Mitteilungsblatt 01 2023

MITTEILUNGSBLATT 01-2023 17 gen zuständig wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies zuvor ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt. Die entsprechenden Regelun gen sollen in der 20. Legislaturperiode verankert werden (vgl. BMFSFJ, - https://bit.ly/41xqX1T, zuletzt abgeru fen am 19.01.2022). - Zunächst ist festzuhalten, nicht alles ist dabei neu: Die Kinder- und Jugendhilfe hatte bereits vor Inkrafttre ten des KJSG Aufgaben für alle jungen Menschen zu übernehmen: So bspw. in Kinderschutzverfahren gem. § 8a SGB VIII, bei Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII und im Kontext von Genehmigungsverfahren gemäß § 1631b BGB. Gleichwohl zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass diese Aufgaben oftmals nur zurückhal tend umgesetzt wurden bzw. werden und für die Um setzung erforderliche Fachkenntnisse häufig (noch) nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren bzw. sind. Diese Lücke setzt sich auf struktureller Ebene fort: So zeigt eine Umfrage der Sondierungsarbeitsgruppe „Her ausforderungen im Zusammenhang mit einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ des Bayerischen Landesju gendhilfeausschusses, dass zum Stand 01.02.2022 nur 20 % der beteiligten Jugendämter in Bayern, die eine „AG 78“ gebildet haben, in diesem Rahmen auch eine regelhafte, strukturelle Kooperation zwischen Eingliede rungshilfe - - - - - - 1 und Jugendamt verorten. Was diese bereits vor KJSG bestehenden Aufgaben und Anforderungen anbelangt, besteht demnach sowohl auf Einzelfall- als auch auf struktureller Ebene noch deutlich sichtbarer Entwicklungsbedarf. Viel Bewegung ist dagegen in der Umsetzung des Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII – insbesondere auch aufgrund des Bayerischen Modellprojekts „Verfah renslotsen in der Kinder- und Jugendhilfe“ - 2 – zu beob achten: - Mit § 107 Abs. 1 SGB VIII eröffnet der Bundesgesetz geber den Kommunen die Möglichkeit, bereits vor dem 01.01.2024 Verfahrenslotsinnen bzw. Verfahrenslot sen einzuführen. Diese Möglichkeit wurde in Bayern aufgegriffen und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) stellte zur Erpro bung, vorzeitigen Umsetzung und Erarbeitung landes weiter fachlicher Empfehlungen für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 Mittel für ein Modellprojekt bereit. Ziel des Modellprojekts ist es, - - - - offene Fragen zu klären und unterschiedliche konzepti onelle Ansätze aus zehn Modellstandorten in der Praxis zu erproben. - Bis im Jahr 2028 schließlich die neuen Regelungen der dritten Umsetzungsstufe Gültigkeit erlangen, bleibt noch viel zu tun: • Die Klärung von Fragen um die Erweiterung des Tä tigkeitsbereichs der Kinder- und Jugendhilfe im Zuge der Inklusion und dem damit verbundenen, enormen Fachkräftebedarf, - • die Notwendigkeit, neue Berufsgruppen für die Kin der- und Jugendhilfe zu erschließen, - • das Implizieren und Verorten neuer Kenntnisse, Fä higkeiten und Fertigkeiten in der Kinder- und Jugend hilfe, - - • der Aufbau neuer Kooperationsnetzwerke und • das Durchdenken und Klären neuer Schnittstellen stellen dabei nur einige der drängenden inhaltlichen Themen für die Jugendämter und leistungserbringenden Träger dar. Für die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden bei den Regierungen in Bayern dürften vor allem folgende Fragestellungen „Musik“ beinhalten: • Wie kann heimaufsichtliche Tätigkeit in verständli cher, nachvollziehbarer und wahrnehmbarer Form erfolgen? - • Kann eine Vereinheitlichung heimaufsichtlicher Tätigkeit im Bereich der (teil-)stationären Einrichtun gen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Einglie derungshilfe für junge Menschen gelingen und ist dieser Zustand erstrebenswert? - - • Wie sieht eine inklusive Betriebserlaubnis aus? Deutlich wird bereits jetzt, dass es nicht möglich ist, einfach ein System im anderen aufgehen zu lassen, son dern dass durch das Zusammenführen zweier bislang unabhängiger Leistungssysteme mit jeweils eigener Logik künftig ein vollkommen neues System entstehen wird. - I N F O 1 Umfasst sind hierbei sowohl überörtliche Träger der Eingliederungshilfe – in Bayern die Bezirke – als auch Leistungserbringer. 2 Weitere Informationen unter: https://bit.ly/3ZCl7La, zuletzt abgerufen am 23.02.2023.

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