Mitteilungsblatt 01 2023

MITTEILUNGSBLATT 01-2023 21 Anfang steht und uns die kommenden Jahre regelhaft begleiten muss und wird. Inklusiv ausgerichtete stationäre Angebote zu schaffen setzt die Offenheit und Bereitschaft aller beteiligten Akteurinnen und Akteure aus Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe voraus. Es gilt sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, sich aktiv in den Entwicklungs prozess einzubringen und einen Beitrag zur Entwicklung gemeinsamer inklusiver Angebote zu leisten. Hierzu zählt insbesondere auch die Mitwirkung der unter schiedlichen Kostenträger und deren Zusage, sich an der Finanzierung solcher Angebote zu beteiligen. - - Ein zentrales Merkmal inklusiver stationärer Angebote ist, dass die personelle und räumliche Ausstattung der Angebote den Bedarfen aller in der Betriebserlaubnis definierten Zielgruppen gerecht wird und den struk turellen Kinderschutz für alle dort betreuten jungen Menschen gleichermaßen gewährleistet. Dies umfasst auch, die Angebote derart zu gestalten, dass sie die Akzeptanz der dort betreuten jungen Menschen sowie deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten finden. Die Anforderungen in diesem Kontext dürften mit der Heterogenität der jeweiligen Zielgruppen in der Regel steigen. - Gerade bei stationären Angeboten für junge Menschen bleibt jedoch auch noch eine zentrale Grundsatzfrage zu beantworten: Was genau verstehen wir in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe für junge Menschen unter inklusiven Angeboten? Eine generelle gemeinsame Leistungserbringung für alle jungen Menschen mit unterschiedlichen sozial-emotio nalen, körperlichen und/oder geistigen Unterstützungs bedarfen aus zwei unterschiedlichen Rechtskreisen in gemeinsamen spezialisierten Angebote neben dem Regelsystem kann dem Gedanken der Inklusion aus hiesiger Sicht nicht ausreichend gerecht werden. - - Ein anderer Ansatz verfolgt die Sicherung des Zugangs aller Kinder in Regelangebote. An dieser Stelle wären die Regelangebote so auszustatten, dass die Bedarfe aller junger Menschen gleichermaßen in ihnen gedeckt werden können. Dieser Ansatz würde dem Gedanken einer gesamtgesellschaftlichen Inklusion aller jungen Menschen mit Unterstützungsbedarfen sicher am nächsten kommen. Angesichts des aktuellen und pers pektivisch weiterhin bestehenden akuten Fachkräftebe darfs allerdings eine enorme Herausforderung. - - Deutlich wird in diesem Zusammenhang auch das Span nungsfeld, das sich zwischen Inklusion – verstanden als menschenrechtlich begründete Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesell schaft aller Menschen in allen Lebensbereichen – und der Gewährleistung der Deckung der individuellen Be darfe der jungen Menschen im Einzelfall ergeben kann. Betreffend stationärer Angebote für junge Menschen mit und ohne Behinderung werden damit verbundene Fragestellungen stets auf Grundlage des Wohls des einzelnen jungen Menschen zu beantworten sein. - - - Weiterführende Veröffentlichungen zum Thema: • AFET Bundesverband für Erziehungs hilfen e. V.: Impul!se zum KJSG, Download unter: - https://bit.ly/3SNELSe • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ): Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können, Berlin 2022, Download unter: https://bit.ly/3ZvJbPu • BAG Landesjugendämter: Empfehlung zur Umsetzung des Verfahrenslotsen nach §10b SGB VIII, beschlossen auf der 133. Arbeitstagung der Bundesarbeitsge meinschaft Landesjugendämter vom 23. bis 25. November 2022 in Wiesbaden, Download unter: - https://bit.ly/3YaXjg8 • Fingerhut, Marie: Beginn des baye rischen Modellprojekts „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe. In: ZBFS – Bayerisches Lan desjugendamt, Mitteilungsblatt 04/2022, München 2022 - - I N F O DR. HARALD B R I T Z E S T E FAN I E Z E H - HAU SWA L D

RkJQdWJsaXNoZXIy MzcwMzIy