MITTEILUNGSBLATT 01-2023 20 I N F O Unter Berücksichtigung dieser Bullet Points wird bei spielsweise die Betreuung der Zielgruppe junger Men schen an der Grenze zu einer geistigen Behinderung (IQ 70) in inklusiven Angeboten als zielführend und gut umsetzbar eingeordnet. Diese Zielgruppe bildet aktuell eine Schnittmenge beider Systeme und ist besonders häufig von damit verbundenen Schwierigkeiten in der Klärung der Zuständigkeiten betroffen. - - Die grundsätzliche gemeinsame Betreuung aller jungen Menschen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe wird dagegen im vorliegenden Diskurs kritisch eingestuft. Dies gilt im Besonderen hinsichtlich der Intensivangebote in beiden Systemen, so beispielsweise auch im Kontext von Angeboten mit freiheitsentziehenden Unterbringungen und Maßnah men gemäß § 1631b BGB. - Entwicklung einer inklusiv ausgerichteten Betriebserlaubnis In Bayern bestehen zwar bereits Einrichtungen, die „un ter einem Dach“ sowohl stationäre Gruppenangebote für junge Menschen aus der Kinder- und Jugendhilfe als auch stationäre Gruppenangebote für junge Menschen aus der Eingliederungshilfe vorhalten. Häufig sind in die sen Einrichtungen auch gruppenübergreifende inklusive Aktivitäten konzeptionell hinterlegt. - - Ein etabliertes inklusives stationäres Gruppenangebot, dessen Betriebserlaubnis eine gemeinsame Betreuung junger Menschen aus beiden Systemen innerhalb einer Gruppe beinhaltet, besteht zum Zeitpunkt des Fachaus tauschs im Oktober 2022 jedoch noch nicht. - Im Diskurs um Anforderungen an eine Betriebserlaubnis für inklusiv ausgerichtete stationäre Gruppenangebote wurden folgende Kernaspekte herausgearbeitet: Wie auch schon jetzt, so ist bei inklusiv ausgerichteten Betriebserlaubnissen zunächst eine genaue Definition der Zielgruppe(n) und ihrer Bedarfe erforderlich. Darauf aufbauend ist besonderes Augenmerk zu legen auf • eine bedarfsgerechte räumliche Ausstattung, insbe sondere auch unter Berücksichtigung von Aspekten der Barrierefreiheit, - • eine sowohl qualitativ als auch quantitativ bedarfs gerechte personelle Ausstattung, die neben erzie herischen Kompetenzen bspw. auch pflegerische Aspekte abdeckt, - - • für die Zielgruppe(n) geeignete Kommunikationsme thoden, - • eine zielgruppenspezifische Ausgestaltung der Schutz- und Beteiligungskonzepte und • zielgruppenspezifische Fortbildung und Schulung des eingesetzten Personals. Perspektivisch erscheint die Entwicklung einheitlicher Muster für Betriebserlaubnisse im Bereich der Kinder und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für junge Menschen sinnvoll. - Erhebliche Klärungsbedarfe bestehen dagegen vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Heterogenität der beiden Systeme insbesondere noch bezüglich der Umsetzung einer bedarfsgerechten Personalberechnung sowie einheitlicher Kosten- und Leistungsvereinbarun gen und daraus resultierender Tagessätze. - Inwiefern die Schaffung eines Basisangebots mit der Zuschaltung individualisierter „On-Top-Leistungen“ gemäß dem Bedarf des Einzelfalls zielführende und praktikable Ansätze liefern, bleibt mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren noch zu diskutieren. Gegebenenfalls bietet eine strukturierte stufenweise Entwicklung eines bereits bestehenden stationären Angebots (der Kinder- und Jugendhilfe oder Eingliede rungshilfe für junge Menschen) hin zu einer inklusiven Angebotsform einen vielversprechenden Weg, die unterschiedlichen Logiken der beiden Systeme ein ander anzunähern und erste praktische Erfahrungen im Gruppenkontext stationärer Angebote in Bayern zu generieren. - - Für die Fachkräfte der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden und ihren Beratungsauftrag geht eine inklusi ve Ausrichtung von Angeboten der stationären für junge Menschen mit der Forderung nach Expertise sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Eingliederungshilfe für junge Menschen – also der Forderung nach einer inklusi ven „Heimaufsicht“ – einher. - - Ein erster Schritt in diese Richtung ist die organisatorische und inhaltliche Zusammenführung der Betriebserlaubnisteams der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für junge Menschen bei den Regierungen, die in Oberfranken seit kurzem bereits Umsetzung erfährt. Weitere organisatorische Entwick lungsmöglichkeiten sind demnach auf den unterschied lichen Ebenen der Verwaltungen und Leistungserbringer auszuloten. - - Fazit und Perspektive Am Ende des intensiven Fachaustausches wird deutlich: Die inklusive Ausrichtung von stationären Angeboten für alle jungen Menschen ist ein Prozess, der noch ganz am
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