste Rückkoppelungen mit den Stand- orten geben allerdings Grund zur Hoffnung, dass die Angebote im kommunalen Wirkungskreis als Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit den Adres- satinnen und Adressaten verstanden werden und nicht als Einmischung in vorhandene Strukturen. … wird endlich gut? Die Laufzeit des Modellprojekts „Ombudschaftswesen für die Kinder- und Jugendhilfe in Bayern“ endet mit Ab- lauf des Jahres 2023. Die wissenschaftliche Begleitung wird darüber hinaus um ein halbes Jahr fortgeführt und endet im Juni 2024. Bis dahin wissen wir zum einen, ob es im SGB VIII eine Rechtsgrundlage für Ombudsstellen bzw. ein Ombudschaftswesen geben wird, komplettiert durch eine Beantwortung struktureller wie auch organisa- torischer Fragestellungen rund um Finanzierung, Ansie- delung, Personal und Fachaufsicht. Wir wissen zum an- deren aber konkret, mit welchen Herausforderungen und Problemlagen die Modellstandorte in Bayern zu kämpfen hatten und welche Erfahrungswerte im Umgang mit der Zielgruppe gewonnen werden konnten. Dies betrifft Fragestellungen, die über ein Nutzungsverhalten und ein- gebrachte Problemstellungen hinausgehen. Wünschens- werterweise werden sie aufzeigen, wie systematisch mit den Eingaben der Adressatinnen und Adressaten über das Ombudschaftswesen bei den Trägen der öffentlichen und freien Jugendhilfe umgegangen wird und welche Re- aktionen – positiv wie negativ – sie in den Arbeitsroutinen der Träger der Kinder- und Jugendhilfe erzeugt haben. Mit Blick auf die angestrengte Fachdiskussion um eine rechtliche Verankerung von Ombudsstellen im System der Kinder- und Jugendhilfe wird vor allem die konzepti- onelle Arbeit der Modellstandorte kontinuierlich weiter zu beschreiben und fortzuentwickeln sein. Auch diesen dynamischen Entwicklungsprozess werden der Bayeri- sche Landesjugendhilfeausschuss und die Verwaltung des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt verfolgen und moderierend begleiten. Im engen Austausch mit den Modellstandorten, den kooperierenden Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und auf der Grundlage der stetig generierten Erkenntnisse der wissenschaftlichen Beglei- tung werden mittel- und langfristig Handlungsempfehlun- gen für die Praxis entwickelt werden, die perspektivisch eine landesweite Etablierung und Implementierung ombudschaftlicher Strukturen als Ziel haben. An diesem zweifelsohne ambitionierten Ziel wollen wir als Teil der Verantwortungsgemeinschaft für die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe festhalten. Dabei wissen wir um die weitreichende landespolitische Unter- stützung durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags wie auch des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Wir möchten es an dieser Stelle auch nicht versäumen, uns bei allen Förderern zu bedanken, insbesondere dem Bayerischen Landtag, der zur Durchführung des Mo- dellprojekts finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat. Gleichzeitig möchten wir für eine breit angelegte und fortgesetzte Unterstützung des Modellprojekts und der -projektstandorte werben. Dieser Aufruf richtet sich in erster Linie an die verschiedenen Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Wirkungskreis der Modellstandorte, die u. a. dazu beitragen können, dass Zugänge zu den Adressatinnen und Adressaten im Sozialraum ermöglicht werden und ein fachlicher Austausch mit betroffenen Akteurinnen und Akteuren stattfinden kann. Der Aufruf richtet sich aber auch an alle übrigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern, die die Modellstandorte und uns als ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt mit ihrem Wissen zum Umgang mit Beteiligungs- und Beschwer- deverfahren bereichern können. Ob das Modellprojekt „gut“ wird, wie das Sprichwort sagt, hängt ganz wesent- lich davon ab, ob und wie wir es gemeinsam schaffen, für eine nachhaltige Implementierung der neuen Struk- turen Sorge zu tragen. I N F O

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